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Programm und Konzept - Unesco

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29. Juni 2006<br />

Das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz <strong>und</strong> zur Förderung<br />

der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen –<br />

Was ist erreicht, was ist zu tun?<br />

V. Konsultation der B<strong>und</strong>esweiten Koalition für Kulturelle Vielfalt<br />

Berlin, Auswärtiges Amt, Europasaal, Dienstag, den 30. Mai 2006, 11-17h00<br />

<strong>Programm</strong>entwurf (Stand: 24. Mai 2006)<br />

Hauptziele der Arbeit der B<strong>und</strong>esweiten Koalition für Kulturelle<br />

Vielfalt 2006/2007:<br />

1. Analyse des Konventionstextes, Erarbeitung von Stellungnahmen <strong>und</strong> Vorschlägen<br />

zur Umsetzung des Übereinkommens:<br />

Zivilgesellschaft, Verbände, Vertreter der Kulturwirtschaft, Parlamentarier, kulturpolitische<br />

Verantwortliche in B<strong>und</strong>, Ländern <strong>und</strong> Gemeinden anregen, den deutschsprachigen Text des<br />

Übereinkommens vertieft zu rezipieren, intern zu verbreiten <strong>und</strong> zu diskutieren nach<br />

Relevanz, möglichen eigenen Beiträgen <strong>und</strong> Handlungsbedarf in den Dimensionen von<br />

Kulturpolitik, auswärtiger Kultur- <strong>und</strong> Bildungspolitik, Entwicklungszusammenarbeit,<br />

Handelspolitik, national/EU/International<br />

Bis 30. Mai 2006: erste Einschätzungen aus Sicht der verschiedenen Akteure<br />

Bis Dezember 2006: vertiefte Analysen für die einzelnen Handlungsfelder, erste Vorschläge<br />

zur Umsetzung der Konvention nach ihrem Inkrafttreten.<br />

2. Ratifizierungsprozesse: Zeitnahe Information über den Stand der Ratifizierungsprozesse<br />

in DEU, EU <strong>und</strong> international<br />

Die B<strong>und</strong>esregierung strebt die Ratifizierung des UNESCO-Übereinkommens an. Hierzu liegt<br />

bereits eine deutsche Sprachfassung vor. Die Arbeit zum Beitritt der Europäischen<br />

Gemeinschaft – neben den EU-Mitgliedstaaten – hat begonnen. Der Rat der EU-<br />

Kulturminister hat dazu am 18.5.06 einen Beschluss gefasst. Das Übereinkommen tritt nach<br />

Ratifizierung durch 30 UNESCO-Mitgliedstaaten in Kraft.<br />

3. <strong>Konzept</strong>ion <strong>und</strong> Empirie der Vielfalt Kultureller Ausdrucksformen<br />

Erster Einstieg in mittelfristig wichtige Fragen nach geeigneten kulturpolitischen<br />

Instrumenten <strong>und</strong> Indikatoren mit Aussagekraft hinsichtlich Stand <strong>und</strong> Entwicklung der<br />

kulturellen Vielfalt, u.a. regionale Observatorien auf Ebene des Europarates (Compendium)<br />

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<strong>Programm</strong><br />

V. Konsultation der B<strong>und</strong>esweiten Koalition für Kulturelle Vielfalt<br />

Berlin, Auswärtiges Amt, Europasaal, Dienstag, den 30. Mai 2006, 11-17h00<br />

10:30 Ankunft, Kaffee/Tee<br />

11:00 Begrüßung: Staatsminister für Europa, Günter Gloser<br />

Einführungen:<br />

11:15: Ergebnisse der Verhandlungen zum UNESCO-Übereinkommen <strong>und</strong> Stand des<br />

Ratifizierungsprozesses, Ministerialdirektor Wilfried Grolig, Leiter der Kultur- <strong>und</strong><br />

Bildungsabteilung des Auswärtigen Amts<br />

11:30: „Was ist erreicht – Was ist zu tun“, Dr. Roland Bernecker, Generalsekretär der<br />

Deutschen UNESCO-Kommission<br />

12:00 - 13:30 Das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz <strong>und</strong> zur Förderung der<br />

Vielfalt kultureller Ausdrucksformen – was ist erreicht, was ist zu tun?<br />

Erste Diskussionsr<strong>und</strong>e aus Sicht von Künstlern, Produzenten, Mittlern, Verwertern sowie<br />

