altanschliesser: endlich eine politische lösung! - Verband Berlin ...
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PRESSEGESPRÄCH UND AKTION<br />
ALTANSCHLIESSER: ENDLICH EINE POLITISCHE LÖSUNG!<br />
Donnerstag, den 7. Juni 2012<br />
*SPERRFRIST 07.06.2012, 10:00 Uhr*<br />
Maren Kern<br />
BBU-Vorstand<br />
Peter Ohm<br />
VDGN-Präsident
ALTANSCHLIESSER: ENDLICH EINE POLITISCHE LÖSUNG!<br />
Potsdam – „Wir machen unserem Ärger Luft“: Das ist das Motto der Protestaktion, mit dem der<br />
<strong>Verband</strong> <strong>Berlin</strong>-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) und der <strong>Verband</strong> Deutscher<br />
Grundstücksnutzer e.V. (VDGN) auf die mittlerweile dramatische Situation bei der<br />
Altanschlussproblematik aufmerksam machen wollen.<br />
Bei der Altanschließerproblematik geht um die Verteilung der nach 1990 für den Bau neuer bzw. die<br />
Verbesserung bestehender Anlagen zur Wasserver- und Abwasserentsorgung entstanden<br />
Investitionskosten. Derzeit werden sie in vielen brandenburgischen Gemeinden auch auf Grundstücke<br />
umgelegt, die bereits vor 1990 an das Wasser- und Abwassernetz angeschlossen waren – obwohl deren<br />
Eigentümer bereits in der Vergangenheit für diese Anschlüsse bezahlt hatten.<br />
Schwarze Wolke aus Potsdams Mitte<br />
„Damit sich die Politik diesem Thema <strong>endlich</strong> wieder stellt, bringen wir den Protest jetzt ins Herz der<br />
Landeshauptstadt“, so BBU-Vorstand Maren Kern und VDGN-Präsident Peter Ohm.<br />
Mit dem Aufstieg von 1.000 schwarzen Luftballons wollen BBU und VDGN dem Protest Zehntausender<br />
Betroffener Ausdruck verleihen. Gleichzeitig wird die Internetseite www.ichbindagegen.info frei geschaltet.<br />
1,5 Millionen Euro pro Unternehmen<br />
Im Rahmen der Aktion legten die beiden Verbände auch erstmals konkrete Zahlen zur Altanschließer-<br />
Betroffenheit vor. Demnach sind alle Landkreise von ihr betroffen. Allein bei 41 der 215 brandenburgischen<br />
BBU-Mitgliedsunternehmen sind bis Ende 2011 Nacherhebungsbescheide in Höhe von rund 60 Millionen<br />
Euro eingegangen. „Das sind fast 1,5 Millionen Euro je betroffenes Unternehmen. Viele Unternehmen<br />
könnten gezwungen sein, die Mieten anzuheben“, so Kern. Der BBU schätzt, dass s<strong>eine</strong><br />
Mitgliedsunternehmen durch die Beitragsnachforderungen mit bis zu 340 Millionen Euro belastet werden<br />
könnten. Zum Vergleich: Das ist die Summe, die die BBU-Mitgliedsunternehmen 2011 in Modernisierung<br />
und Instandsetzung ihrer Wohnungen investiert haben.<br />
Investitionsausfälle werden konkret<br />
Besonders stark von Beitragsnacherhebungen getroffen ist Cottbus. „Die rund sieben Millionen Euro für die<br />
bei uns nacherhobenen Altanschließerbeiträge fehlen in unserer Investitionsplanung. Das heißt: Weniger<br />
Instandhaltung, weniger energetische Modernisierung, weniger generationengerechter Neubau.“ So<br />
schilderte Uwe Emmerling, Vorstandsmitglied der eG Wohnen 1902 aus Cottbus, am Beispiel s<strong>eine</strong>s<br />
Unternehmens die praktischen Auswirkungen von Beitragsnacherhebungen.<br />
Musterprozesse, Verjährung<br />
Ohm unterstrich: „Viele Gemeinden und Zweckverbände verweigern den Betroffenen Musterprozesse, und<br />
machen ihnen damit den Rechtsweg wegen der unkalkulierbaren Kostenrisiken praktisch unmöglich“. Kern<br />
und Ohm forderten von der Politik deshalb drei Dinge: Erstens muss sie sich <strong>endlich</strong> wieder aktiv mit dem<br />
