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Geschichte des Armenwesens von Gersau - Gersau 2014

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„In Erwägung der jetzigen Zeitumstände und der grossen Zahl der hiesigen<br />

Armen, die sich der Arbeit enthalten und ohne Unterlass täglich dem Betteln<br />

nachgehen und dem Almosen nachlaufen, und aus schuldiger Obsorge für<br />

diese Leute, das sie nicht später sich nur auf das Betteln und auf den<br />

Müssiggang, sonder wohl gar auf das Rauben und Stehlen verlegen, sondern<br />

sich wieder zur Arbeit wenden, wird beschlossen:<br />

hiesige Arme sollen nur mehr am Mittwoch und Sonn- und Feiertagen dem<br />

Almosen nachgehen;<br />

die Almosengeber werden ersucht, dass sie an den benannten Tagen den<br />

Armen reichlichere Almosen spenden wollen:<br />

Alte Leute und kleine Kinder, die zum Arbeiten untauglich sind, werden in<br />

dieser Verordnung nicht begriffen.<br />

Die Übertreter werden mit Strafe bedroht.<br />

Aus Erkenntnus unseren gnädigen Herren und Obern sind auf <strong>des</strong> Vorsprech<br />

Marzell Kammenzind betuliches Anhalten am 6. Jan. 1777 dem Franz Waad die<br />

armen Leuten-Schuh, sowie auch den zwei Kindern <strong>des</strong> Andreas Camenzind<br />

selig im Föhnenberg einem jeden ein Paar Schuhe erteilt worden, wie den<br />

übrigen armen Leuten solche verabfolgt werden.<br />

Nach wiederholter Klage unserer gnädigen Herrn und Obern, ist am 24. August<br />

1777 wahrgenommen worden, dass einige freche Personen und unbehütsame<br />

Jugendliche sich erfrechen nicht nur auf der Allmeind sondern auch in eigenen<br />

Gütern und Gärten <strong>von</strong> Bäum und Garten-Gewächs zu rauben und zu<br />

entwenden:<br />

Dahero lassen unsere gnädigen Herren und Obere alle und jede väterlich und<br />

ernsthaft Ermahnen, <strong>von</strong> solchem abzustehen, und sollen die Eltern auf ihre<br />

Kinder wohl Achtung geben, und sie <strong>von</strong> solchem abhalten. Wiederigens aber<br />

einige ungehorsam und in solchem fehlerhaft befunden werden, dannethin<br />

ihnen ein Schaden oder Verletzung widerfuhren mit Schläg oder auf ein andere<br />

Art, die sollen nicht nur den Schaden an sich selbsten, sondern noch Straf und<br />

ohne Gnad unserer gnädigen Herren und Oberen zu gewahrten haben.<br />

Dannethin werden solche wüssen sich künftig hin zu hüten<br />

Bezeichnend für die Denkweise der Armen ist folgende Verfügung vom 28. Dez<br />

1782:<br />

„Die Armen, die über 6 Jahre alt sind und nicht krank sind und der Spende und<br />

dem Almosen nachgehen, sollen dem vorangehenden Gottesdienst beiwohnen,<br />

wenn Brot in der Kirche ist; sonst soll ihnen für diesen Tag das Kirchenbrot<br />

abgeschlagen sein."<br />

„ Ebenso sollen sie der Christenlehre fleissig beiwohnen, sonst soll ihnen für<br />

das nächste Mal das Brot entzogen werden. Die Siegristen sollen fleissig<br />

Aufsicht führen.“<br />

<strong>Gersau</strong> wurde auch viel <strong>von</strong> Bettlern aus den Nachbarkantonen heimgesucht.<br />

Besonders am Kirchweihfest (Feckerchilbi) zog eine Masse solcher Leute

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