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altanschliesser: endlich eine politische lösung! - Verband Berlin ...

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PRESSEGESPRÄCH UND AKTION<br />

ALTANSCHLIESSER: ENDLICH EINE POLITISCHE LÖSUNG!<br />

Donnerstag, den 7. Juni 2012<br />

*SPERRFRIST 07.06.2012, 10:00 Uhr*<br />

Maren Kern<br />

BBU-Vorstand<br />

Peter Ohm<br />

VDGN-Präsident


ALTANSCHLIESSER: ENDLICH EINE POLITISCHE LÖSUNG!<br />

Potsdam – „Wir machen unserem Ärger Luft“: Das ist das Motto der Protestaktion, mit dem der<br />

<strong>Verband</strong> <strong>Berlin</strong>-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) und der <strong>Verband</strong> Deutscher<br />

Grundstücksnutzer e.V. (VDGN) auf die mittlerweile dramatische Situation bei der<br />

Altanschlussproblematik aufmerksam machen wollen.<br />

Bei der Altanschließerproblematik geht um die Verteilung der nach 1990 für den Bau neuer bzw. die<br />

Verbesserung bestehender Anlagen zur Wasserver- und Abwasserentsorgung entstanden<br />

Investitionskosten. Derzeit werden sie in vielen brandenburgischen Gemeinden auch auf Grundstücke<br />

umgelegt, die bereits vor 1990 an das Wasser- und Abwassernetz angeschlossen waren – obwohl deren<br />

Eigentümer bereits in der Vergangenheit für diese Anschlüsse bezahlt hatten.<br />

Schwarze Wolke aus Potsdams Mitte<br />

„Damit sich die Politik diesem Thema <strong>endlich</strong> wieder stellt, bringen wir den Protest jetzt ins Herz der<br />

Landeshauptstadt“, so BBU-Vorstand Maren Kern und VDGN-Präsident Peter Ohm.<br />

Mit dem Aufstieg von 1.000 schwarzen Luftballons wollen BBU und VDGN dem Protest Zehntausender<br />

Betroffener Ausdruck verleihen. Gleichzeitig wird die Internetseite www.ichbindagegen.info frei geschaltet.<br />

1,5 Millionen Euro pro Unternehmen<br />

Im Rahmen der Aktion legten die beiden Verbände auch erstmals konkrete Zahlen zur Altanschließer-<br />

Betroffenheit vor. Demnach sind alle Landkreise von ihr betroffen. Allein bei 41 der 215 brandenburgischen<br />

BBU-Mitgliedsunternehmen sind bis Ende 2011 Nacherhebungsbescheide in Höhe von rund 60 Millionen<br />

Euro eingegangen. „Das sind fast 1,5 Millionen Euro je betroffenes Unternehmen. Viele Unternehmen<br />

könnten gezwungen sein, die Mieten anzuheben“, so Kern. Der BBU schätzt, dass s<strong>eine</strong><br />

Mitgliedsunternehmen durch die Beitragsnachforderungen mit bis zu 340 Millionen Euro belastet werden<br />

könnten. Zum Vergleich: Das ist die Summe, die die BBU-Mitgliedsunternehmen 2011 in Modernisierung<br />

und Instandsetzung ihrer Wohnungen investiert haben.<br />

Investitionsausfälle werden konkret<br />

Besonders stark von Beitragsnacherhebungen getroffen ist Cottbus. „Die rund sieben Millionen Euro für die<br />

bei uns nacherhobenen Altanschließerbeiträge fehlen in unserer Investitionsplanung. Das heißt: Weniger<br />

Instandhaltung, weniger energetische Modernisierung, weniger generationengerechter Neubau.“ So<br />

schilderte Uwe Emmerling, Vorstandsmitglied der eG Wohnen 1902 aus Cottbus, am Beispiel s<strong>eine</strong>s<br />

Unternehmens die praktischen Auswirkungen von Beitragsnacherhebungen.<br />

Musterprozesse, Verjährung<br />

Ohm unterstrich: „Viele Gemeinden und Zweckverbände verweigern den Betroffenen Musterprozesse, und<br />

machen ihnen damit den Rechtsweg wegen der unkalkulierbaren Kostenrisiken praktisch unmöglich“. Kern<br />

und Ohm forderten von der Politik deshalb drei Dinge: Erstens muss sie sich <strong>endlich</strong> wieder aktiv mit dem<br />