Problem auseinander setzen. Zweitens sollte im Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg ein<br />
Recht zu Musterprozessen verankert werden. Und drittens muss im Kommunalabgabegesetz klar gestellt<br />
werden: Die in der Regel vierjährigen Verjährungsfristen beginnen nicht erst mit Inkrafttreten <strong>eine</strong>r<br />
wirksamen Satzung zu laufen, sondern mit der ersten Inkraftsetzung <strong>eine</strong>r Satzung. In der Regel war das<br />
unmittelbar nach 1990 der Fall – die meisten Nachforderungen wären so längst verjährt.<br />
VERBAND BERLIN-BRANDENBURGISCHER WOHNUNGSUNTERNEHMEN E.V.<br />
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DIE THEMEN<br />
• Beitragsnachforderungen überrollen Brandenburg<br />
• Der Blick in die Praxis: Das bedeuten Beitragsnacherhebungen<br />
• Forderungen: Musterprozesse und Verjährung<br />
• Nacherhebung von Altanschliessbeiträgen: Fragen und Antworten<br />
o Worum geht es?<br />
o Wer ist betroffen?<br />
o Wie kann ich mich wehren?<br />
o Was besagt das BBU-Gutachten?<br />
------------------------------------------------------------------------------<br />
ANHANG<br />
BBU & VDGN: DATEN UND FAKTEN<br />
Medienkontakte:<br />
Dr. David Eberhart<br />
Fon: (0 30) 8 97 81-1 18<br />
Mobil: (0172) 32 99 700<br />
Email: david.eberhart@bbu.de<br />
Holger Becker<br />
Fon (0 30) 514 888 - 15<br />
Mobil: (0174) 4 48 35 63<br />
Email: presse@vdgn.de<br />
VERBAND BERLIN-BRANDENBURGISCHER WOHNUNGSUNTERNEHMEN E.V.<br />
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BEITRGSNACHFORDERUNGEN ÜBERROLLEN BRANDENBURG<br />
Eine Umfrage unter den 215 Mitgliedsunternehmen des <strong>Verband</strong>es <strong>Berlin</strong>-Brandenburgischer<br />
Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) hat ergeben: Bei ihnen sind mittlerweile Bescheide über die<br />
Nacherhebung von Anschlussbeiträgen in Höhe von rund 60 Millionen Euro eingegangen. „Das<br />
bestätigt unsere schlimmsten Befürchtungen“, so BBU-Vorstand Maren Kern. Peter Ohm, Präsident<br />
des <strong>Verband</strong>s Deutscher Grundstücksnutzer e.V. (VDGN), ergänzt: „Bei vielen Eigenheimbesitzern<br />
bedrohen die Beitragsnacherhebungen akut Existenzen.“<br />
Bislang hatte der BBU geschätzt, dass allein auf s<strong>eine</strong> Mitgliedsunternehmen Beitragsnachforderungen von<br />
bis zu 340 Millionen Euro zukommen könnten. „Im Licht der bislang vorliegenden Beitragsbescheide könnte<br />
es sein, dass diese Zahl am Ende sogar noch höher ausfällt“, so Kern weiter.<br />
Jeder Euro, der zur Bezahlung von Beitragsnacherhebungen ausgegeben werde, stehe nicht mehr für<br />
Investitionen in Neubau, energetische oder generationengerechte Modernisierung oder Rückbau zur<br />
Verfügung. Kern: „Beitragsnacherhebungen schwächt die Investitionskraft der Wohnungsunternehmen, und<br />
damit die Attraktivität von Brandenburgs Städten. Die ohnehin wachsenden Probleme beim Stadtumbau<br />
werden dadurch weiter verschärft.“<br />
Auch beim VDGN betont man das große Ausmaß der Altanschließerproblematik. Ohm: „Unsere<br />
Beratungsstellen im Land Brandenburg ertrinken in Anfragen. Die Menschen wissen oft nicht mehr weiter,<br />
weil sie sich für die Bezahlung der Forderungen verschulden müssen. Ihr Vertrauen in den Rechtstaat ist<br />
durch diese Nachforderungen, gegen die sie sich wegen der damit verbundenen hohen Kosten und<br />
Prozessrisiken kaum gerichtlich zur Wehr setzen können, erheblich erschüttert.“ Verunsichert würden sie<br />
