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Entdeckung des Reinheitsgebotes für die Thüringer ... - Stadt Arnstadt

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Kulturhistorische Sensation <strong>für</strong> Thüringen und<br />

<strong>die</strong> <strong>Thüringer</strong>, ja ganz Deutschland!<br />

<strong>Entdeckung</strong> <strong>des</strong> <strong>Reinheitsgebotes</strong> <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> <strong>Thüringer</strong> Bratwurst!<br />

Präsentation und Pressekonferenz am 1. November 2007<br />

Im 1. Deutschen Bratwurstmuseum<br />

in Holzhausen bei <strong>Arnstadt</strong><br />

(Bitte folgen Sie dem Leitsystem)<br />

Beginn: 14 Uhr<br />

Wir, <strong>die</strong> „Freunde der <strong>Thüringer</strong> Bratwurst e. V.“ und<br />

der Verlag Kirchschlager, laden Sie herzlich dazu ein.<br />

Liebe Kolleginnen und Kollegen der Presse!<br />

Geschätzte Leserschaft unserer Bücher!<br />

Wir freuen uns, Ihnen <strong>die</strong> kulturhistorische Sensation <strong>des</strong> Jahres<br />

präsentieren zu dürfen: Das Reinheitsgebot <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Thüringer</strong> Bratwurst,<br />

veröffentlicht im „<strong>Thüringer</strong> Weihnachtsbüchlein“.


Mit <strong>die</strong>sem Gesetz wird Thüringen unbestreitbar auf den höchsten Sockel <strong>des</strong> Bratwurst-<br />

Olymps erhoben und verteidigt aufs Neue seine unangefochtene Vormachtstellung in Europa<br />

als Bratwurstland Nr. 1!<br />

Zum historischen Hintergrund<br />

Im Jahre 1432 stellten <strong>die</strong> Weißenseer Fleischhauer in einer Fleischhauerordnung ein<br />

„Reinheitsgebot“ <strong>für</strong> <strong>die</strong> Brat-, Leber- und anderen Würste auf. Dieses Gebot fand Hubert<br />

Erzmann aus Weimar, der damit als „Entdecker“ <strong>des</strong> Bratwurst-<strong>Reinheitsgebotes</strong> gelten darf.<br />

Dieses Bratwurst-Reinheitsgebot findet sich in einer Satzung <strong>für</strong> das Handwerk der<br />

Knochenhauer oder Fleischhauer zu Weimar vom 3. Dezember 1432, <strong>die</strong> sich <strong>die</strong>se<br />

Fleischhauersatzung von ihren Kollegen per Rechtsverschreibung aus Weißensee holten.<br />

Somit waren es <strong>die</strong> Weißenseer Fleischer, <strong>die</strong>, in langer Tradition stehend, erstmalig nach<br />

äußerst hygienischen Vorschriften Würste herstellten und <strong>die</strong>ses Gebot den Weimarer<br />

Fleischern „zur Verfügung“ stellten.<br />

Dieser Rechtsakt geht auf <strong>die</strong> Zeit der <strong>Stadt</strong>rechtsverleihungen zurück. Weißensee wurde<br />

1265 durch Landgraf Albrecht von Thüringen das <strong>Stadt</strong>recht von Eisenach und Gotha<br />

verliehen; Weimar wiederum erhielt 1410 das <strong>Stadt</strong>recht von Weißensee. Aus <strong>die</strong>sem Grund<br />

wandten sich <strong>die</strong> Weimarer auch an <strong>die</strong> Weißenseer um „Rechtsauskunft“. Wir haben also<br />

zwei <strong>Thüringer</strong> Städte mit ihren großen Märkten, <strong>die</strong> reinste Bratwürste herstellten!<br />

Die Fleischhauerordnung findet sich im Weimarer Statutenbuch von 1433 und liegt sicher<br />

verwahrt im <strong>Stadt</strong>archiv Weimar. Die Weißenseer machten schon einmal mit einem<br />

Reinheitsgebot von sich reden: ich erinnere hier nur an das „Weißenseer Reinheitsgebot“ zum<br />

