Entdeckung des Reinheitsgebotes für die Thüringer ... - Stadt Arnstadt
Entdeckung des Reinheitsgebotes für die Thüringer ... - Stadt Arnstadt
Entdeckung des Reinheitsgebotes für die Thüringer ... - Stadt Arnstadt
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Kulturhistorische Sensation <strong>für</strong> Thüringen und<br />
<strong>die</strong> <strong>Thüringer</strong>, ja ganz Deutschland!<br />
<strong>Entdeckung</strong> <strong>des</strong> <strong>Reinheitsgebotes</strong> <strong>für</strong><br />
<strong>die</strong> <strong>Thüringer</strong> Bratwurst!<br />
Präsentation und Pressekonferenz am 1. November 2007<br />
Im 1. Deutschen Bratwurstmuseum<br />
in Holzhausen bei <strong>Arnstadt</strong><br />
(Bitte folgen Sie dem Leitsystem)<br />
Beginn: 14 Uhr<br />
Wir, <strong>die</strong> „Freunde der <strong>Thüringer</strong> Bratwurst e. V.“ und<br />
der Verlag Kirchschlager, laden Sie herzlich dazu ein.<br />
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Presse!<br />
Geschätzte Leserschaft unserer Bücher!<br />
Wir freuen uns, Ihnen <strong>die</strong> kulturhistorische Sensation <strong>des</strong> Jahres<br />
präsentieren zu dürfen: Das Reinheitsgebot <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Thüringer</strong> Bratwurst,<br />
veröffentlicht im „<strong>Thüringer</strong> Weihnachtsbüchlein“.
Mit <strong>die</strong>sem Gesetz wird Thüringen unbestreitbar auf den höchsten Sockel <strong>des</strong> Bratwurst-<br />
Olymps erhoben und verteidigt aufs Neue seine unangefochtene Vormachtstellung in Europa<br />
als Bratwurstland Nr. 1!<br />
Zum historischen Hintergrund<br />
Im Jahre 1432 stellten <strong>die</strong> Weißenseer Fleischhauer in einer Fleischhauerordnung ein<br />
„Reinheitsgebot“ <strong>für</strong> <strong>die</strong> Brat-, Leber- und anderen Würste auf. Dieses Gebot fand Hubert<br />
Erzmann aus Weimar, der damit als „Entdecker“ <strong>des</strong> Bratwurst-<strong>Reinheitsgebotes</strong> gelten darf.<br />
Dieses Bratwurst-Reinheitsgebot findet sich in einer Satzung <strong>für</strong> das Handwerk der<br />
Knochenhauer oder Fleischhauer zu Weimar vom 3. Dezember 1432, <strong>die</strong> sich <strong>die</strong>se<br />
Fleischhauersatzung von ihren Kollegen per Rechtsverschreibung aus Weißensee holten.<br />
Somit waren es <strong>die</strong> Weißenseer Fleischer, <strong>die</strong>, in langer Tradition stehend, erstmalig nach<br />
äußerst hygienischen Vorschriften Würste herstellten und <strong>die</strong>ses Gebot den Weimarer<br />
Fleischern „zur Verfügung“ stellten.<br />
Dieser Rechtsakt geht auf <strong>die</strong> Zeit der <strong>Stadt</strong>rechtsverleihungen zurück. Weißensee wurde<br />
1265 durch Landgraf Albrecht von Thüringen das <strong>Stadt</strong>recht von Eisenach und Gotha<br />
verliehen; Weimar wiederum erhielt 1410 das <strong>Stadt</strong>recht von Weißensee. Aus <strong>die</strong>sem Grund<br />
wandten sich <strong>die</strong> Weimarer auch an <strong>die</strong> Weißenseer um „Rechtsauskunft“. Wir haben also<br />
zwei <strong>Thüringer</strong> Städte mit ihren großen Märkten, <strong>die</strong> reinste Bratwürste herstellten!<br />
Die Fleischhauerordnung findet sich im Weimarer Statutenbuch von 1433 und liegt sicher<br />
verwahrt im <strong>Stadt</strong>archiv Weimar. Die Weißenseer machten schon einmal mit einem<br />
Reinheitsgebot von sich reden: ich erinnere hier nur an das „Weißenseer Reinheitsgebot“ zum<br />
Brauen von Bier aus dem Jahre 1434, welches Hopfen, Malz und Wasser vorschreibt und<br />
ebenfalls in einem Statuten- bzw. <strong>Stadt</strong>buch erhalten ist. (www.weissenseerreinheitsgebot.de)<br />
In der Weimarer Satzung wird unter anderem <strong>die</strong> Aufnahme von fremden Fleischern, <strong>die</strong><br />
Fleischbeschau und wie <strong>die</strong> Fleischer das Fleisch zu verkaufen haben geregelt. Ähnlich wie<br />
bei der Aufnahme von Neubürgern, so mußten auch <strong>die</strong> fremden Fleischer, <strong>die</strong> in das<br />
Handwerk der fleiszhauwere zcue Wymare aufgenommen werden wollten, penibel<br />
nachweisen, daß sie und ihre Frau ehelich geboren, fromme Leute und gute Steuerzahler sind.<br />
Nach der Aufnahme sollten sie dem Handwerk einen Eimer Bier geben und ein Pfund Wachs.