vor allem auch durch die Weigerung vieler Zweckverbände, Musterprozesse und Prozessgemeinschaften<br />
zuzulassen.<br />
Ganz Brandenburg betroffen<br />
Völlig unverständlich ist aus Sicht Kerns und Ohms vor dem Hintergrund der massiven Betroffenheit und<br />
der um sich greifenden Verunsicherung, dass sich weder Landesregierung noch Landtag systematisch mit<br />
der Thematik beschäftigen. So gibt es seitens des Landes nach wie vor k<strong>eine</strong> Übersicht zur Anzahl der<br />
Fälle, den erwarteten Beträgen oder der regionalen Verteilung. Hier wollen BBU und VDGN mit <strong>eine</strong>r<br />
eigenen Auswertung Abhilfe schaffen. Die hierzu erstellte Karte zeigt: Alle Landkreise im Land<br />
Brandenburg sind von der Problematik betroffen – einige sogar flächendeckend.<br />
Massenhafter Protest<br />
Auch hinsichtlich der Widerspruchsquoten gegen Nacherhebungsbescheide gibt es von Landesregierung<br />
und Landtag offenbar k<strong>eine</strong> Daten. Wie massiv der Protest ist, zeigt <strong>eine</strong> stichprobenartige Prüfung: Nach<br />
Angaben des VDGN liegen die Widerspruchsquoten in vier zufällig ausgewählten Zweckverbandsgebieten<br />
bei bis zu 76 Prozent. Allein <strong>eine</strong>m ersten Aufruf zu <strong>eine</strong>r VDGN-Unterschriftenaktion folgten im November<br />
2011 über 3.000 Personen. Kern: „Diese Zahlen zeigen, wie dramatisch die Lage ist. Das sollten auch<br />
Landesregierung und Landtag zur Kenntnis nehmen, und die Altanschließerproblematik <strong>endlich</strong> wieder auf<br />
die <strong>politische</strong> Tagesordnung setzen.“<br />
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Karte: Betroffenheit von Grundstückseigentümern von Altanschließerbeiträgen, Stand April 2012<br />
(In den fünf aufgeführten Städten sind die BBU-Mitgliedsunternehmen besonders stark betroffen, Stand Oktober 2011)<br />
VERBAND BERLIN-BRANDENBURGISCHER WOHNUNGSUNTERNEHMEN E.V.<br />
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DER BLICK IN DIE PRAXIS: DAS BEDEUTEN BEITRAGSNACHERHEBUNGEN<br />
Die eG Wohnen 1902 Cottbus ist mit über 10.000 Wohnungen die größte<br />
Wohnungsbaugenossenschaft des Landes Brandenburg und <strong>eine</strong> der zehn größten Deutschlands.<br />
Sie sieht sich Beitragsnacherhebungen in Millionenhöhe gegenüber. Was bedeutet das in der<br />
unternehmerischen Praxis? Auskunft hierzu gibt eG Wohnen-Vorstandsmitglied Uwe Emmerling.<br />
Herr Emmerling, in welchem Umfang ist Ihr Unternehmen von Altanschließerbeiträgen betroffen?<br />
Wir sind mit mehr als sieben Millionen Euro betroffen. Das ist für uns ein großer Betrag, auch wenn wir die<br />
größte Wohnungsgenossenschaft in Cottbus sind, und zu den größten Wohnungsgenossenschaften<br />
Deutschlands gehören. Es ist richtig viel Geld.<br />
Welche Auswirkungen hat das für Ihre Genossenschaft?<br />
Das Geld fehlt uns bei unseren Investitionen. Das heißt konkret: Weniger Geld für Instandhaltung,<br />
energetische Modernisierung, Stadtumbau oder generationengerechten Neubau. Jeder Euro kann eben nur<br />
einmal ausgegeben werden.<br />
Wie hätte dieses Geld sonst investiert werden können?<br />
Zum Vergleich: Die Nachforderungen für Altanschließerbeiträge entsprechen unserem Reparaturvolumen<br />
für <strong>eine</strong>n Zeitraum von drei Jahren. Mit diesem Geld wäre außerdem der Bau von 200-300 Wohnungen<br />
möglich gewesen – auch das geht natürlich nicht mehr. Ein anderes Zahlenbeispiel: Mit diesem Geld hätte<br />
