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Geschichte des Armenwesens von Gersau - Gersau 2014

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7<br />

Am 13. Mai 1816 war in Vollziehung <strong>des</strong> Landsgemeinde-Beschlusses die<br />

Pflicht eines Landjägers in folgende Punkte zusammengefasst:<br />

1. Er soll in jeder Woche zwei Tage das Land durchgehen und das fremde<br />

Bettlervolk aus dem Dorfe und aus den Bergen über unsere Grenzen<br />

weisen. Diese zwei Tage sind ihm nicht bestimmt, sondern er soll seine<br />

Rundreise in jeder Woche unternehmen, wenn es am nächsten ist.<br />

2. Hingegen am Freitage und Samstage vor der Kirchweihe, an der Kilbi und<br />

Nachkilbi, wie auch am Herbstmarkt soll er die bestimmten Runde machen.<br />

An den ersten zwei Tagen soll er die Bettler abweisen, an der Kilbi die<br />

noch Vorhandenen das Almosen sammeln lassen, nachher aber und<br />

besonders an der Nachkilbi selbe <strong>von</strong> den Tanzböden und aus der<br />

Gemeinde führen.<br />

3. An obbemeldeten 5-6 Tagen wird ihm für den Tag 24 Schl. bezahlt, ein<br />

Kaputrock und ein Schild für die Dienstzeit gegeben. Die übrige Kleidung<br />

samt Säbel und Pistole soll er selbst anschaffen.<br />

4. Sollte er seine Pflicht nicht erfüllen, so kann der Rat in ihrer Sitzung einen<br />

Andern bestellen. Als Landjäger, der somit nichts anderes als ein Bettelvogt<br />

war, wurde Joh. Georg Niederer, vulgo Mühle-Jöri, gewählt.<br />

Am 9. März 1817 wurde die Anzeige gemacht dass in beiden Dörfern ein<br />

ziemlicher Mangel <strong>von</strong> Milch sei, und dadurch die armen Leute, besonders die<br />

alten, und die kleinen Kinder grössere Not leiden müssen. Da die Ursache <strong>von</strong><br />

dem ungleichen Verhältnis <strong>des</strong> Preises gegen die andern Lebensprodukten<br />

angegeben wird; so ist Erkennt!<br />

Dass der Hr. Land S. M. die Anstalt treffe, dass alle Tage ca. 25 oder 30 Maass<br />

Milch aus den Bergen in beiden Dörfern (Kirchen- und Ausserdorf) gebracht,<br />

verhältnismässig abgeteilt, und um einen so viel möglich billigen Preis<br />

ausgemessen werden soll.<br />

Die <strong>von</strong> einer unterm 23. März 1817 aus den angesehensten und<br />

vorzüglichsten Wohltäter <strong>des</strong> Vaterlan<strong>des</strong> erwählte und in Aktivität gesetzte<br />

Armenverwaltung, welche sich für den edlen Zweck und die den heiligsten<br />

Absichten entschlossen hat, die wahrhaften armen Landleute durch<br />

allgemeine Hilf mildtätig zu unterstützen, den Gassenbettel und Müssiggang<br />

abzuschaffen auch selbe so gut möglich in der Religion und Sittlichkeit zu<br />

unterweisen, ist mit vollem Beifall anerkennt, und ihr allen Schutz und<br />

Beistand zugesichert worden. Infolge <strong>des</strong>sen, die zu diesem Ziel und End<br />

vorgelegten 5 Punkte durchaus genehmiget, und am zukünftigen Sonntag<br />

öffentlich bekannt gemacht, und zur Ausübung der Armenverwaltung über<br />

tragen sein soll.<br />

Am 14. April 1817 beschloss die Obrigkeit: Die Einkünfte <strong>von</strong> dem Spital und<br />

Spendenfond, die immer unter die Armen ausgeteilt wurden, sollen <strong>von</strong> heute<br />

an zur Verfügung der Armenverwaltung eingehändigt werden.

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