Aber, mehr als interessant, ja <strong>für</strong> Thüringen, <strong>die</strong> <strong>Thüringer</strong> und ihre jahrhundertealte<br />
Bratwursttradition gerade sensationell, ist <strong>die</strong> Bestimmung, <strong>die</strong> Hubert Erzmann als erster als<br />
das REINHEITSGEBOT FÜR DIE THÜRINGER BRATWURST bezeichnete. Doch was<br />
verbürgt sich nun hinter <strong>die</strong>sem mittelalterlichen Gesetz, in bestem Frühneuhochdeutsch?<br />
Das Reinheitsgebot <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Thüringer</strong> Bratwurst<br />
Aus der Weimarer Fleischhauersatzung von 1432<br />
Ouch sullen sie <strong>die</strong> brotworste lebirworste unde andir wurste or iglicher<br />
bisundern machen von reynem friszchem fleiszche das nicht fynnecht nach<br />
wandelbar ist unde sullen daryn nicht hagken milzcen herzce nyren nach keyn<br />
ander ungeferte nach frömde fleisz das sich nicht darzu geburt hinder wen man<br />
das queme der ist der stat zcu busse vorfallin von iglicher wurst bisundern<br />
zcwene schillinge denariorum also manche her der gemacht had unde sal darzcu<br />
der stat gehorsam halden bisz so lange das dii meistere vor on beten unde dem<br />
hantwergke sine busse geben<br />
Übertragung: Auch sollen sie <strong>die</strong> Bratwürste, Leberwürste und anderen Würste<br />
von reinem, frischen Fleisch machen, das weder finnig (ohne Finnen) noch<br />
wandelbar (gammelig, angegangen) ist, und sie sollen keine Milzen, Herzen,<br />
Nieren noch anderes Ungefährde (alles irgendwie Gefährliche, Giftstoffe) noch<br />
frem<strong>des</strong> Fleisch, welches nicht dazugehört, nehmen.<br />
Hinter wen man kommt (wen man ertappt), der ist der <strong>Stadt</strong> zur Buße (Strafe)<br />
verfallen und soll <strong>für</strong> jede Wurst zwei Schillinge Denariorum (24 Pfennige)<br />
zahlen, so viele wie er gemacht hat (d. h. <strong>für</strong> jede gemachte Wurst, nicht <strong>für</strong> jede<br />
Wurstart), und er soll sich an <strong>die</strong> Gesetze der <strong>Stadt</strong> halten, so lange, bis <strong>die</strong><br />
Meister <strong>für</strong> ihn bitten (vor dem Rat um Einstellung <strong>des</strong> Strafverfahrens) und er<br />
dem Handwerk (als Organisation) seine Buße gegeben hat.