Problem auseinander setzen. Zweitens sollte im Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg ein<br />

Recht zu Musterprozessen verankert werden. Und drittens muss im Kommunalabgabegesetz klar gestellt<br />

werden: Die in der Regel vierjährigen Verjährungsfristen beginnen nicht erst mit Inkrafttreten <strong>eine</strong>r<br />

wirksamen Satzung zu laufen, sondern mit der ersten Inkraftsetzung <strong>eine</strong>r Satzung. In der Regel war das<br />

unmittelbar nach 1990 der Fall – die meisten Nachforderungen wären so längst verjährt.<br />

VERBAND BERLIN-BRANDENBURGISCHER WOHNUNGSUNTERNEHMEN E.V.<br />

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DIE THEMEN<br />

• Beitragsnachforderungen überrollen Brandenburg<br />

• Der Blick in die Praxis: Das bedeuten Beitragsnacherhebungen<br />

• Forderungen: Musterprozesse und Verjährung<br />

• Nacherhebung von Altanschliessbeiträgen: Fragen und Antworten<br />

o Worum geht es?<br />

o Wer ist betroffen?<br />

o Wie kann ich mich wehren?<br />

o Was besagt das BBU-Gutachten?<br />

------------------------------------------------------------------------------<br />

ANHANG<br />

BBU & VDGN: DATEN UND FAKTEN<br />

Medienkontakte:<br />

Dr. David Eberhart<br />

Fon: (0 30) 8 97 81-1 18<br />

Mobil: (0172) 32 99 700<br />

Email: david.eberhart@bbu.de<br />

Holger Becker<br />

Fon (0 30) 514 888 - 15<br />

Mobil: (0174) 4 48 35 63<br />

Email: presse@vdgn.de<br />

VERBAND BERLIN-BRANDENBURGISCHER WOHNUNGSUNTERNEHMEN E.V.<br />

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BEITRGSNACHFORDERUNGEN ÜBERROLLEN BRANDENBURG<br />

Eine Umfrage unter den 215 Mitgliedsunternehmen des <strong>Verband</strong>es <strong>Berlin</strong>-Brandenburgischer<br />

Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) hat ergeben: Bei ihnen sind mittlerweile Bescheide über die<br />

Nacherhebung von Anschlussbeiträgen in Höhe von rund 60 Millionen Euro eingegangen. „Das<br />

bestätigt unsere schlimmsten Befürchtungen“, so BBU-Vorstand Maren Kern. Peter Ohm, Präsident<br />

des <strong>Verband</strong>s Deutscher Grundstücksnutzer e.V. (VDGN), ergänzt: „Bei vielen Eigenheimbesitzern<br />

bedrohen die Beitragsnacherhebungen akut Existenzen.“<br />

Bislang hatte der BBU geschätzt, dass allein auf s<strong>eine</strong> Mitgliedsunternehmen Beitragsnachforderungen von<br />

bis zu 340 Millionen Euro zukommen könnten. „Im Licht der bislang vorliegenden Beitragsbescheide könnte<br />

es sein, dass diese Zahl am Ende sogar noch höher ausfällt“, so Kern weiter.<br />

Jeder Euro, der zur Bezahlung von Beitragsnacherhebungen ausgegeben werde, stehe nicht mehr für<br />

Investitionen in Neubau, energetische oder generationengerechte Modernisierung oder Rückbau zur<br />

Verfügung. Kern: „Beitragsnacherhebungen schwächt die Investitionskraft der Wohnungsunternehmen, und<br />

damit die Attraktivität von Brandenburgs Städten. Die ohnehin wachsenden Probleme beim Stadtumbau<br />

werden dadurch weiter verschärft.“<br />

Auch beim VDGN betont man das große Ausmaß der Altanschließerproblematik. Ohm: „Unsere<br />

Beratungsstellen im Land Brandenburg ertrinken in Anfragen. Die Menschen wissen oft nicht mehr weiter,<br />

weil sie sich für die Bezahlung der Forderungen verschulden müssen. Ihr Vertrauen in den Rechtstaat ist<br />

durch diese Nachforderungen, gegen die sie sich wegen der damit verbundenen hohen Kosten und<br />