Parlamentariern <strong>und</strong> kulturpolitisch Verantwortlichen in B<strong>und</strong>, Ländern, Gemeinden<br />

Moderation: Dr. Verena Metze-Mangold, Vizepräsidentin, DUK<br />

Peter Dinges, Vorstand, Filmförderungsanstalt<br />

Christian Höppner Generalsekretär des Dt. Musikrats<br />

Siegm<strong>und</strong> Ehrmann, MdB, Stellv Vorsitzender, Ausschuss für Kultur <strong>und</strong> Medien*<br />

Dr. Iris Magdowski, Vizepräsidentin der Kulturpolitischen Gesellschaft,<br />

ehem.Kulturbürgermeisterin der Landeshauptstadt Stuttgart<br />

Mathias Knauer, Filmemacher, Vizepräsident von Suisseculture, Vorstandsmitglied der<br />

Schweizer Koalition für die kulturelle Vielfalt<br />

Aussprache - weitere Statements der Fachgesprächsteilnehmer<br />

13:30 - 15:00 Mittagspause (Lunchbuffet, Kaffee), Gelegenheit für informelle Gespräche<br />

15:00 – 16:30 Zweite Diskussionsr<strong>und</strong>e aus der Sicht von Künstlern, Produzenten, Mittlern,<br />

Verwertern sowie Parlamentariern <strong>und</strong> kulturpolitisch Verantwortlichen in B<strong>und</strong>, Ländern,<br />

Gemeinden<br />

Moderation: Dr. Verena Metze-Mangold, Vizepräsidentin, DUK<br />

Johano Strasser, Präsident des P.E.N. – Zentrums*<br />

MdB Gitta Connemann, Dt. B<strong>und</strong>estag, Vorsitzende, Enquete-Kommission<br />

Dr. Verena Wiedemann, designierte Generalsekretärin der ARD<br />

Christoph Backes, Bremen, Kulturwirtschaftsexperte<br />

Prof. Dr. Max Fuchs, Direktor der B<strong>und</strong>esakademie für Kulturelle Bildung, Remscheid,<br />

Vorsitzender des Deutschen Kulturrates<br />

Aussprache - weitere Statements der Fachgesprächsteilnehmer<br />

16:30 Schlussfolgerungen - Ende ca. 17 Uhr<br />

* zu bestätigen / Hinweis: wg zeitgleicher Tagung des Kulturausschusses des EP in Brüssel leider keine<br />

Teilnahme der MdEPs möglich


Hintergr<strong>und</strong><br />

Mit dem UNESCO-Übereinkommen zum Schutz <strong>und</strong> zur Förderung der Vielfalt kultureller<br />

Ausdrucksweisen wird die Berechtigung nationaler Kulturpolitik auch im Hinblick auf die<br />

fortschreitende Liberalisierung im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO)<br />

völkerrechtlich festgeschrieben.<br />

Kulturpolitik <strong>und</strong> öffentliche Kulturförderung erhalten gegenüber möglichen<br />

wettbewerbsrechtlichen Einschränkungen eine neue Legitimität. Kulturpolitische Ziele<br />

nationaler Politik können mit internationalen Handelsabkommen wie zum Beispiel dem<br />

Allgemeinen Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen (GATS) in Einklang gebracht<br />

werden.<br />

Kernstück des Übereinkommens ist das Recht eines jeden Staates, regulatorische <strong>und</strong><br />

finanzielle Maßnahmen zu ergreifen, die darauf abzielen, die Vielfalt der kulturellen<br />

Ausdrucksformen auf seinem Staatsgebiet zu schützen. Zugleich soll der Austausch von<br />

künstlerischen Ideen gefördert werden. Mit dem Übereinkommen wird die Besonderheit<br />

kultureller Güter <strong>und</strong> Dienstleistungen anerkannt.<br />

Die erfolgreiche Annahme der Konvention im Oktober 2005 ist auf mehrere Faktoren<br />

zurückzuführen:<br />

• die starke politische Priorität für dieses Vorhaben bei einer Gruppe von UNESCO-<br />

Mitgliedsstaaten, darunter Kanada, Frankreich, Deutschland, Südafrika, Brasilien <strong>und</strong><br />

andere, ein derartiges Abkommen schnell <strong>und</strong> mit gezieltem kombinierten Einsatz des<br />

fachlichen <strong>und</strong> politischen Sachverstandes auszuarbeiten sowie eine sehr<br />

zielorientierte <strong>und</strong> flexible Verhandlungsstrategie der Entwicklungsländer (Gruppe<br />

