Forschungsbericht

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22.11.2013 Aufrufe

Analyse der Verhandlungen Kapitel 3: Analyse der Verhandlungen 5 Ellen Giebels und Sigrid Noelanders In diesem Kapitel beschreiben wir die wichtigsten Ergebnisse der 35 ausgewerteten Krisenfälle. Dazu untersuchen wir zunächst die angewandten Verfahren sowie das Datenerfassungs- und -auswertungsverfahren. Dann geben wir einen Überblick über die eigentliche Anwendung der Zehner-Tabelle durch Verhandlungsführer und Täter. Wir berichten außerdem, inwieweit dieses Verhalten je nach Art des Vorfalls variiert. Außerdem gehen wir auf die Effektivität von Einflussstrategien bei Verhandlungen im Rahmen der verschiedenen Arten von Krisenfällen ein. Insbesondere bei Belagerungen gehen wir auf die unterschiedlichen Verhandlungsphasen ein und verknüpfen die wichtigsten Ergebnisse mit einigen weiteren Einsichten, die sich auf Grund einer Reihe von Befragungen von Geiselnehmern ergaben. Was Entführungen und Erpressungen anbelangt, konzentrieren wir uns vor allem auf die Interaktionsmuster zwischen Verhandlungsführern und Tätern und den kulturellen Kontext. 1. Forschungsmethode 1.1 Verfahren und Informationsbeschaffung Nach der Genehmigung des Forschungsvorhabens durch verschiedene Justiz- und Regierungsbehörden und nach der Unterzeichnung eines Protokolls durch die Parteien haben wir uns mit der Bitte an die belgischen und niederländischen Verhandlungsführer der Polizei gewandt, uns Tonbandaufnahmen über die Verhandlungen zur Verfügung zu stellen. In den Niederlanden erfolgte dies durch die Nederlands Onderhandelaars Platform (NOP) (Niederländische Verhandlungsführerplattform), in Belgien über die Directie Speziale Eenheden (DSU) (Direktion Spezialeinheiten) der belgischen Bundespolizei. Wir baten die Verhandlungsführer um Material, das die folgenden Kriterien erfüllte: 1. Die Verhandlungen mussten auf Tonband aufgezeichnet sein. Dies ist nicht selbstverständlich, weil es nicht immer möglich ist, Tonbandaufnahmen zu machen. Vor allem in den letzten Jahren wird dies aber immer systematischer gemacht. 2. Zwischen Verhandlungsführer und Täter musste ausreichend Kommunikation stattgefunden haben, um vernünftige Schlüsse über die Wirksamkeit der Verhandlung ziehen zu können. Deshalb haben wir eine Kontaktmindestdauer von 10 Minuten festgelegt. 3. Über den Vorfall mussten zusätzliche Informationen verfügbar sein, vorzugsweise durch Einsichtnahme in die entsprechenden Polizeiakten oder Polizeidatenbanken sowie durch Rücksprache mit einem Vertreter des Verhandlungsteams. 5 An dieser Stelle möchten wir Evert van de Vliert für seine Kommentare zu einer früheren Ausgabe dieses Kapitels danken. 26

Analyse der Verhandlungen 4. Die Vorfälle durften zeitlich nicht zu lange zurückliegen. Vorzugsweise fanden sie in den letzten 10 Jahren statt; auf jeden Fall durften sie nicht länger als 15 Jahre zurückliegen. Außerdem beschlossen wir, eine Reihe von Vorfällen auszuklammern, die noch vor den Gerichten verhandelt werden mussten. Am Ende erfüllten 19 niederländische und 16 belgische Fälle die vorgenannten Kriterien. Die niederländischen Fälle stammten aus den Polizeidistrikten Rotterdam-Rijnmond (3), Amsterdam-Amstelland (3), Utrecht (3), Limburg-Noord (3), Limburg-Zuid (2), Brabant-Zuid-Oost (2), Brabant- Noord (2) und Noord-Oost-Gelderland (1). Die belgischen Fälle betrafen in fünf Fällen wallonische Fälle, die anderen 11 Fälle ereigneten sich auf flämischem Territorium. Über 70 Prozent der Fälle ereigneten sich in den letzten fünf Jahren. Alle Täter waren Männer. Aus Anhang 1 sind die Fälle zu ersehen, die in die Studie aufgenommen wurden. 1.2 Überblick über die Fälle Von den 35 Vorfällen betrafen 9 Fälle Belagerungen, 16 Fälle Entführungen und 10 Fälle Erpressungen. Eine erste Sichtung der ausgewählten Belagerungsfälle ergab, dass sie in drei Unterkategorien eingeteilt werden können. Die erste Kategorie betrifft die Geiselnahme als Folge von eskalierenden Beziehungsproblemen. Ein Beispiel für eine solche Situation ist ein Vater, der mit seiner Ex-Frau über die Vereinbarung zum elterlichen Besuchsrecht streitet und der die Frau spontan als Geisel nimmt, als dieser Streit eskaliert. Wir haben dies bereits als eine typisch expressive Krisensituation bezeichnet (siehe Kapitel 1). Eine zweite Kategorie von Belagerungen betrifft Geiselnehmer, die vorsätzlich Geiseln nehmen, um Aufmerksamkeit für ein Problem zu erhalten oder um einen Fall öffentlich zu machen. Extreme Beispiele dafür waren die Fälle in den Niederlanden in den siebziger Jahren, als Molukken für eine freie Republik Südmolukken kämpften. Besonders bei dieser Art von Situationen wird von einer geplanten Belagerung gesprochen. Die dritte Kategorie betrifft Individuen mit einem kriminellen Hintergrund, die vor der Polizei zu flüchten versuchen. Die Belagerung resultiert dann z. B. aus einem Bankraub, der außer Kontrolle gerät, oder der Flucht eines Gefängnisinsassen bzw. eines Straftäters, der von der Polizei verfolgt wird. Diese Situationen sind normalerweise nicht geplant, beinhalten aber auch instrumentale Verhandlungssituationen. Das heißt, es werden oft konkrete Forderungen gestellt und die Opfer werden eher als Instrumente betrachtet. Alle 26 Entführungs- und Erpressungsfälle ließen sich außerdem als instrumentale Verhandlungssituationen typisieren. In 25 der 26 Vorfälle wurden Geld oder andere Wertsachen gefordert und in einem Fall forderten die Täter besondere, der Geheimhaltung unterliegende Informationen. 1.3 Kodierung des Materials In 20 Fällen wurden die Verhandlungen in einer anderen als der niederländischen Sprache geführt. Diese Verhandlungen wurden entweder während des Vorfalls durch einen Dolmetscher oder nach der Verhandlung von einem Übersetzungsbüro übersetzt. Als nächstes wurden alle Verhandlungen von zwei unabhängigen Bewertern kodiert. Jeder Sprechzyklus des Verhandlungsführers und des Täters wurde mit einem Kode versehen, der die dominierende Botschaft dieses Gesprächsabschnitts 27