Prozessrisiken kaum gerichtlich zur Wehr setzen können, erheblich erschüttert.“ Verunsichert würden sie<br />

vor allem auch durch die Weigerung vieler Zweckverbände, Musterprozesse und Prozessgemeinschaften<br />

zuzulassen.<br />

Ganz Brandenburg betroffen<br />

Völlig unverständlich ist aus Sicht Kerns und Ohms vor dem Hintergrund der massiven Betroffenheit und<br />

der um sich greifenden Verunsicherung, dass sich weder Landesregierung noch Landtag systematisch mit<br />

der Thematik beschäftigen. So gibt es seitens des Landes nach wie vor k<strong>eine</strong> Übersicht zur Anzahl der<br />

Fälle, den erwarteten Beträgen oder der regionalen Verteilung. Hier wollen BBU und VDGN mit <strong>eine</strong>r<br />

eigenen Auswertung Abhilfe schaffen. Die hierzu erstellte Karte zeigt: Alle Landkreise im Land<br />

Brandenburg sind von der Problematik betroffen – einige sogar flächendeckend.<br />

Massenhafter Protest<br />

Auch hinsichtlich der Widerspruchsquoten gegen Nacherhebungsbescheide gibt es von Landesregierung<br />

und Landtag offenbar k<strong>eine</strong> Daten. Wie massiv der Protest ist, zeigt <strong>eine</strong> stichprobenartige Prüfung: Nach<br />

Angaben des VDGN liegen die Widerspruchsquoten in vier zufällig ausgewählten Zweckverbandsgebieten<br />

bei bis zu 76 Prozent. Allein <strong>eine</strong>m ersten Aufruf zu <strong>eine</strong>r VDGN-Unterschriftenaktion folgten im November<br />

2011 über 3.000 Personen. Kern: „Diese Zahlen zeigen, wie dramatisch die Lage ist. Das sollten auch<br />

Landesregierung und Landtag zur Kenntnis nehmen, und die Altanschließerproblematik <strong>endlich</strong> wieder auf<br />

die <strong>politische</strong> Tagesordnung setzen.“<br />

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Karte: Betroffenheit von Grundstückseigentümern von Altanschließerbeiträgen, Stand April 2012<br />

(In den fünf aufgeführten Städten sind die BBU-Mitgliedsunternehmen besonders stark betroffen, Stand Oktober 2011)<br />

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DER BLICK IN DIE PRAXIS: DAS BEDEUTEN BEITRAGSNACHERHEBUNGEN<br />

Die eG Wohnen 1902 Cottbus ist mit über 10.000 Wohnungen die größte<br />

Wohnungsbaugenossenschaft des Landes Brandenburg und <strong>eine</strong> der zehn größten Deutschlands.<br />

Sie sieht sich Beitragsnacherhebungen in Millionenhöhe gegenüber. Was bedeutet das in der<br />

unternehmerischen Praxis? Auskunft hierzu gibt eG Wohnen-Vorstandsmitglied Uwe Emmerling.<br />

Herr Emmerling, in welchem Umfang ist Ihr Unternehmen von Altanschließerbeiträgen betroffen?<br />

Wir sind mit mehr als sieben Millionen Euro betroffen. Das ist für uns ein großer Betrag, auch wenn wir die<br />

größte Wohnungsgenossenschaft in Cottbus sind, und zu den größten Wohnungsgenossenschaften<br />

Deutschlands gehören. Es ist richtig viel Geld.<br />

Welche Auswirkungen hat das für Ihre Genossenschaft?<br />

Das Geld fehlt uns bei unseren Investitionen. Das heißt konkret: Weniger Geld für Instandhaltung,<br />

energetische Modernisierung, Stadtumbau oder generationengerechten Neubau. Jeder Euro kann eben nur<br />

einmal ausgegeben werden.<br />

Wie hätte dieses Geld sonst investiert werden können?<br />

Zum Vergleich: Die Nachforderungen für Altanschließerbeiträge entsprechen unserem Reparaturvolumen<br />

für <strong>eine</strong>n Zeitraum von drei Jahren. Mit diesem Geld wäre außerdem der Bau von 200-300 Wohnungen<br />

möglich gewesen – auch das geht natürlich nicht mehr. Ein anderes Zahlenbeispiel: Mit diesem Geld hätte<br />

die Genossenschaft ein Jahr lang für alle unsere Wohnungen die Heizkosten bezahlen können. Hier sieht<br />

man, dass es bei den Nachforderungen um <strong>eine</strong> richtig große Hausnummer geht. Das ist ärgerlich, weil<br />

dieses Geld dann nicht für die Mitglieder unserer Genossenschaft zur Verfügung steht – und natürlich auch<br />

nicht für Aufträge an Handwerk und Bauwirtschaft in der Region.<br />

Wie sahen die Ihnen zur Beitragsbegleichung eingeräumten Zahlungsmodalitäten aus?<br />