77);<br />

• ein auf politischen Konsens orientierter Vorentwurf einer unabhängigen<br />

Expertengruppe, der von den Regierungsexperten als Ausgangspunkt für die<br />

Verhandlungen akzeptiert wurde;<br />

• eine hochprofessionelle Steuerung des Verhandlungsprozesses durch das UNESCO-<br />

Sekretariat <strong>und</strong> den Konferenzvorsitzenden Kadar Asmal, die gemeinsam auf einen<br />

straffen Zeitplan drängten;<br />

• eine neue Form der Konzertierung <strong>und</strong> Kooperation seitens der EU-Mitglieder seit<br />

November 2004, die im Rahmen der Verhandlungen gemeinsam mit der EU-<br />

Kommission einheitlich auftraten, vorab Konsenspositionen erarbeiteten <strong>und</strong> diese<br />

jeweils mit der Stimme der Ratspräsidentschaft klar vertrat;<br />

• eine breite Konsultation <strong>und</strong> Mobilisierung der Zivilgesellschaft durch internationale<br />

NGO-Netze, darunter insbesondere die Bildung von inzwischen weltweit über dreißig<br />

Koalitionen für kulturelle Vielfalt.<br />

Aufgaben der b<strong>und</strong>esweiten Koalition für kulturelle Vielfalt 2006-2007<br />

Nach der erfolgreichen Verabschiedung der Konvention durch die 33. Generalkonferenz der<br />

UNESCO im Oktober 2005 gilt es, die Ratifizierung durch die UNESCO-Mitgliedstaaten<br />

sowie die Europäische Gemeinschaft zu begleiten. Hierbei ist es auch international wichtig<br />

parallel zur Ratifizierung kontinuierlich den Dialog mit den Skeptikern <strong>und</strong> den Noch-nicht-<br />

Überzeugten zu suchen. Für die b<strong>und</strong>esweite <strong>und</strong> die internationalen Koalitionen für<br />

Kulturelle Vielfalt stellt sich die besondere kurz- <strong>und</strong> mittelfristige Aufgabe, aktiv den Dialog


<strong>und</strong> die Kooperation mit Vertretern der Zivilgesellschaften derjenigen Länder zu suchen, die<br />

dem Konventionsprozess kritisch <strong>und</strong> ablehnend gegenüber stehen, allen voran die USA.<br />

Auf Basis des Krajewski-Gutachtens zu GATS <strong>und</strong> Kulturförderung in Deutschland (Februar<br />

2005) ist eine vertiefte Analyse der einzelnen Kultursparten zur Entwicklung von<br />

möglichen Szenarien im Rahmen des GATS nötig, als Spiegelbild zum Arbeitsprozess am<br />

Argumentationsleitfaden vom Sommer 2004. Diese komplexe Materie ist in allen Details<br />

schwer zu überblicken, z.B. im Hinblick auf die Privatisierung öffentlicher<br />

Kultureinrichtungen.<br />

Ab voraussichtlich Ende 2007 bzw. nach dem Inkrafttreten der Konvention wird die Frage<br />

der aktiven Nutzung dieses Instrumentes in der deutschen Kulturpolitik <strong>und</strong> in der<br />

internationalen Zusammenarbeit zentral werden. Wichtig ist auch die systematische<br />

Überprüfung der Optionen für die Entwicklung kultureller Vielfalt, einschließlich der<br />

wirtschaftlichen Anreize, wie in Kap. 3.3. des Argumentationsleitfadens der b<strong>und</strong>esweiten<br />

Koalition vom September 2004 skizziert. Ein möglicher Weg dazu ist z.B. die Aufnahme der<br />

Argumentation ‚Kultur <strong>und</strong> kulturelle Vielfalt als Potenzial’ in den Wirtschaftsbericht der<br />

B<strong>und</strong>esregierung.<br />

Ob die Konvention zum Schutz <strong>und</strong> zur Förderung kultureller Vielfalt mittelfristig ein Erfolg<br />

wird, hängt wesentlich mit davon ab, ob auch die Nutzer von Kultur <strong>und</strong> die K<strong>und</strong>en der<br />

Kulturwirtschaft darin einen Sinn sehen können. Hier liegt eine besondere Herausforderung<br />

der Mobilisierung für die Koalitionen für Kulturelle Vielfalt.<br />

Web-Ressourcen<br />

http://unesco.de/c_arbeitsgebiete/kulturelle_vielfalt.htm

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