Geschichte des Armenwesens von Gersau - Gersau 2014
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sollten auch die Metzgermeister <strong>von</strong> <strong>Gersau</strong> darauf aufmerksam gemacht<br />
werden, dass Eingeweide und andere Metzgereiabfälle in keinem Falle mehr in<br />
den See geworfen werden dürfen, sondern dass dieselben unter Anleitung <strong>des</strong><br />
Bürgerheimverwalters vorläufig im Steinbruch eingegraben und mit Chlorkalk<br />
überschüttet werden.<br />
Im Jahre 1956 ist das neue Bürgerheim fertig gestellt worden. Die<br />
Schlussabrechnung über den Neubau <strong>des</strong> Bürgerheimes und der Renovation<br />
<strong>des</strong> sog. Männerhauses betrug Fr. 53 4208.-<br />
Das neue Bürgerheim war für die Bevölkerung <strong>von</strong> <strong>Gersau</strong> zur freien<br />
Besichtigung an folgenden Tagen geöffnet:<br />
Samstag den 28 April 1956 <strong>von</strong> 14.00 Bis 17.00 Uhr<br />
Sonntag den 29. April 1956 <strong>von</strong> 9.00 bis 17.00 Uhr<br />
Wer sich für den Abbruch oder Kauf <strong>des</strong> alten Gebäu<strong>des</strong> interessiert, wird zu<br />
einer Besichtigung <strong>des</strong> Objektes auf Freitag den 4. Mai 1956, 14.00 Uhr ins<br />
Bürgerheim eingeladen.<br />
Die Firma Camenzind und Cie. vergabte für die Anschaffung und Einbau eines<br />
Personenliftes im Bürgerheim 40000.- Franken.<br />
In aller Stille wurde letzter Tage das neuerstellt Bürgerheim eingesegnet,<br />
nachdem es am letzten Aprilsonntag zur allgemeinen Besichtigung offen stand.<br />
Es wir als sehr schönes und zweckmässiges Heim gerühmt. Bereits sind die<br />
Frauen aus dem alten Heime nun hinübergezogen. Eine eigentliche<br />
Einweihungsfeier soll erst erfolgen, wenn auch die Hauskapelle vollendet und<br />
zur Einsegnung bereit ist und der alte Bürgerheimbau abgetragen sein wird.<br />
Wir wünschen nun, dass alle Heiminsassen im neuen Hause einen friedlichen<br />
und geruhsamen Lebensabend verbringen können und dass unsere ehrw.<br />
Schwestern <strong>von</strong> Ingenbohl wie bisher mit Hingabe und Liebe für unsere armen<br />
und alten Leute sorgen. Ihre aufopfernde Arbeit ist sicher durch den Neubau<br />
beträchtlich erleichtert worden.<br />
Im Jahre 1957 wurde die Kehrichtabfuhr neu geregelt. Der beim Felsenegg<br />
erstellte Leitungsschacht in den See wurde reparaturbedürftig. Die<br />
Deponierung <strong>von</strong> nicht sofort versenkbaren Abfällen im See sei nicht mehr<br />
statthaft. Mit der Einführung <strong>des</strong> Gewässerschutzes in nächster Zeit darf<br />
überhaupt kein Kehricht mehr in den See geworfen werden. In ca. 10 Jahren<br />
seien im Bürgerheim überhaupt keine geeigneten Insassen mehr, welche für<br />
die Kehrichtabfuhr in Frage kommen. Mit der Firma Flüglister, die übrigens<br />
einmal probeweise den Kehricht in <strong>Gersau</strong> abgeführt habe, könnte nun ein<br />
definitiver Vertrag abgeschlossen werden. So wurde am 5. Mai 1957 der<br />
bezirksrätliche Antrag unter der Voraussetzung, dass der Vertrag mit der<br />
Firma Flüglister in Weggis auf zehn Jahre gegen eine Entschädigung <strong>von</strong> Fr.<br />
4500.- pro Jahr abgeschlossen werden kann, angenommen.<br />
Aus einer Statistik der kantonalen Finanzkontrolle Schwyz über das<br />
Finanzwesen der schwyzerischen Gemeinden ergibt sich, dass <strong>Gersau</strong> in Bezug<br />
auf den Aufwand der Gemeinde für die Armenfürsorge im Jahre 1956 bei einer