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Geschichte des Armenwesens von Gersau - Gersau 2014

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herbei. Man scheint in <strong>Gersau</strong> <strong>von</strong> jeher gegen die fremden Bettler sehr<br />

gastfreundlich gewesen zu sein. Man lies sie sogar zum Mitbezuge <strong>des</strong><br />

Kirchenbrotes zu. Erst als die Unverschämtheit zu gross war, erfolgte eine<br />

Beschränkung. Am 28 Dez. 1780 beschliesst nämlich die Obrigkeit:<br />

„Fremden Bettlern, die im Land herumstreichen, soll während ihres<br />

Aufenthaltes allhier das Kirchenbrot nur ein Mal gegeben werden.<br />

Am 28. Dez. 1787 werden die fremden Bettler vom Bezuge <strong>des</strong> Kirchenbrotes<br />

ganz ausgeschlossen.<br />

In Folge <strong>des</strong> Einzuges der Franzosen war auch <strong>Gersau</strong> sehr<br />

heruntergekommen. <strong>Gersau</strong> erhielt vom Distrikte Schwyz für die<br />

Unterstützung der armen Familien lediglich Fr. 140.-<br />

Vom Jahre 1805 an fingen die Kantonsregierungen an, ein aufmerksames<br />

Auge auf die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu werfen. Dies war umso<br />

nötiger, als die Zahl der Vagabunden und Heimatlosen sich <strong>von</strong> Jahr zu Jahr<br />

vermehrten. Sie wurden nämlich nicht bloss durch eigenen Nachwuchs<br />

verstärkt, sondern alles liederliche und arbeitsscheue Gesindel, sogar Diebe<br />

und Räuber, gesellten sich zu ihnen. Es war soweit gekommen, dass sie<br />

anfingen, einen Staat im Staat zu bilden. Sie hatten ihre eigenen Mallstätten,<br />

wo sie sich versammelte, in Wäldern an den Grenzen zweier oder dreier<br />

Kantonen. Hier bestellten sie ihre Obrigkeiten, nahmen neue Bürger in ihren<br />

Verband auf, erteilten Heiratserlaubnisse, hielten Gericht und schlichteten ihre<br />

Streitigkeiten nach ihren eigenen Begriffen <strong>von</strong> Recht und Moral. Dies nötigte<br />

die Lan<strong>des</strong>regierungen auf zu strengerer Handhabung der Polizei.<br />

Am 17. April 1808 macht Landjäger Nigg Anzeige, dass vom Kanton<br />

Unterwalden ganze Schiffe voll Bettler an unsere Gestade gebracht, die<br />

Gemeinde damit überfüllt und ihm der Dienst erschwert werde. Er bittet, dass<br />

man selbe dorthin zurückschicken möchte. Die Angelegenheit wurde der<br />

Polizeicommission übertragen. Diese soll der höheren Polizei Anzeige machen<br />

und den Erfolg abwerten.<br />

Am 5. Sept. 1808 wurde ein Schreiben <strong>des</strong> Kantonsrates vorgelesen, welche<br />

folgende Verordnung enthält.<br />

1. In allen Bezirken unseres Kantons sollen Armenpflegen errichtet werden.<br />

2. Das Betteln in den Häusern und auf den Gassen gänzlich verboten sein<br />

3. diese Verordnung soll mit dem 1. Oktober in Kraft treten.<br />

Am 29. Dez. 1808 sammelten in <strong>Gersau</strong> ca. 40 bedürftige Personen das<br />

öffentliche Almosen.<br />

An der Ratssitzung vom 17. März 1809 war ein Projekt für eine Armenanstalt<br />

in unserem Bezirk vorgelesen worden, doch es kam zu keinem Beschluss.

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