Eine Schätzung wie hoch <strong>die</strong> Strafe war oder gar eine Umrechnung in Euro läßt sich nicht<br />
anstellen. In Weimar erhielt man 1381 <strong>für</strong> das Backen zu kleiner Brote eine Strafe von<br />
vierzehn Tagen Arbeit, sowie eine Torhaft. Heinrich Phifer muß im gleichen Jahr wegen<br />
Verbalinjurien (böse Scheltworte) gegen den Rat einen Fuder Steine nach Berka fahren. Auf<br />
verbotenes Würfelspiel Stand eine Mark Strafgeld (1 Mark = ca. 235 g Silber) - das war<br />
ziemlich viel. Wer 1384 Wein und Bier in Oberweimar kaufte, mußte mit einer Strafe von<br />
fünf Schillinge Pfennige rechnen. 1433 bestrafte <strong>die</strong> Bäckerordnung denjenigen Bäcker, der<br />
zu kleine Brote backte, mit drei Schillinge Pfennige. Welcher Brauer 1433 außer malcz unde<br />
hopphen, keyne steynworcz, nach harcz in sein Bier schüttete, mußte eine lötige Mark<br />
bezahlen. Und bei welchem Bier brauenden Bürger man keinen Feuerhaken und keine Leiter<br />
fand, der zahlte ebenfalls fünf Schillinge Strafgeld. Letzten En<strong>des</strong> wird das Strafgeld <strong>für</strong><br />
unreine Bratwürste den jeweiligen Fleischer sicherlich nicht ruiniert haben, genauso wenig<br />
wie ein heutiger Verstoß gegen <strong>die</strong> Deutsche Hackfleischordnung – sieht man einmal von den<br />
bürokratischen Monstrositäten ab.<br />
Ähnliche Verordnungen finden sich häufig in den Statuten- und <strong>Stadt</strong>büchern der deutschen<br />
Städte. Glücklich aber sind <strong>die</strong> <strong>Thüringer</strong>, daß sie solche „Reinheitsgebote“ in ihren<br />
<strong>Stadt</strong>büchern haben! Nebenbei sei bemerkt, daß <strong>Stadt</strong>bücher <strong>für</strong> Historiker wahre Fundgruben<br />
sind.<br />
Angesichts von Rinderwahnsinn, Schweinepest, Vogelgrippe, Gammelfleischskandalen und<br />
Gen-Mais bleibt <strong>für</strong> uns Verbraucher nur zu hoffen, daß sich <strong>die</strong> Reinheitsgebote <strong>des</strong><br />
Mittelalters wieder durchsetzen.<br />
Weitere Informationen finden Sie auch bei<br />
www.Bratwurstmuseum.net<br />
Lesen Sie <strong>die</strong> ganze Geschichte in unserem:<br />
<strong>Thüringer</strong> Weihnachtsbüchlein
Allerhand Wissenswertes zum Weihnachtsbrauchtum und Aberglauben,<br />
zahlreiche Anekdoten, Geschichten und Kuriositäten aus alten Chroniken<br />
und Zeitungen sowie das Reinheitsgebot <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Thüringer</strong> Bratwurst nebst<br />
den ältesten Wurstrezepten Deutschlands<br />
Für alle Freunde der <strong>Thüringer</strong> Kultur- und Heimatgeschichte<br />
Ausgewählt, bearbeitet und herausgegeben von<br />
Lothar Bechler und Michael Kirchschlager<br />
Mit zahlreichen Illustrationen von Steffen Grosser<br />
Hardcover im Taschenbuchformat, Fadenheftung, 208 Seiten, zahlreiche Illustrationen,<br />
Preis: nur 12,95 Euro, ISBN 978-3-934277-17-5<br />
Bestellungen richten Sie bitte an jede gute Buchhandlung oder bei uns im<br />
Shop bei www.verlag-kirchschlager.de<br />
Mein persönliches Fazit: Das Reinheitsgebot <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bratwurst, den größten<br />
<strong>Thüringer</strong> Exportschlager, wird <strong>für</strong> Thüringen und <strong>die</strong> <strong>Thüringer</strong> von gleichem<br />
Stellenwert, wie in Bayern das Reinheitsgebot zum Brauen <strong>des</strong> Bieres!<br />
Glückliches Thüringen!<br />
Kontakt:<br />
Buch-Direktbestellungen bitte bei: Frau Gabriele Kirchschlager, 39439 Güsten/<br />
Anhalt, Siechstal 31, Tel. / Fax: 039262/ 60259 oder im Onlineshop bei<br />
www.verlag-kirchschlager.de<br />
Für Rückfragen stehe ich per Handy 01713706974 zur Verfügung.
Ich verbleibe mit besten Grüßen aus <strong>Arnstadt</strong> in Thüringen<br />
Ihr Michael Kirchschlager