Geschichte des Armenwesens von Gersau - Gersau 2014
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„In Erwägung der jetzigen Zeitumstände und der grossen Zahl der hiesigen<br />
Armen, die sich der Arbeit enthalten und ohne Unterlass täglich dem Betteln<br />
nachgehen und dem Almosen nachlaufen, und aus schuldiger Obsorge für<br />
diese Leute, das sie nicht später sich nur auf das Betteln und auf den<br />
Müssiggang, sonder wohl gar auf das Rauben und Stehlen verlegen, sondern<br />
sich wieder zur Arbeit wenden, wird beschlossen:<br />
hiesige Arme sollen nur mehr am Mittwoch und Sonn- und Feiertagen dem<br />
Almosen nachgehen;<br />
die Almosengeber werden ersucht, dass sie an den benannten Tagen den<br />
Armen reichlichere Almosen spenden wollen:<br />
Alte Leute und kleine Kinder, die zum Arbeiten untauglich sind, werden in<br />
dieser Verordnung nicht begriffen.<br />
Die Übertreter werden mit Strafe bedroht.<br />
Aus Erkenntnus unseren gnädigen Herren und Obern sind auf <strong>des</strong> Vorsprech<br />
Marzell Kammenzind betuliches Anhalten am 6. Jan. 1777 dem Franz Waad die<br />
armen Leuten-Schuh, sowie auch den zwei Kindern <strong>des</strong> Andreas Camenzind<br />
selig im Föhnenberg einem jeden ein Paar Schuhe erteilt worden, wie den<br />
übrigen armen Leuten solche verabfolgt werden.<br />
Nach wiederholter Klage unserer gnädigen Herrn und Obern, ist am 24. August<br />
1777 wahrgenommen worden, dass einige freche Personen und unbehütsame<br />
Jugendliche sich erfrechen nicht nur auf der Allmeind sondern auch in eigenen<br />
Gütern und Gärten <strong>von</strong> Bäum und Garten-Gewächs zu rauben und zu<br />
entwenden:<br />
Dahero lassen unsere gnädigen Herren und Obere alle und jede väterlich und<br />
ernsthaft Ermahnen, <strong>von</strong> solchem abzustehen, und sollen die Eltern auf ihre<br />
Kinder wohl Achtung geben, und sie <strong>von</strong> solchem abhalten. Wiederigens aber<br />
einige ungehorsam und in solchem fehlerhaft befunden werden, dannethin<br />
ihnen ein Schaden oder Verletzung widerfuhren mit Schläg oder auf ein andere<br />
Art, die sollen nicht nur den Schaden an sich selbsten, sondern noch Straf und<br />
ohne Gnad unserer gnädigen Herren und Oberen zu gewahrten haben.<br />
Dannethin werden solche wüssen sich künftig hin zu hüten<br />
Bezeichnend für die Denkweise der Armen ist folgende Verfügung vom 28. Dez<br />
1782:<br />
„Die Armen, die über 6 Jahre alt sind und nicht krank sind und der Spende und<br />
dem Almosen nachgehen, sollen dem vorangehenden Gottesdienst beiwohnen,<br />
wenn Brot in der Kirche ist; sonst soll ihnen für diesen Tag das Kirchenbrot<br />
abgeschlagen sein."<br />
„ Ebenso sollen sie der Christenlehre fleissig beiwohnen, sonst soll ihnen für<br />
das nächste Mal das Brot entzogen werden. Die Siegristen sollen fleissig<br />
Aufsicht führen.“<br />
<strong>Gersau</strong> wurde auch viel <strong>von</strong> Bettlern aus den Nachbarkantonen heimgesucht.<br />
Besonders am Kirchweihfest (Feckerchilbi) zog eine Masse solcher Leute