die Genossenschaft ein Jahr lang für alle unsere Wohnungen die Heizkosten bezahlen können. Hier sieht<br />
man, dass es bei den Nachforderungen um <strong>eine</strong> richtig große Hausnummer geht. Das ist ärgerlich, weil<br />
dieses Geld dann nicht für die Mitglieder unserer Genossenschaft zur Verfügung steht – und natürlich auch<br />
nicht für Aufträge an Handwerk und Bauwirtschaft in der Region.<br />
Wie sahen die Ihnen zur Beitragsbegleichung eingeräumten Zahlungsmodalitäten aus?<br />
Wir mussten das Geld innerhalb der in den Bescheiden gesetzten Fristen bezahlen, also innerhalb <strong>eine</strong>s<br />
Monats. Eine zinsfreie Stundung ist uns nicht eingeräumt worden. Da ist es gut, wenn man als betroffenes<br />
Unternehmen liquide ist.<br />
Könnten sich aus den Nacherhebungen Liquiditätsschwierigkeiten für Ihr Unternehmen ergeben?<br />
Das konnten wir zum Glück verhindern. Wir konnten das Geld aufbringen – es fehlt jetzt aber eben an<br />
anderer Stelle, sprich für andere Maßnahmen. Darin gleichen sich die Auswirkungen auf alle Unternehmen,<br />
von kl<strong>eine</strong>n bis großen. Die eG Wohnen 1902 ist hier aber als sehr solventes Unternehmen in <strong>eine</strong>r<br />
besonderen Lage. Ich weiß von etlichen Fällen, in denen die Nacherhebungen aber durch kurzfristige und<br />
teure Bankkredite finanziert werden mussten.<br />
Was ist Ihr Fazit?<br />
Als Vorstandsmitglied <strong>eine</strong>s großen Cottbusser Unternehmens finde ich es erschreckend, wie durch <strong>eine</strong><br />
für viele Bürger nicht nachvollziehbare Weichenstellung wie bei den Altanschlussbeiträgen in jahrelanger<br />
Arbeit mühevoll errungene Sanierungserfolge gefährdet werden. Und auch ein Stück Zukunft wird uns<br />
genommen, weil wir Gewinne auch späterer Jahre für die Bezahlung der Beiträge einplanen müssen.<br />
VERBAND BERLIN-BRANDENBURGISCHER WOHNUNGSUNTERNEHMEN E.V.<br />
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DIE FORDERUNGEN: MUSTERPROZESSE UND VERJÄHRUNG<br />
BBU und VDGN haben drei Forderungen an Landesregierung und Landtag im Land Brandenburg.<br />
BBU-Vorstand Maren Kern und VDGN-Präsident Peter Ohm: „Erstens muss sich die Politik <strong>endlich</strong><br />
wieder aktiv mit dem Problem auseinander setzen. Zweitens sollte im Kommunalabgabengesetz des<br />
Landes Brandenburg ein Recht zu Musterprozessen verankert werden. Und drittens wäre <strong>eine</strong><br />
Klarstellung im Kommunalabgabengesetz wichtig, dass Beitragsnachforderungen für länger als vier<br />
Jahre zurück liegende Investitionen verjährt sind.“<br />
Im Mittelpunkt des Problems bei den Nachforderungen von Altanschließerbeiträgen stehen zwei Punkte:<br />
Zum <strong>eine</strong>n die 2008 in <strong>eine</strong>m Urteil bekräftigte Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts (OVG)<br />
<strong>Berlin</strong>-Brandenburg, dass grundsätzlich alle Anschlussnehmer – Alt- wie Neuanschließer – zu<br />
Beitragszahlungen herangezogen werden müssen. Zum anderen geht es dabei um die Frage, ab wann die<br />
Verjährungsfristen zu laufen begonnen haben. Hier ist das OVG der Auffassung, dass die Laufzeiten erst<br />
ab Inkraftsetzung <strong>eine</strong>r wirksamen Satzung beginnen. In beiden Punkten vertreten BBU und VDGN von der<br />
Meinung des Gerichts abweichende Auffassungen.<br />
Musterverfahren gefordert<br />
Erschwert wird die Klärung dieser Fragen dadurch, dass viele Zweckverbände die Durchführung von<br />
