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Geschichte des Armenwesens von Gersau - Gersau 2014

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Am 7. Juni 1837 gibt der löbl. Rat Kenntnis <strong>von</strong> einem Schreiben der<br />

Kantonskanzlei Schwyz, worin hervorgeht, dass ab Seite <strong>des</strong> Polizeiamtes<br />

Nidwalden Beschwerde geführt wird, dass durch den Landjäger <strong>von</strong> <strong>Gersau</strong><br />

Vaganten und Bettelgesindel allzu häufig über den See nach Beckenried<br />

hinüber geschifft wird. Vom Rat wird erkannt, dass vom hiesigen Polizeiamt<br />

schriftlich abgegebener Aufschluss über die geführte Beschwerde mitgeteilt<br />

werden soll.<br />

Am 7. März 1838. erstattet Herr Landammann Andreas Camenzind, Mitglied<br />

<strong>des</strong> hohen grossen Rates dem löbl. Bezirksrat Bericht über die<br />

Grossratssitzung im verflossenen Monat. Es ist die Verteilung <strong>von</strong> 150<br />

heimatlosen Personen vorgenommen worden, wobei <strong>Gersau</strong> vier Individuen<br />

einer Familie Huser zur Last fallen; nebstdem ist durch ein Gesetz die künftige<br />

Einteilung und Behandlung der Heimatlosen festgestellt worden, welches den<br />

Bezirken mitgeteilt wird.<br />

Nach vernommener Motion am 4. Heumonat 1838, dass seit einiger Zeit in<br />

unsern Bergen eine Heimatlose Familie herumwandere, wodurch unserm<br />

Bezirk leicht einen bedeutenden Nachteil in Folge <strong>des</strong> bestehenden<br />

Kantonalgesetzes wegen Duldung solcher Vaganten erwachsen könnte, und<br />

dass der Polizeidiener Anton Nigg in Verrichtung seines Dienstes schon eine<br />

geraume Zeit immer saumselig sei, war erkannt, dass dem Herr Polizei<br />

Präsident hierüber Kenntnis gegeben werde, dass die besagte Familie durch<br />

den Landjäger unverholt aus der Gemeinde verwiesen, und demselben streng<br />

eingeschärft werde, dass er besonders Achtung gebe auf solches Gesindel und<br />

demselben kein Aufenthalt gestatte, zugleich, dass er den Dienst genau und<br />

pünktlich versehe ansonsten er Verantwortlichkeit gemacht werden könnte.<br />

Am 23. Mai 1839 wurde vom Rate der Antrag gestellt, dass Familienväter die<br />

aus dem Spital und Spend Almosen beziehen, und die Kinder trotzdem zum<br />

Almosen sammeln missbrauchen, in Wirtshäusern unnötigerweise das Geld<br />

verschwenden, wurde beschlossen: „dass diese besagte Motion zu Protokoll<br />

genommen werde, damit diesem Missbrauch in nächster Zeit die geeigneten<br />

Maßregeln getroffen werden können.<br />

Am 4. Sept. 1840 war im Bezirksrat die Motion gestellt: der Gassenbettel<br />

nehme in unserer Gemeinde so sehr überhand. Die jungen Leute würden<br />

dadurch <strong>von</strong> der Arbeit abgehalten und ergäben sich dem Müssiggang.<br />

Dadurch erwachse der Gemeinde mit der Zeit grossen Schaden. Es möchte<br />

darum diesem ärgerlichen Gassenbettel Schranken gesetzt werden.<br />

Allein bei dem damaligen Zustand der Gemeinde liess sich beim besten Willen<br />

nichts machen. Durch den leidigen Corporationsstreit war sie in zwei Parteien<br />

gespalten. Der Bezirk war <strong>von</strong> ökonomischen Mitteln entblösst, ja sogar die<br />

Verwaltung <strong>des</strong> Armengutes an den damaligen Gemeinderat übergangen, dem<br />

auf der Welt nichts ferner lag, als aus Gemeindemittel dem Übelstand<br />

abzuhelfen.

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