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Volltext Prokla 22

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ezliglich der Inbesitznahme und Handhabung des ,Staates' in den wesentlichen<br />

Punkten aufgehOrt habe zu existieren. Es sei nun die Aufgabe der SPD, in "eigener<br />

Verantwortung" zu priifen, welche entschieden proletarische Politik einzuschlagen<br />

sei (44).<br />

Flir Heller ist die Inaugurierung des sozialen Rechtsstaates mit Klassenkampf<br />

verbunden. Dieser soli allerdings in "demokratischen Formen" (45) stattfmden.<br />

Hierflir sind zumindest zwei wesentliche Bedingungen zu erfUllen:<br />

Erstens muE das Proletariat "Aussicht auf Erfolg" bezliglich der Durchsetzung<br />

seiner Vorstellungen haben und zweitens ist erforderlich, daE das Proletariat<br />

die "geistig-sittliche Fundierung und hlstorische Notwendigkeit der gegenwiirtigen<br />

(nach 1928/W.L.) Herrschaftssituation" (46) erkennt. Dies herauszuarbeiten ist wesentlich<br />

Aufgabe des Blirgertums, denn die These von def ,Diktatur des Proletariats'<br />

kann eben nur dann verhindert werden, wenn die "Einsicht der herrschenden<br />

Klassen" (47) so ausgepragt ist, daE auch das Proletariat seinen gerechten Anted<br />

an der Verteilung der Guter erhiilt. Dieser gerechte Anten - def sich, wie aufgezeigt,<br />

nicht in der Aufhebung des Pdvateigentums als des zentralen ,Grundrechts'<br />

def blirgerlichen Gesellschaft darstellt - ist in der Formel des ,sozialen Rechtsstaates'<br />

enthalten.<br />

Franz Neumann, der in direkter Anlehnung an Heller in der Weimarer Republik<br />

vom gewerkschaftlichen Standpunkt aus versucht hat, die Arbeiterbewegung<br />

- vor allem ihren sozialdemokratischen Ten - in die demokratische Republik zu<br />

integrieren und zugleich diese demokratische Repuhlik mittels def in der Verfassung<br />

normierten sozialen Grundrechte abzusichern und auszubauen und so in eine<br />

,soziale' zu liberftihren, schreibt rUckblickend 1934:<br />

"Die sozialistische Verfassungstheorie der Weimarer RepubJik hat ankniipfend an die sozial­<br />

Iiberale Tradition in der Mitte des neunzehnten Jahrhunderts (Robert von Mohl) versucht, auf<br />

dem Boden der Weimarer Verfassung die Idee des sozialen Rechtsstaates zu schaffen, welcher,<br />

beruhend auf dem altliberalen Erbgut von 1789, Ausdruck de! Idee der Befreiung der Arbeiterklasse<br />

sein sollte. Diese insbesondere von Hermann Heller und Franz Neumann unternommenen<br />

44 Vgl. z.B. Kirchheimer, Verfassungswirklichkeit und politische Zukunft der Arbeiterklasse.<br />

Zum Verfassungstag, in: De! Klassenkampf, Jg. III, Nr. 15, II. Halbjahresband 1929,<br />

S. 455ff; ders., Artikel48 und die Wandlungen des Verfassungssystems. Auch ein Beitrag<br />

zum Verfassungstag, in: Der Klassenkampf, Jg. IV, Nr. 15, H. Halbjahresband 1930,<br />

S. 456ff; ders., Politik und Verfassung, a.a.O., S. 9ff; ders., Funktionen des Staats und<br />

de! Verfassung, Frankfurt 1972, S. 28, 82f.<br />

Vgl. zur Kirchheimer-Diskussion: Miiller/Neusiiss, a.a.O., S. 13; Perels, a.a.O., S. 36f,<br />

39ff; Blanke, a.a.O., S. 159ff. Ferner mit weiteren Nachweisen die Einleitung des Verfassels<br />

zu dem Mai/Juni 1976 in de! Reihe edition suhrkamp erscheinenden Sammelband<br />

mit bisher weitgehend unbekannten Schriften Kirchheimers. Siehe auch die Einleitung<br />

des Verfassers zu Kirchheimers Schrift "Staatsgeflige und Recht des Dtitten Reiches",<br />

erscheint in Kritische Justiz, Heft 1/1976.<br />

45 Heller, Politische Demokratie und soziale Homogenitat, a.a.O., S. 431.<br />

46 Ebd.<br />

47 Ebd. S. 430.<br />

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