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Geschichte des Armenwesens von Gersau - Gersau 2014

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Am 1. Jul. 1811 wurde auf den Wunsch der Stan<strong>des</strong>commission beschlossen,<br />

dass in Zukunft die so genannten Feckertänze abgestellt und der Eingang <strong>des</strong><br />

Bettelgesindels untersagt werden möchte.<br />

Der Hauptgrund hiezu war, weil im Vorjahr bei einer Schlägerei mit den<br />

Feckern, ein <strong>Gersau</strong>er an deren Folgen gestorben ist.<br />

An der Ratssitzung vom 4. Mai 1812 wurde ein Gesetzesvorschlag <strong>des</strong><br />

Kantonsrates in Betreff einer allgemeinen Armenanstalt für den ganzen Kanton<br />

vorgelesen. Es wurde dazu eine Commission gegründet. Diese Commission<br />

erhielt den Auftrag, ein für unsere Verhältnisse angemessenes, Projekt für<br />

eine Armenanstalt zu entwerfen und dieses wieder vorzulegen. Es wurde<br />

beschlossen: „der Stan<strong>des</strong>kommission soll mitgeteilt werden, dass wir <strong>des</strong><br />

Kirchenbaues wegen nicht in der Lage seien, sofort zur Erstellung einer<br />

solchen Anstalt schreiten zu können, sondern nur allmählich mitwirken<br />

werden“.<br />

Am 2. Nov. 1812 wird Ratsherr Alois Küttel ersucht, die Anleitung und<br />

Vollziehung der Armenanstalt im Bezirk Einsiedeln <strong>von</strong> dem dortigen Pfarrer<br />

Einsicht zu verlangen, um aus derselben das Zweckmässige für unsern Bezirk<br />

entnehmen zu können.<br />

Den ersten Schritt, dem Armenfond aufzuhelfen, hat der Rat am 23. Mai 1813<br />

mit der Einführung der Taxe für Tanzbelustigungen getan. Die Wirte zur<br />

Sonne, Rössli und Krone wollen nämlich an der Nachkilbi tanzen lassen. Dies<br />

wurde ihnen bewilligt, jedoch sollen sie zu Handen <strong>des</strong> Armenfon<strong>des</strong> zuvor 1<br />

Nthlr. beim Landammann überweisen.<br />

Am 26. Jan. 1815 wurde an der Ratsversammlung beschlossen gewisse Arme<br />

<strong>von</strong> Spital- und Spenden auszuschliessen. Zudem wurde beschlossen, dass<br />

solche, welche Spital- und Spenden Unterstützung nehmen, das spielen, Essen<br />

und Trinken in Wirtshäusern untersagt sei und am nächsten Sonntag in der<br />

Kirche bekannt gemacht werde.<br />

Am 30. April 1815 beschloss die Landsgemeinde:<br />

In Zukunft darf ohne obrigkeitliche Bewilligung keine ledige Person, die innert<br />

4 Jahren entweder selbst oder ihre Eltern das Almosen oder aus Spital und<br />

Spende etwas bezogen oder Gassenbettel getrieben haben,<br />

kopuliert(verheiratet) werden.<br />

Da die Preise der notwendigsten Lebensmittel immer stiegen und für die<br />

Armen fast unerschwinglich wurden, so bildeten sich eine Gesellschaft <strong>von</strong><br />

wohltätigen Personen welche Liebesgaben sammelten und die Beschaffung<br />

und Austeilung einer Armensuppe besorgten, die unentgeltlich ausgeteilt<br />

wurde.<br />

Am 28. April 1816 beschloss der Rat eine Polizei Anstalt einzurichten um die<br />

fremden Vagabunden und das überlästige Bettlergesindel <strong>von</strong> unserer<br />

Gemeinde abzuhalten.

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