1,8 MB, pdf - wiener wohnbau forschung
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Flexibilität im Wohnbereich – Endbericht das fernlicht, 2008<br />
• Conciergedienste, wie sie auch in Wien bereits in einigen öffentlichen und privaten<br />
Wohnanlagen anzutreffen sind, können durch das Reservieren von Konzert-, Theater- und<br />
Kinokarten, durch das Organisieren von Terminen, Kinderbetreuung, etc., und durch das<br />
Entgegennehmen von Lieferungen und das Tür aufsperren für HandwerkerInnen sowie die<br />
Übernahme von Blumengießen und Haustierbetreuung bei Abwesenheit der<br />
BewohnerInnen v.a. für Singles eine wesentliche Unterstützung zu einer flexiblen<br />
Lebensgestaltung leisten.<br />
Dabei deuten die Ergebnisse unstrukturierter Befragungen von Personen mit potenziellen<br />
Flexibilitätsbedürfnissen und von ExpertInnen von der Anbieterseite darauf hin, dass eine<br />
bedarfsgemäße Inanspruchnahme der Dienstleistungen und Angebote wichtig ist, da die<br />
BewohnerInnen sich sonst einerseits leicht bevormundet fühlen können und andererseits von<br />
Pauschalkosten leicht abgeschreckt werden (siehe auch Kapitel 3.7).<br />
2.3.6 Anpassungsmöglichkeiten der Wohnung an besondere Bedürfnisse<br />
Besonders für SeniorInnen ist es wichtig, dass ihre Wohnung bei Bedarf, wenn sich ihr<br />
Gesundheitszustand verschlechtert oder wenn sie einen Unfall haben bzw. krank sind, an die<br />
neuen Bedürfnisse angepasst werden kann, ohne größere bauliche Veränderungen<br />
vornehmen zu müssen. So können sie länger selbständig in ihren Wohnungen leben, wenn sie<br />
das möchten.<br />
Auch bei nicht von vornherein speziell alters- oder behindertengerecht ausgestatteten<br />
Wohnungen macht es Sinn, flexible Lösungen zu implementieren. Denn es hat es sich laut<br />
ExpertInnen als weniger sinnvoll erwiesen, behinderten- oder altengerechte Wohnungen „auf<br />
Vorrat“ zu bauen. Denn je nach den tatsächlichen einzelfallspezifischen Anforderungen<br />
können teilweise unterschiedliche Installationen erforderlich sein und es muss von neuem<br />
adaptiert werden (Fechner, 2004). 29<br />
Eine Vorbereitung der Anpassungsfähigkeit einer Wohnung an besonders Bedürfnisse<br />
hingegen verursacht laut dem Fachbereichsleiter für altersgerechtes Bauen der<br />
Schweizerischen Fachstelle für behindertengerechtes Bauen, Felix Bohn 30 , fast keine<br />
Mehrkosten, da die Vorbereitung lediglich die Einbeziehung bestimmter Kriterien in die<br />
Planung bedeutet. Denn ob man mit oder ohne Schwellen baut, die Türen etwas breiter<br />
anlegt oder zwei Handläufe statt einem für die Treppen montiert, fällt so gut wie nicht ins<br />
Gewicht. Diese und ähnliche Kriterien sind für Neubauten in der Wiener Bauordnung ohnehin<br />
festgelegt. Hinzu kommen laut Bohn Vorbereitungsmaßnahmen für einen späteren Ausbau zu<br />
einer behindertengerechten Wohnung.<br />
Einige Beispiele für (zusätzliche) Voraussetzungen einer flexible Anpassungsfähigkeit der<br />
Wohnungsausstattung, die auch im Konzept „Wohnungsbau hindernisfrei – anpassbar“ der<br />
Schweizerischen Fachstelle für behindertengerechtes Bauen (Manser et al., 1996, S. 9)<br />
festgehalten sind, sind Felix Bohn gemäß unter anderem:<br />
• Bodenbeläge in der Küche unter den Kästen bis zur Wand verlegen, um die Arbeitsplatte<br />
bei Bedarf für einen Rollstuhl unterfahrbar machen zu können.<br />
29<br />
Einer Schweizerischen Studie gemäß (Meyer-Meierling, et al., 2004) macht von vornherein eingeplante<br />
Barrierefreiheit durchschnittliche Mehrkosten von 1,8% der Bausumme aus (den Großteil davon macht die<br />
Erschließung durch einen Aufzug aus). Dabei gilt, je größer das Gebäude, desto geringer die Mehrkosten. Bei<br />
nachträglichen Anpassungen macht eine Erneuerung und gleichzeitige Herstellung von Hindernisfreiheit im Mittel<br />
Kosten von 3,5% des Gebäudewertes aus, wobei auch hier Größe und Art des Gebäudes eine wichtige Rolle spielen<br />
(Meyer-Meierling, et al., 2004).<br />
30<br />
Telefonisches Interview mit Felix Bohn, Fachbereichsleiter für altersgerechtes Bauen der Schweizerischen Fachstelle<br />
für behindertengerechtes Bauen, am 30. Mai 2008<br />
50