Entdeckung des Reinheitsgebotes für die Thüringer ... - Stadt Arnstadt
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Mit <strong>die</strong>sem Gesetz wird Thüringen unbestreitbar auf den höchsten Sockel <strong>des</strong> Bratwurst-<br />
Olymps erhoben und verteidigt aufs Neue seine unangefochtene Vormachtstellung in Europa<br />
als Bratwurstland Nr. 1!<br />
Zum historischen Hintergrund<br />
Im Jahre 1432 stellten <strong>die</strong> Weißenseer Fleischhauer in einer Fleischhauerordnung ein<br />
„Reinheitsgebot“ <strong>für</strong> <strong>die</strong> Brat-, Leber- und anderen Würste auf. Dieses Gebot fand Hubert<br />
Erzmann aus Weimar, der damit als „Entdecker“ <strong>des</strong> Bratwurst-<strong>Reinheitsgebotes</strong> gelten darf.<br />
Dieses Bratwurst-Reinheitsgebot findet sich in einer Satzung <strong>für</strong> das Handwerk der<br />
Knochenhauer oder Fleischhauer zu Weimar vom 3. Dezember 1432, <strong>die</strong> sich <strong>die</strong>se<br />
Fleischhauersatzung von ihren Kollegen per Rechtsverschreibung aus Weißensee holten.<br />
Somit waren es <strong>die</strong> Weißenseer Fleischer, <strong>die</strong>, in langer Tradition stehend, erstmalig nach<br />
äußerst hygienischen Vorschriften Würste herstellten und <strong>die</strong>ses Gebot den Weimarer<br />
Fleischern „zur Verfügung“ stellten.<br />
Dieser Rechtsakt geht auf <strong>die</strong> Zeit der <strong>Stadt</strong>rechtsverleihungen zurück. Weißensee wurde<br />
1265 durch Landgraf Albrecht von Thüringen das <strong>Stadt</strong>recht von Eisenach und Gotha<br />
verliehen; Weimar wiederum erhielt 1410 das <strong>Stadt</strong>recht von Weißensee. Aus <strong>die</strong>sem Grund<br />
wandten sich <strong>die</strong> Weimarer auch an <strong>die</strong> Weißenseer um „Rechtsauskunft“. Wir haben also<br />
zwei <strong>Thüringer</strong> Städte mit ihren großen Märkten, <strong>die</strong> reinste Bratwürste herstellten!<br />
Die Fleischhauerordnung findet sich im Weimarer Statutenbuch von 1433 und liegt sicher<br />
verwahrt im <strong>Stadt</strong>archiv Weimar. Die Weißenseer machten schon einmal mit einem<br />
Reinheitsgebot von sich reden: ich erinnere hier nur an das „Weißenseer Reinheitsgebot“ zum<br />
Brauen von Bier aus dem Jahre 1434, welches Hopfen, Malz und Wasser vorschreibt und<br />
ebenfalls in einem Statuten- bzw. <strong>Stadt</strong>buch erhalten ist. (www.weissenseerreinheitsgebot.de)<br />
In der Weimarer Satzung wird unter anderem <strong>die</strong> Aufnahme von fremden Fleischern, <strong>die</strong><br />
Fleischbeschau und wie <strong>die</strong> Fleischer das Fleisch zu verkaufen haben geregelt. Ähnlich wie<br />
bei der Aufnahme von Neubürgern, so mußten auch <strong>die</strong> fremden Fleischer, <strong>die</strong> in das<br />
Handwerk der fleiszhauwere zcue Wymare aufgenommen werden wollten, penibel<br />
nachweisen, daß sie und ihre Frau ehelich geboren, fromme Leute und gute Steuerzahler sind.<br />
Nach der Aufnahme sollten sie dem Handwerk einen Eimer Bier geben und ein Pfund Wachs.