Musterverfahren ablehnen. Für zahlreiche Betroffene ist der weitere Rechtsweg in solchen Fällen aufgrund<br />
der Prozesskosten und -risiken kaum noch möglich. Ohm: „Die Verweigerung von Musterverfahren<br />
untergräbt bei den Menschen das Vertrauen in den Rechtsstaat. Gemeinden und Zweckverbände sollten<br />
deshalb im Kommunalabgabengesetz dazu verpflichtet werden, bei gleich gelagerten Widersprüchen<br />
gegen Beitragsbescheide Musterverfahren durchzuführen.“ Eine entsprechende Regelung habe<br />
beispielsweise das Land Mecklenburg-Vorpommern in sein Kommunalabgabengesetz aufgenommen.<br />
Endgültige Klärung der Verjährungsfrage<br />
In Bezug auf die Frage nach Beginn der Verjährungslaufzeiten gehen BBU und VDGN davon aus, dass<br />
diese mit Inkraftsetzung <strong>eine</strong>r Satzung begonnen haben – gleichgültig, ob diese zwischenzeitlich<br />
unwirksam wurde oder nicht. „Da Satzungen hoch komplex sind und immer gerichtlich angefochten werden<br />
können, würde andernfalls letztlich nie <strong>eine</strong> rechtssichere Verjährung eintreten. Das kann nicht im Interesse<br />
des Gesetzgebers sein. Deshalb muss im Kommunalabgabengesetz klargestellt werden, dass die<br />
Verjährungsfristen ab Inkraftsetzung <strong>eine</strong>r Satzung zu laufen begonnen haben“, forderte Kern.<br />
Bei ihrer Auffassung stützen BBU und VDGN sich auf ein im Auftrag des BBU vom ehemaligen Richter am<br />
Bundesverfassungsgericht, Prof. Dr. em. St<strong>eine</strong>r, erstelltes Gutachten. Entscheidend ist demnach, dass<br />
Zweckverband oder Gemeinde <strong>eine</strong> Satzung in Kraft treten lassen wollten. In der Regel war das meistens<br />
unmittelbar nach der Wiedervereinigung der Fall. Da also alle Gemeinden und Abwasserzweckverbände<br />
längst <strong>eine</strong> Satzung hätten, seien mittlerweile alle Beitragsnachforderungen für Investitionen, die länger als<br />
vier Jahre zurücklägen, aufgrund der vierjährigen Frist der Erhebungsverjährung verjährt.<br />
Beitragsnachforderungen wären demnach allenfalls für nach 2007 in Neubau oder Verbesserung von<br />
Anlagen zur Wasserver- und Abwasserentsorgung getätigte Investitionen möglich. Das Gros dieser<br />
Investitionen war bis dahin aber jedoch längst abgeschlossen.<br />
VERBAND BERLIN-BRANDENBURGISCHER WOHNUNGSUNTERNEHMEN E.V.<br />
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NACHERHEBUNG VON ANSCHLUSSBEITRÄGEN: FRAGEN UND ANTWORTEN<br />
WORUM GEHT ES?<br />
Bei der Altanschließerproblematik geht um die Verteilung der nach 1990 für den Bau neuer bzw. die<br />
Verbesserung bestehender Anlagen zur Wasserver- und Abwasserentsorgung entstanden<br />
Investitionskosten. Derzeit werden sie in vielen brandenburgischen Gemeinden nachträglich auch auf<br />
Grundstücke umgelegt, die bereits vor 1990 an das Wasser- und Abwassernetz angeschlossen waren –<br />
obwohl deren Eigentümer bereits in der Vergangenheit für diese Anschlüsse bezahlt hatten.<br />
Es geht nicht um Beitragsnacherhebungen für Investitionen vor 1990.<br />
WER IST BETROFFEN?<br />
Betroffen sind Altanschlussnehmer in Versorgungsgebieten von öffentlichen Aufgabenträgern (Gemeinden<br />
oder Zweckverbände), die die Investitionskosten über Beiträge umlegen.<br />
Nicht betroffen sind hingegen Altanschlussnehmer in Versorgungsgebieten von öffentlichen<br />
Aufgabenträgern, die die Investitionskosten allein über Gebühren auf alle Anschlussnehmer umgelegt<br />
haben und das auch weiterhin tun.<br />