Brauen von Bier aus dem Jahre 1434, welches Hopfen, Malz und Wasser vorschreibt und<br />

ebenfalls in einem Statuten- bzw. <strong>Stadt</strong>buch erhalten ist. (www.weissenseerreinheitsgebot.de)<br />

In der Weimarer Satzung wird unter anderem <strong>die</strong> Aufnahme von fremden Fleischern, <strong>die</strong><br />

Fleischbeschau und wie <strong>die</strong> Fleischer das Fleisch zu verkaufen haben geregelt. Ähnlich wie<br />

bei der Aufnahme von Neubürgern, so mußten auch <strong>die</strong> fremden Fleischer, <strong>die</strong> in das<br />

Handwerk der fleiszhauwere zcue Wymare aufgenommen werden wollten, penibel<br />

nachweisen, daß sie und ihre Frau ehelich geboren, fromme Leute und gute Steuerzahler sind.<br />

Nach der Aufnahme sollten sie dem Handwerk einen Eimer Bier geben und ein Pfund Wachs.


Aber, mehr als interessant, ja <strong>für</strong> Thüringen, <strong>die</strong> <strong>Thüringer</strong> und ihre jahrhundertealte<br />

Bratwursttradition gerade sensationell, ist <strong>die</strong> Bestimmung, <strong>die</strong> Hubert Erzmann als erster als<br />

das REINHEITSGEBOT FÜR DIE THÜRINGER BRATWURST bezeichnete. Doch was<br />

verbürgt sich nun hinter <strong>die</strong>sem mittelalterlichen Gesetz, in bestem Frühneuhochdeutsch?<br />

Das Reinheitsgebot <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Thüringer</strong> Bratwurst<br />

Aus der Weimarer Fleischhauersatzung von 1432<br />

Ouch sullen sie <strong>die</strong> brotworste lebirworste unde andir wurste or iglicher<br />

bisundern machen von reynem friszchem fleiszche das nicht fynnecht nach<br />

wandelbar ist unde sullen daryn nicht hagken milzcen herzce nyren nach keyn<br />

ander ungeferte nach frömde fleisz das sich nicht darzu geburt hinder wen man<br />

das queme der ist der stat zcu busse vorfallin von iglicher wurst bisundern<br />

zcwene schillinge denariorum also manche her der gemacht had unde sal darzcu<br />

der stat gehorsam halden bisz so lange das dii meistere vor on beten unde dem<br />

hantwergke sine busse geben<br />

Übertragung: Auch sollen sie <strong>die</strong> Bratwürste, Leberwürste und anderen Würste<br />

von reinem, frischen Fleisch machen, das weder finnig (ohne Finnen) noch<br />

wandelbar (gammelig, angegangen) ist, und sie sollen keine Milzen, Herzen,<br />

Nieren noch anderes Ungefährde (alles irgendwie Gefährliche, Giftstoffe) noch<br />

frem<strong>des</strong> Fleisch, welches nicht dazugehört, nehmen.<br />

Hinter wen man kommt (wen man ertappt), der ist der <strong>Stadt</strong> zur Buße (Strafe)<br />

verfallen und soll <strong>für</strong> jede Wurst zwei Schillinge Denariorum (24 Pfennige)<br />

zahlen, so viele wie er gemacht hat (d. h. <strong>für</strong> jede gemachte Wurst, nicht <strong>für</strong> jede<br />

Wurstart), und er soll sich an <strong>die</strong> Gesetze der <strong>Stadt</strong> halten, so lange, bis <strong>die</strong><br />

Meister <strong>für</strong> ihn bitten (vor dem Rat um Einstellung <strong>des</strong> Strafverfahrens) und er<br />

dem Handwerk (als Organisation) seine Buße gegeben hat.