Wir mussten das Geld innerhalb der in den Bescheiden gesetzten Fristen bezahlen, also innerhalb <strong>eine</strong>s<br />

Monats. Eine zinsfreie Stundung ist uns nicht eingeräumt worden. Da ist es gut, wenn man als betroffenes<br />

Unternehmen liquide ist.<br />

Könnten sich aus den Nacherhebungen Liquiditätsschwierigkeiten für Ihr Unternehmen ergeben?<br />

Das konnten wir zum Glück verhindern. Wir konnten das Geld aufbringen – es fehlt jetzt aber eben an<br />

anderer Stelle, sprich für andere Maßnahmen. Darin gleichen sich die Auswirkungen auf alle Unternehmen,<br />

von kl<strong>eine</strong>n bis großen. Die eG Wohnen 1902 ist hier aber als sehr solventes Unternehmen in <strong>eine</strong>r<br />

besonderen Lage. Ich weiß von etlichen Fällen, in denen die Nacherhebungen aber durch kurzfristige und<br />

teure Bankkredite finanziert werden mussten.<br />

Was ist Ihr Fazit?<br />

Als Vorstandsmitglied <strong>eine</strong>s großen Cottbusser Unternehmens finde ich es erschreckend, wie durch <strong>eine</strong><br />

für viele Bürger nicht nachvollziehbare Weichenstellung wie bei den Altanschlussbeiträgen in jahrelanger<br />

Arbeit mühevoll errungene Sanierungserfolge gefährdet werden. Und auch ein Stück Zukunft wird uns<br />

genommen, weil wir Gewinne auch späterer Jahre für die Bezahlung der Beiträge einplanen müssen.<br />

VERBAND BERLIN-BRANDENBURGISCHER WOHNUNGSUNTERNEHMEN E.V.<br />

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DIE FORDERUNGEN: MUSTERPROZESSE UND VERJÄHRUNG<br />

BBU und VDGN haben drei Forderungen an Landesregierung und Landtag im Land Brandenburg.<br />

BBU-Vorstand Maren Kern und VDGN-Präsident Peter Ohm: „Erstens muss sich die Politik <strong>endlich</strong><br />

wieder aktiv mit dem Problem auseinander setzen. Zweitens sollte im Kommunalabgabengesetz des<br />

Landes Brandenburg ein Recht zu Musterprozessen verankert werden. Und drittens wäre <strong>eine</strong><br />

Klarstellung im Kommunalabgabengesetz wichtig, dass Beitragsnachforderungen für länger als vier<br />

Jahre zurück liegende Investitionen verjährt sind.“<br />

Im Mittelpunkt des Problems bei den Nachforderungen von Altanschließerbeiträgen stehen zwei Punkte:<br />

Zum <strong>eine</strong>n die 2008 in <strong>eine</strong>m Urteil bekräftigte Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts (OVG)<br />

<strong>Berlin</strong>-Brandenburg, dass grundsätzlich alle Anschlussnehmer – Alt- wie Neuanschließer – zu<br />

Beitragszahlungen herangezogen werden müssen. Zum anderen geht es dabei um die Frage, ab wann die<br />

Verjährungsfristen zu laufen begonnen haben. Hier ist das OVG der Auffassung, dass die Laufzeiten erst<br />

ab Inkraftsetzung <strong>eine</strong>r wirksamen Satzung beginnen. In beiden Punkten vertreten BBU und VDGN von der<br />

Meinung des Gerichts abweichende Auffassungen.<br />

Musterverfahren gefordert<br />

Erschwert wird die Klärung dieser Fragen dadurch, dass viele Zweckverbände die Durchführung von<br />