WIE KANN ICH MICH WEHREN?<br />
Wer <strong>eine</strong>n Beitragsbescheid für <strong>eine</strong>n Altanschluss erhält, kann dagegen auf verwaltungsrechtlichem Wege<br />
vorgehen. Dazu ist es nötig, gegen den Bescheid fristgerecht Widerspruch einzulegen. Über den<br />
Widerspruch entscheidet die Institution, die den Bescheid ausgefertigt hat. Ein Widerspruch hat allerdings<br />
k<strong>eine</strong> aufschiebende Wirkung. Das heißt, dass der verlangte Betrag in der Regel innerhalb der im Bescheid<br />
gesetzten Frist bezahlt werden muss.<br />
Die meisten Widersprüche werden abschlägig beschieden. Wer <strong>eine</strong>n solchen Widerspruchsbescheid<br />
erhält, hat wiederum <strong>eine</strong>n Monat Zeit, dagegen vor dem Verwaltungsgericht Klage einzureichen. Hier aber<br />
tritt für die Mehrzahl der Betroffenen das Problem auf, dass sie sich das Risiko <strong>eine</strong>s Prozesses nicht<br />
leisten können. Ein Ausweg aus dieser Lage wäre die Zulassung von Musterverfahren, bei denen<br />
Grundstückseigentümer im Rahmen <strong>eine</strong>r Prozessgemeinschaft gemeinsam ein Verfahren finanzieren.<br />
Dessen Ergebnis wird dann auf alle Beteiligten angewendet. Solche Verfahren sind auch in Brandenburg<br />
durchaus zulässig und früher häufig geführt worden<br />
Solche Musterverfahren werden von den Zweckverbänden aber vielfach abgelehnt. Für viele Betroffene ist<br />
der weitere Rechtsweg in solchen Fällen durch die hohen Prozesskosten und -risiken de facto dann<br />
praktisch unmöglich.<br />
Gerade auch wegen der Blockade von Musterverfahren ist es wichtig, dass sich die Altanschließer weiter<br />
auf <strong>politische</strong>m Weg wehren. Sie können mit dem Landtagsabgeordneten aus ihren Wahlkreisen sprechen,<br />
ihm ihren Protest mitteilen und dazu auffordern, die Thematik wieder in den Landtag zu bringen.<br />
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BBU: DATEN & FAKTEN<br />
Der BBU ist mit 358 Mitgliedsunternehmen in <strong>Berlin</strong> und dem Land Brandenburg der größte und<br />
älteste wohnungswirtschaftliche <strong>Verband</strong> der Hauptstadtregion. Unter s<strong>eine</strong>m Dach ver<strong>eine</strong>n sich<br />
landeseigene, kommunale, private und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen. Zusammen<br />
bewirtschaften sie rund 1,1 Millionen Wohnungen in <strong>Berlin</strong> und Brandenburg. Mit ihren Umsätzen,<br />
Investitionen und Arbeits- sowie Ausbildungsplätzen sind sie ein wichtiger Wirtschaftsfaktor der<br />
Hauptstadtregion.<br />
ZAHLEN: UMSÄTZE, ARBEITSPLÄTZE, AUSBILDUNGSVERHÄLTNISSE, INVESTITIONEN<br />
Die 215 brandenburgischen Mitgliedsunternehmen des BBU erzielten im vergangenen Jahr Umsätze von<br />
knapp 1,4 Milliarden Euro. Sie stellten rund 3.000 Arbeitsplätze, darunter 168 Ausbildungsplätze. Ca. 3.800<br />
weitere Arbeitsplätze werden in Handwerk und Baugewerbe maßgeblich durch die Aufträge der<br />
Mitgliedsunternehmen gesichert. Seit 1991 investierten sie im Land Brandenburg rund 13,0 Milliarden Euro<br />
in gutes und bezahlbares Wohnen.<br />
50 PROZENT DES BRANDENBURGISCHEN MIETWOHNUNGSBESTANDES BEWIRTSCHAFTET<br />
Mit <strong>eine</strong>m Bestand von rund 363.000 Wohnungen bewirtschaften die 215 brandenburgischen<br />
Mitgliedsunternehmen des BBU knapp 50 Prozent des brandenburgischen Mietwohnungsbestandes bzw.<br />
rund 30 Prozent des gesamten brandenburgischen Wohnungsbestandes. Mitgliedsunternehmen sind:<br />
