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S3-Leitlinie Demenzen (Kurzversion) - AWMF

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Pharmakologische Behandlung einzelner psychischer und Verhaltenssymptome 35<br />

3.3.2.3 Euphorie<br />

Eine euphorische Stimmungslage kann ebenfalls bei Demenzkranken auftreten. Es existiert aktuell keine<br />

höhergradige Evidenz für die Behandlung von Euphorie bei Demenzerkrankten.<br />

3.3.2.4 Gesteigerte Psychomotorik<br />

Gesteigerte Bewegung und repetitives Durchführen gleicher Bewegungsabläufe ist ein häufiges Phänomen<br />

bei Demenzkranken. Bei gesteigertem Bewegungsdrang ohne erkennbares Leid für den<br />

Betroffenen ergibt sich keine unmittelbare Interventionsnotwendigkeit. Bewegungsdrang kann aber auch<br />

zur Belastung des Erkrankten werden und z.B. zur Gewichtsabnahme führen. Umgebungsgestaltung und<br />

psychosoziale Interventionen können die gesteigerte Psychomotorik dämpfen. Bei quälendem<br />

Bewegungsdrang kann eine medikamentöse Behandlung in Erwägung gezogen werden.<br />

Von besonderer Bedeutung ist, dass die motorische Unruhe eines Erkrankten, insbesondere in Pflegeeinrichtungen,<br />

als Belastung für die Mitarbeiter empfunden werden kann. Aus dieser Belastung leitet sich<br />

jedoch keine pharmakologische und freiheitsentziehende Indikation ab. Die Indikation einer Intervention<br />

ergibt sich generell, wenn die Unruhe für den Betroffenen leidvoll ist oder zu einer Gefährdung führt. In<br />

der häuslich-familiären Pflegesituation kann es zu starker Beastung der pflegenden Angehörigen durch<br />

gesteigerte Psychomotorik des Erkrankten kommen, was im Einzelfall und bei unzureichender Wirksamkeit<br />

anwendbarer psychosozialer Verfahren eine medikamentöse Behandlung erforderlich machen<br />

kann.<br />

Eine Post-hoc-Analyse von plazebo-kontrollierten RCTs zu Risperidon bei Demenzkranken mit mittlerer<br />

bis schwerer Demenz zeigte eine Wirksamkeit auf repetitive Bewegungen und scheinbar zielloses Umhergehen<br />

152 .<br />

61 Bei schwerer psychomotorischer Unruhe, die zu deutlicher Beeinträchtigung des Betroffenen<br />

und/oder der Pflegenden führt, kann ein zeitlich begrenzter Therapieversuch mit Risperidon<br />

empfohlen werden.<br />

Empfehlungsgrad C, Evidenzebene II<br />

Die Behandlung der psychomotorischen Unruhe bei Demenz mit Risperidon ist eine Off-label-Behandlung<br />

und die Schwierigkeit des Off-label-Gebrauchs ist adäquat zu berücksichtigen.<br />

3.3.3 Psychotische Symptome (Halluzination, Wahn)<br />

Halluzinationen und Wahn sind häufige Phänomene bei Demenz. Die Beeinträchtigung des Betroffenen<br />

entsteht häufig durch die damit ausgelösten Affekte, wie z.B. Angst oder Wut. Bevor eine medikamentöse<br />

Behandlung eingeleitet wird, soll die mögliche Induktion der psychotischen Symptome durch<br />

Medikamente oder andere Ursachen (z.B. Delir) geprüft werden.<br />

3.3.3.1 Antipsychotika<br />

Zur Behandlung von psychotischen Symptomen müssen gelegentlich Antipsychotika eingesetzt werden.<br />

Es sind auch hier Nebenwirkungen und Risiken gegenüber dem potenziellen Nutzen abzuwägen. Die<br />

Behandlung ist kurz zu halten, regelmäßig zu kontrollieren und in der niedrigsten möglichen Dosis<br />

durchzuführen (s. auch Abschnitt 3.2.3).<br />

3.3.3.1.1 Haloperidol<br />

Eine Dosierung von 2-3 mg Haloperidol zeigte sich einer Dosierung von 0,5-0,75 mg Haloperidol und<br />

Plazebo in der Behandlung von psychotischen Symptomen bei Alzheimer-Demenz Erkrankten<br />

überlegen. In dieser Dosierung traten bei 20% der Demenzkranken extrapyramidale Nebenwirkungen<br />

auf 153 .<br />

<strong>S3</strong>-<strong>Leitlinie</strong> "<strong>Demenzen</strong>": <strong>Kurzversion</strong> (November 2009)<br />

Die "<strong>Leitlinie</strong>n" der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften sind systematisch entwickelte<br />

Hilfen für Ärzte zur Entscheidungsfindung in spezifischen Situationen. Sie beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen<br />

Erkenntnissen und in der Praxis bewährten Verfahren und sorgen für mehr Sicherheit in der Medizin, sollten aber auch<br />

ökonomische Aspekte berücksichtigen. Die "<strong>Leitlinie</strong>n" sind für Ärzte rechtlich nicht bindend und haben daher weder<br />

haftungsbegründende noch haftungsbefreiende Wirkung.<br />

Die <strong>AWMF</strong> erfasst und publiziert die <strong>Leitlinie</strong>n der Fachgesellschaften mit größtmöglicher Sorgfalt - dennoch kann die<br />

<strong>AWMF</strong> für die Richtigkeit - insbesondere von Dosierungsangaben - keine Verantwortung übernehmen.

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