Musterverfahren ablehnen. Für zahlreiche Betroffene ist der weitere Rechtsweg in solchen Fällen aufgrund<br />

der Prozesskosten und -risiken kaum noch möglich. Ohm: „Die Verweigerung von Musterverfahren<br />

untergräbt bei den Menschen das Vertrauen in den Rechtsstaat. Gemeinden und Zweckverbände sollten<br />

deshalb im Kommunalabgabengesetz dazu verpflichtet werden, bei gleich gelagerten Widersprüchen<br />

gegen Beitragsbescheide Musterverfahren durchzuführen.“ Eine entsprechende Regelung habe<br />

beispielsweise das Land Mecklenburg-Vorpommern in sein Kommunalabgabengesetz aufgenommen.<br />

Endgültige Klärung der Verjährungsfrage<br />

In Bezug auf die Frage nach Beginn der Verjährungslaufzeiten gehen BBU und VDGN davon aus, dass<br />

diese mit Inkraftsetzung <strong>eine</strong>r Satzung begonnen haben – gleichgültig, ob diese zwischenzeitlich<br />

unwirksam wurde oder nicht. „Da Satzungen hoch komplex sind und immer gerichtlich angefochten werden<br />

können, würde andernfalls letztlich nie <strong>eine</strong> rechtssichere Verjährung eintreten. Das kann nicht im Interesse<br />

des Gesetzgebers sein. Deshalb muss im Kommunalabgabengesetz klargestellt werden, dass die<br />

Verjährungsfristen ab Inkraftsetzung <strong>eine</strong>r Satzung zu laufen begonnen haben“, forderte Kern.<br />

Bei ihrer Auffassung stützen BBU und VDGN sich auf ein im Auftrag des BBU vom ehemaligen Richter am<br />

Bundesverfassungsgericht, Prof. Dr. em. St<strong>eine</strong>r, erstelltes Gutachten. Entscheidend ist demnach, dass<br />

Zweckverband oder Gemeinde <strong>eine</strong> Satzung in Kraft treten lassen wollten. In der Regel war das meistens<br />

unmittelbar nach der Wiedervereinigung der Fall. Da also alle Gemeinden und Abwasserzweckverbände<br />

längst <strong>eine</strong> Satzung hätten, seien mittlerweile alle Beitragsnachforderungen für Investitionen, die länger als<br />

vier Jahre zurücklägen, aufgrund der vierjährigen Frist der Erhebungsverjährung verjährt.<br />

Beitragsnachforderungen wären demnach allenfalls für nach 2007 in Neubau oder Verbesserung von<br />

Anlagen zur Wasserver- und Abwasserentsorgung getätigte Investitionen möglich. Das Gros dieser<br />

Investitionen war bis dahin aber jedoch längst abgeschlossen.<br />

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NACHERHEBUNG VON ANSCHLUSSBEITRÄGEN: FRAGEN UND ANTWORTEN<br />

WORUM GEHT ES?<br />

Bei der Altanschließerproblematik geht um die Verteilung der nach 1990 für den Bau neuer bzw. die<br />

Verbesserung bestehender Anlagen zur Wasserver- und Abwasserentsorgung entstanden<br />

Investitionskosten. Derzeit werden sie in vielen brandenburgischen Gemeinden nachträglich auch auf<br />

Grundstücke umgelegt, die bereits vor 1990 an das Wasser- und Abwassernetz angeschlossen waren –<br />

obwohl deren Eigentümer bereits in der Vergangenheit für diese Anschlüsse bezahlt hatten.<br />

Es geht nicht um Beitragsnacherhebungen für Investitionen vor 1990.<br />

WER IST BETROFFEN?<br />

Betroffen sind Altanschlussnehmer in Versorgungsgebieten von öffentlichen Aufgabenträgern (Gemeinden<br />

oder Zweckverbände), die die Investitionskosten über Beiträge umlegen.<br />

Nicht betroffen sind hingegen Altanschlussnehmer in Versorgungsgebieten von öffentlichen<br />

Aufgabenträgern, die die Investitionskosten allein über Gebühren auf alle Anschlussnehmer umgelegt<br />

haben und das auch weiterhin tun.<br />

WIE KANN ICH MICH WEHREN?<br />

Wer <strong>eine</strong>n Beitragsbescheid für <strong>eine</strong>n Altanschluss erhält, kann dagegen auf verwaltungsrechtlichem Wege<br />

vorgehen. Dazu ist es nötig, gegen den Bescheid fristgerecht Widerspruch einzulegen. Über den<br />