Analyse der Verhandlungen<br />

4. Die Vorfälle durften zeitlich nicht zu lange zurückliegen. Vorzugsweise fanden sie<br />

in den letzten 10 Jahren statt; auf jeden Fall durften sie nicht länger als 15 Jahre<br />

zurückliegen.<br />

Außerdem beschlossen wir, eine Reihe von Vorfällen auszuklammern, die noch vor<br />

den Gerichten verhandelt werden mussten. Am Ende erfüllten 19 niederländische und<br />

16 belgische Fälle die vorgenannten Kriterien. Die niederländischen Fälle stammten<br />

aus den Polizeidistrikten Rotterdam-Rijnmond (3), Amsterdam-Amstelland (3),<br />

Utrecht (3), Limburg-Noord (3), Limburg-Zuid (2), Brabant-Zuid-Oost (2), Brabant-<br />

Noord (2) und Noord-Oost-Gelderland (1). Die belgischen Fälle betrafen in fünf Fällen<br />

wallonische Fälle, die anderen 11 Fälle ereigneten sich auf flämischem Territorium.<br />

Über 70 Prozent der Fälle ereigneten sich in den letzten fünf Jahren. Alle Täter waren<br />

Männer. Aus Anhang 1 sind die Fälle zu ersehen, die in die Studie aufgenommen<br />

wurden.<br />

1.2 Überblick über die Fälle<br />

Von den 35 Vorfällen betrafen 9 Fälle Belagerungen, 16 Fälle Entführungen und 10<br />

Fälle Erpressungen. Eine erste Sichtung der ausgewählten Belagerungsfälle ergab,<br />

dass sie in drei Unterkategorien eingeteilt werden können. Die erste Kategorie betrifft<br />

die Geiselnahme als Folge von eskalierenden Beziehungsproblemen. Ein Beispiel für<br />

eine solche Situation ist ein Vater, der mit seiner Ex-Frau über die Vereinbarung zum<br />

elterlichen Besuchsrecht streitet und der die Frau spontan als Geisel nimmt, als<br />

dieser Streit eskaliert. Wir haben dies bereits als eine typisch expressive Krisensituation<br />

bezeichnet (siehe Kapitel 1). Eine zweite Kategorie von Belagerungen<br />

betrifft Geiselnehmer, die vorsätzlich Geiseln nehmen, um Aufmerksamkeit für ein<br />

Problem zu erhalten oder um einen Fall öffentlich zu machen. Extreme Beispiele<br />

dafür waren die Fälle in den Niederlanden in den siebziger Jahren, als Molukken für<br />

eine freie Republik Südmolukken kämpften. Besonders bei dieser Art von Situationen<br />

wird von einer geplanten Belagerung gesprochen. Die dritte Kategorie betrifft Individuen<br />

mit einem kriminellen Hintergrund, die vor der Polizei zu flüchten versuchen. Die<br />

Belagerung resultiert dann z. B. aus einem Bankraub, der außer Kontrolle gerät, oder<br />

der Flucht eines Gefängnisinsassen bzw. eines Straftäters, der von der Polizei verfolgt<br />

wird. Diese Situationen sind normalerweise nicht geplant, beinhalten aber auch<br />

instrumentale Verhandlungssituationen. Das heißt, es werden oft konkrete Forderungen<br />

gestellt und die Opfer werden eher als Instrumente betrachtet.<br />

Alle 26 Entführungs- und Erpressungsfälle ließen sich außerdem als instrumentale<br />

Verhandlungssituationen typisieren. In 25 der 26 Vorfälle wurden Geld oder andere<br />

Wertsachen gefordert und in einem Fall forderten die Täter besondere, der Geheimhaltung<br />

unterliegende Informationen.<br />

1.3 Kodierung des Materials<br />

In 20 Fällen wurden die Verhandlungen in einer anderen als der niederländischen<br />

Sprache geführt. Diese Verhandlungen wurden entweder während des Vorfalls durch<br />

einen Dolmetscher oder nach der Verhandlung von einem Übersetzungsbüro übersetzt.<br />

Als nächstes wurden alle Verhandlungen von zwei unabhängigen Bewertern<br />

kodiert. Jeder Sprechzyklus des Verhandlungsführers und des Täters wurde mit<br />

einem Kode versehen, der die dominierende Botschaft dieses Gesprächsabschnitts<br />

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