Eine Schätzung wie hoch <strong>die</strong> Strafe war oder gar eine Umrechnung in Euro läßt sich nicht<br />

anstellen. In Weimar erhielt man 1381 <strong>für</strong> das Backen zu kleiner Brote eine Strafe von<br />

vierzehn Tagen Arbeit, sowie eine Torhaft. Heinrich Phifer muß im gleichen Jahr wegen<br />

Verbalinjurien (böse Scheltworte) gegen den Rat einen Fuder Steine nach Berka fahren. Auf<br />

verbotenes Würfelspiel Stand eine Mark Strafgeld (1 Mark = ca. 235 g Silber) - das war<br />

ziemlich viel. Wer 1384 Wein und Bier in Oberweimar kaufte, mußte mit einer Strafe von<br />

fünf Schillinge Pfennige rechnen. 1433 bestrafte <strong>die</strong> Bäckerordnung denjenigen Bäcker, der<br />

zu kleine Brote backte, mit drei Schillinge Pfennige. Welcher Brauer 1433 außer malcz unde<br />

hopphen, keyne steynworcz, nach harcz in sein Bier schüttete, mußte eine lötige Mark<br />

bezahlen. Und bei welchem Bier brauenden Bürger man keinen Feuerhaken und keine Leiter<br />

fand, der zahlte ebenfalls fünf Schillinge Strafgeld. Letzten En<strong>des</strong> wird das Strafgeld <strong>für</strong><br />

unreine Bratwürste den jeweiligen Fleischer sicherlich nicht ruiniert haben, genauso wenig<br />

wie ein heutiger Verstoß gegen <strong>die</strong> Deutsche Hackfleischordnung – sieht man einmal von den<br />

bürokratischen Monstrositäten ab.<br />

Ähnliche Verordnungen finden sich häufig in den Statuten- und <strong>Stadt</strong>büchern der deutschen<br />

Städte. Glücklich aber sind <strong>die</strong> <strong>Thüringer</strong>, daß sie solche „Reinheitsgebote“ in ihren<br />

<strong>Stadt</strong>büchern haben! Nebenbei sei bemerkt, daß <strong>Stadt</strong>bücher <strong>für</strong> Historiker wahre Fundgruben<br />

sind.<br />

Angesichts von Rinderwahnsinn, Schweinepest, Vogelgrippe, Gammelfleischskandalen und<br />

Gen-Mais bleibt <strong>für</strong> uns Verbraucher nur zu hoffen, daß sich <strong>die</strong> Reinheitsgebote <strong>des</strong><br />

Mittelalters wieder durchsetzen.<br />

Weitere Informationen finden Sie auch bei<br />

www.Bratwurstmuseum.net<br />

Lesen Sie <strong>die</strong> ganze Geschichte in unserem:<br />

<strong>Thüringer</strong> Weihnachtsbüchlein


Allerhand Wissenswertes zum Weihnachtsbrauchtum und Aberglauben,<br />

zahlreiche Anekdoten, Geschichten und Kuriositäten aus alten Chroniken<br />

und Zeitungen sowie das Reinheitsgebot <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Thüringer</strong> Bratwurst nebst<br />

den ältesten Wurstrezepten Deutschlands<br />

Für alle Freunde der <strong>Thüringer</strong> Kultur- und Heimatgeschichte<br />

Ausgewählt, bearbeitet und herausgegeben von<br />

Lothar Bechler und Michael Kirchschlager<br />

Mit zahlreichen Illustrationen von Steffen Grosser<br />

Hardcover im Taschenbuchformat, Fadenheftung, 208 Seiten, zahlreiche Illustrationen,<br />

Preis: nur 12,95 Euro, ISBN 978-3-934277-17-5<br />

Bestellungen richten Sie bitte an jede gute Buchhandlung oder bei uns im<br />

Shop bei www.verlag-kirchschlager.de<br />

Mein persönliches Fazit: Das Reinheitsgebot <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bratwurst, den größten<br />

<strong>Thüringer</strong> Exportschlager, wird <strong>für</strong> Thüringen und <strong>die</strong> <strong>Thüringer</strong> von gleichem<br />

Stellenwert, wie in Bayern das Reinheitsgebot zum Brauen <strong>des</strong> Bieres!<br />

Glückliches Thüringen!<br />

Kontakt:<br />

Buch-Direktbestellungen bitte bei: Frau Gabriele Kirchschlager, 39439 Güsten/<br />

Anhalt, Siechstal 31, Tel. / Fax: 039262/ 60259 oder im Onlineshop bei<br />

www.verlag-kirchschlager.de<br />

Für Rückfragen stehe ich per Handy 01713706974 zur Verfügung.


Ich verbleibe mit besten Grüßen aus <strong>Arnstadt</strong> in Thüringen<br />

Ihr Michael Kirchschlager

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