Widerspruch entscheidet die Institution, die den Bescheid ausgefertigt hat. Ein Widerspruch hat allerdings<br />

k<strong>eine</strong> aufschiebende Wirkung. Das heißt, dass der verlangte Betrag in der Regel innerhalb der im Bescheid<br />

gesetzten Frist bezahlt werden muss.<br />

Die meisten Widersprüche werden abschlägig beschieden. Wer <strong>eine</strong>n solchen Widerspruchsbescheid<br />

erhält, hat wiederum <strong>eine</strong>n Monat Zeit, dagegen vor dem Verwaltungsgericht Klage einzureichen. Hier aber<br />

tritt für die Mehrzahl der Betroffenen das Problem auf, dass sie sich das Risiko <strong>eine</strong>s Prozesses nicht<br />

leisten können. Ein Ausweg aus dieser Lage wäre die Zulassung von Musterverfahren, bei denen<br />

Grundstückseigentümer im Rahmen <strong>eine</strong>r Prozessgemeinschaft gemeinsam ein Verfahren finanzieren.<br />

Dessen Ergebnis wird dann auf alle Beteiligten angewendet. Solche Verfahren sind auch in Brandenburg<br />

durchaus zulässig und früher häufig geführt worden<br />

Solche Musterverfahren werden von den Zweckverbänden aber vielfach abgelehnt. Für viele Betroffene ist<br />

der weitere Rechtsweg in solchen Fällen durch die hohen Prozesskosten und -risiken de facto dann<br />

praktisch unmöglich.<br />

Gerade auch wegen der Blockade von Musterverfahren ist es wichtig, dass sich die Altanschließer weiter<br />

auf <strong>politische</strong>m Weg wehren. Sie können mit dem Landtagsabgeordneten aus ihren Wahlkreisen sprechen,<br />

ihm ihren Protest mitteilen und dazu auffordern, die Thematik wieder in den Landtag zu bringen.<br />

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BBU: DATEN & FAKTEN<br />

Der BBU ist mit 358 Mitgliedsunternehmen in <strong>Berlin</strong> und dem Land Brandenburg der größte und<br />

älteste wohnungswirtschaftliche <strong>Verband</strong> der Hauptstadtregion. Unter s<strong>eine</strong>m Dach ver<strong>eine</strong>n sich<br />

landeseigene, kommunale, private und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen. Zusammen<br />

bewirtschaften sie rund 1,1 Millionen Wohnungen in <strong>Berlin</strong> und Brandenburg. Mit ihren Umsätzen,<br />

Investitionen und Arbeits- sowie Ausbildungsplätzen sind sie ein wichtiger Wirtschaftsfaktor der<br />

Hauptstadtregion.<br />

ZAHLEN: UMSÄTZE, ARBEITSPLÄTZE, AUSBILDUNGSVERHÄLTNISSE, INVESTITIONEN<br />

Die 215 brandenburgischen Mitgliedsunternehmen des BBU erzielten im vergangenen Jahr Umsätze von<br />

knapp 1,4 Milliarden Euro. Sie stellten rund 3.000 Arbeitsplätze, darunter 168 Ausbildungsplätze. Ca. 3.800<br />

weitere Arbeitsplätze werden in Handwerk und Baugewerbe maßgeblich durch die Aufträge der<br />

Mitgliedsunternehmen gesichert. Seit 1991 investierten sie im Land Brandenburg rund 13,0 Milliarden Euro<br />

in gutes und bezahlbares Wohnen.<br />

50 PROZENT DES BRANDENBURGISCHEN MIETWOHNUNGSBESTANDES BEWIRTSCHAFTET<br />

Mit <strong>eine</strong>m Bestand von rund 363.000 Wohnungen bewirtschaften die 215 brandenburgischen<br />

Mitgliedsunternehmen des BBU knapp 50 Prozent des brandenburgischen Mietwohnungsbestandes bzw.<br />

rund 30 Prozent des gesamten brandenburgischen Wohnungsbestandes. Mitgliedsunternehmen sind:<br />

