Geschichte des Armenwesens von Gersau - Gersau 2014
Geschichte des Armenwesens von Gersau - Gersau 2014
Geschichte des Armenwesens von Gersau - Gersau 2014
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
7<br />
Am 13. Mai 1816 war in Vollziehung <strong>des</strong> Landsgemeinde-Beschlusses die<br />
Pflicht eines Landjägers in folgende Punkte zusammengefasst:<br />
1. Er soll in jeder Woche zwei Tage das Land durchgehen und das fremde<br />
Bettlervolk aus dem Dorfe und aus den Bergen über unsere Grenzen<br />
weisen. Diese zwei Tage sind ihm nicht bestimmt, sondern er soll seine<br />
Rundreise in jeder Woche unternehmen, wenn es am nächsten ist.<br />
2. Hingegen am Freitage und Samstage vor der Kirchweihe, an der Kilbi und<br />
Nachkilbi, wie auch am Herbstmarkt soll er die bestimmten Runde machen.<br />
An den ersten zwei Tagen soll er die Bettler abweisen, an der Kilbi die<br />
noch Vorhandenen das Almosen sammeln lassen, nachher aber und<br />
besonders an der Nachkilbi selbe <strong>von</strong> den Tanzböden und aus der<br />
Gemeinde führen.<br />
3. An obbemeldeten 5-6 Tagen wird ihm für den Tag 24 Schl. bezahlt, ein<br />
Kaputrock und ein Schild für die Dienstzeit gegeben. Die übrige Kleidung<br />
samt Säbel und Pistole soll er selbst anschaffen.<br />
4. Sollte er seine Pflicht nicht erfüllen, so kann der Rat in ihrer Sitzung einen<br />
Andern bestellen. Als Landjäger, der somit nichts anderes als ein Bettelvogt<br />
war, wurde Joh. Georg Niederer, vulgo Mühle-Jöri, gewählt.<br />
Am 9. März 1817 wurde die Anzeige gemacht dass in beiden Dörfern ein<br />
ziemlicher Mangel <strong>von</strong> Milch sei, und dadurch die armen Leute, besonders die<br />
alten, und die kleinen Kinder grössere Not leiden müssen. Da die Ursache <strong>von</strong><br />
dem ungleichen Verhältnis <strong>des</strong> Preises gegen die andern Lebensprodukten<br />
angegeben wird; so ist Erkennt!<br />
Dass der Hr. Land S. M. die Anstalt treffe, dass alle Tage ca. 25 oder 30 Maass<br />
Milch aus den Bergen in beiden Dörfern (Kirchen- und Ausserdorf) gebracht,<br />
verhältnismässig abgeteilt, und um einen so viel möglich billigen Preis<br />
ausgemessen werden soll.<br />
Die <strong>von</strong> einer unterm 23. März 1817 aus den angesehensten und<br />
vorzüglichsten Wohltäter <strong>des</strong> Vaterlan<strong>des</strong> erwählte und in Aktivität gesetzte<br />
Armenverwaltung, welche sich für den edlen Zweck und die den heiligsten<br />
Absichten entschlossen hat, die wahrhaften armen Landleute durch<br />
allgemeine Hilf mildtätig zu unterstützen, den Gassenbettel und Müssiggang<br />
abzuschaffen auch selbe so gut möglich in der Religion und Sittlichkeit zu<br />
unterweisen, ist mit vollem Beifall anerkennt, und ihr allen Schutz und<br />
Beistand zugesichert worden. Infolge <strong>des</strong>sen, die zu diesem Ziel und End<br />
vorgelegten 5 Punkte durchaus genehmiget, und am zukünftigen Sonntag<br />
öffentlich bekannt gemacht, und zur Ausübung der Armenverwaltung über<br />
tragen sein soll.<br />
Am 14. April 1817 beschloss die Obrigkeit: Die Einkünfte <strong>von</strong> dem Spital und<br />
Spendenfond, die immer unter die Armen ausgeteilt wurden, sollen <strong>von</strong> heute<br />
an zur Verfügung der Armenverwaltung eingehändigt werden.