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Forschungsbericht

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Analyse der Verhandlungen<br />

Kapitel 3: Analyse der Verhandlungen 5 Ellen Giebels und Sigrid Noelanders<br />

In diesem Kapitel beschreiben wir die wichtigsten Ergebnisse der 35 ausgewerteten<br />

Krisenfälle. Dazu untersuchen wir zunächst die angewandten Verfahren sowie das<br />

Datenerfassungs- und -auswertungsverfahren. Dann geben wir einen Überblick über<br />

die eigentliche Anwendung der Zehner-Tabelle durch Verhandlungsführer und Täter.<br />

Wir berichten außerdem, inwieweit dieses Verhalten je nach Art des Vorfalls variiert.<br />

Außerdem gehen wir auf die Effektivität von Einflussstrategien bei Verhandlungen im<br />

Rahmen der verschiedenen Arten von Krisenfällen ein. Insbesondere bei Belagerungen<br />

gehen wir auf die unterschiedlichen Verhandlungsphasen ein und verknüpfen<br />

die wichtigsten Ergebnisse mit einigen weiteren Einsichten, die sich auf Grund einer<br />

Reihe von Befragungen von Geiselnehmern ergaben. Was Entführungen und Erpressungen<br />

anbelangt, konzentrieren wir uns vor allem auf die Interaktionsmuster<br />

zwischen Verhandlungsführern und Tätern und den kulturellen Kontext.<br />

1. Forschungsmethode<br />

1.1 Verfahren und Informationsbeschaffung<br />

Nach der Genehmigung des Forschungsvorhabens durch verschiedene Justiz- und<br />

Regierungsbehörden und nach der Unterzeichnung eines Protokolls durch die<br />

Parteien haben wir uns mit der Bitte an die belgischen und niederländischen<br />

Verhandlungsführer der Polizei gewandt, uns Tonbandaufnahmen über die Verhandlungen<br />

zur Verfügung zu stellen. In den Niederlanden erfolgte dies durch die<br />

Nederlands Onderhandelaars Platform (NOP) (Niederländische Verhandlungsführerplattform),<br />

in Belgien über die Directie Speziale Eenheden (DSU) (Direktion Spezialeinheiten)<br />

der belgischen Bundespolizei. Wir baten die Verhandlungsführer um<br />

Material, das die folgenden Kriterien erfüllte:<br />

1. Die Verhandlungen mussten auf Tonband aufgezeichnet sein. Dies ist nicht<br />

selbstverständlich, weil es nicht immer möglich ist, Tonbandaufnahmen zu<br />

machen. Vor allem in den letzten Jahren wird dies aber immer systematischer<br />

gemacht.<br />

2. Zwischen Verhandlungsführer und Täter musste ausreichend Kommunikation<br />

stattgefunden haben, um vernünftige Schlüsse über die Wirksamkeit der<br />

Verhandlung ziehen zu können. Deshalb haben wir eine Kontaktmindestdauer<br />

von 10 Minuten festgelegt.<br />

3. Über den Vorfall mussten zusätzliche Informationen verfügbar sein, vorzugsweise<br />

durch Einsichtnahme in die entsprechenden Polizeiakten oder<br />

Polizeidatenbanken sowie durch Rücksprache mit einem Vertreter des<br />

Verhandlungsteams.<br />

5 An dieser Stelle möchten wir Evert van de Vliert für seine Kommentare zu einer früheren Ausgabe<br />

dieses Kapitels danken.<br />

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