- 80 kommunale Wohnungsbaugesellschaften mit rund 208.000 Wohnungen,<br />

- 121 genossenschaftliche Wohnungsunternehmen mit rund 133.000 Wohnungen,<br />

- 14 private Wohnungsunternehmen mit rund 22.000 Wohnungen.<br />

Drei Mitgliedsunternehmen bewirtschaften jeweils mehr als 10.000 Wohnungen.<br />

Etwa 800.000 Brandenburgerinnen und Brandenburger leben in Wohnungen, die von BBU-<br />

Mitgliedsunternehmen bewirtschaftet werden.<br />

BBU: UMFANGREICHE DIENSTLEISTUNGEN FÜR DIE WOHNUNGSWIRTSCHAFT<br />

Zusammen mit s<strong>eine</strong>n Töchtern und verbundenen Unternehmen (BBT GmbH, DOMUS AG, DOMUS<br />

Consult und BBA-Akademie der Immobilienwirtschaft e.V.) bietet der 1897 gegründete <strong>Verband</strong> s<strong>eine</strong>n<br />

Mitgliedsunternehmen Interessenvertretung gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit, Beratung und<br />

Erfahrungsaustausch in rechtlichen, wohnungswirtschaftlichen und technischen Fragen,<br />

Informationsversorgung über diverse Publikationen, Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung sowie Ausund<br />

Weiterbildung.<br />

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VDGN: DATEN & FAKTEN<br />

Mit mehr als 400 Ver<strong>eine</strong>n unter s<strong>eine</strong>m Dach ist der VDGN bundesweit <strong>eine</strong>r der führenden<br />

Verbände bei der Interessenvertretung der Nutzer von Wohngrundstücken, Eigentumswohnungen,<br />

Wochenend- und Erholungsgrundstücken sowie Kleingärten. Insgesamt vertritt er mehr als 120.000<br />

Mitglieder, von denen etwa ein Drittel Grundstücke in Brandenburg besitzt. Mit s<strong>eine</strong>n Publikationen<br />

wie den „VDGN-Nachrichten“ erreicht er darüber hinaus in Brandenburg Hunderttausende<br />

Grundstücksnutzer. Der 1994 gegründete VDGN wird bei Gesetzgebungsvorhaben im Bundestag<br />

ebenso angehört wie in Landesparlamenten.<br />

LEISTUNGEN FÜR DIE MITGLIEDER<br />

Neben der Interessenvertretung stehen an erster Stelle die Beratung der Mitglieder in allen Fragen rund um<br />

das Grundstück sowie der Rechtsschutz in Grundstücksfragen. Dazu unterhält der VDGN ein<br />

umfangreiches Netz von Beratungsstellen. Der VDGN gibt ein eigenes Mitgliederjournal heraus und<br />

vertreibt zu verschiedenen Themen spezielle Ratgeberliteratur. Außerdem bietet der VDGN den Mitgliedern<br />

ein breites Spektrum an Dienstleistungen, zu denen die Vermittlung von Handwerks- und Bauleistungen<br />

praktisch aller Gewerke gehört. Dazu unterhält der VDGN <strong>eine</strong>n Unternehmenspool, dem rund 140 Firmen<br />

angehören.<br />

SCHWERPUNKT: UNGERECHTFERTIGTE BELASTUNGEN ABWEHREN<br />

Die Mitglieder kennen den VDGN als kämpferischen <strong>Verband</strong> bei der Abwehr ungerechtfertigter<br />

Belastungen von Grundstücksnutzern. So kümmert sich der VDGN nicht nur um die Nöte der<br />

Altanschließer, sondern tritt insgesamt für ein Umdenken bei der Finanzierung von<br />

Infrastruktureinrichtungen ein. Dazu gehört auch die Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen, wie er sie<br />

kürzlich in <strong>Berlin</strong> erreichte. Besonderes Augenmerk in der Region <strong>Berlin</strong>-Brandenburg widmet der <strong>Verband</strong><br />

den Problemen rund um den neuen Flughafen BER, insbesondere <strong>eine</strong>m angemessenen Schallschutz in<br />

den vom Fluglärm betroffenen Gebieten.<br />

VERBAND BERLIN-BRANDENBURGISCHER WOHNUNGSUNTERNEHMEN E.V.<br />

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