- 80 kommunale Wohnungsbaugesellschaften mit rund 208.000 Wohnungen,<br />
- 121 genossenschaftliche Wohnungsunternehmen mit rund 133.000 Wohnungen,<br />
- 14 private Wohnungsunternehmen mit rund 22.000 Wohnungen.<br />
Drei Mitgliedsunternehmen bewirtschaften jeweils mehr als 10.000 Wohnungen.<br />
Etwa 800.000 Brandenburgerinnen und Brandenburger leben in Wohnungen, die von BBU-<br />
Mitgliedsunternehmen bewirtschaftet werden.<br />
BBU: UMFANGREICHE DIENSTLEISTUNGEN FÜR DIE WOHNUNGSWIRTSCHAFT<br />
Zusammen mit s<strong>eine</strong>n Töchtern und verbundenen Unternehmen (BBT GmbH, DOMUS AG, DOMUS<br />
Consult und BBA-Akademie der Immobilienwirtschaft e.V.) bietet der 1897 gegründete <strong>Verband</strong> s<strong>eine</strong>n<br />
Mitgliedsunternehmen Interessenvertretung gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit, Beratung und<br />
Erfahrungsaustausch in rechtlichen, wohnungswirtschaftlichen und technischen Fragen,<br />
Informationsversorgung über diverse Publikationen, Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung sowie Ausund<br />
Weiterbildung.<br />
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9 von 10
VDGN: DATEN & FAKTEN<br />
Mit mehr als 400 Ver<strong>eine</strong>n unter s<strong>eine</strong>m Dach ist der VDGN bundesweit <strong>eine</strong>r der führenden<br />
Verbände bei der Interessenvertretung der Nutzer von Wohngrundstücken, Eigentumswohnungen,<br />
Wochenend- und Erholungsgrundstücken sowie Kleingärten. Insgesamt vertritt er mehr als 120.000<br />
Mitglieder, von denen etwa ein Drittel Grundstücke in Brandenburg besitzt. Mit s<strong>eine</strong>n Publikationen<br />
wie den „VDGN-Nachrichten“ erreicht er darüber hinaus in Brandenburg Hunderttausende<br />
Grundstücksnutzer. Der 1994 gegründete VDGN wird bei Gesetzgebungsvorhaben im Bundestag<br />
ebenso angehört wie in Landesparlamenten.<br />
LEISTUNGEN FÜR DIE MITGLIEDER<br />
Neben der Interessenvertretung stehen an erster Stelle die Beratung der Mitglieder in allen Fragen rund um<br />
das Grundstück sowie der Rechtsschutz in Grundstücksfragen. Dazu unterhält der VDGN ein<br />
umfangreiches Netz von Beratungsstellen. Der VDGN gibt ein eigenes Mitgliederjournal heraus und<br />
vertreibt zu verschiedenen Themen spezielle Ratgeberliteratur. Außerdem bietet der VDGN den Mitgliedern<br />
ein breites Spektrum an Dienstleistungen, zu denen die Vermittlung von Handwerks- und Bauleistungen<br />
praktisch aller Gewerke gehört. Dazu unterhält der VDGN <strong>eine</strong>n Unternehmenspool, dem rund 140 Firmen<br />
angehören.<br />
SCHWERPUNKT: UNGERECHTFERTIGTE BELASTUNGEN ABWEHREN<br />
Die Mitglieder kennen den VDGN als kämpferischen <strong>Verband</strong> bei der Abwehr ungerechtfertigter<br />
Belastungen von Grundstücksnutzern. So kümmert sich der VDGN nicht nur um die Nöte der<br />
Altanschließer, sondern tritt insgesamt für ein Umdenken bei der Finanzierung von<br />
Infrastruktureinrichtungen ein. Dazu gehört auch die Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen, wie er sie<br />
kürzlich in <strong>Berlin</strong> erreichte. Besonderes Augenmerk in der Region <strong>Berlin</strong>-Brandenburg widmet der <strong>Verband</strong><br />
den Problemen rund um den neuen Flughafen BER, insbesondere <strong>eine</strong>m angemessenen Schallschutz in<br />
den vom Fluglärm betroffenen Gebieten.<br />
VERBAND BERLIN-BRANDENBURGISCHER WOHNUNGSUNTERNEHMEN E.V.<br />
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