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S3-Leitlinie Demenzen (Kurzversion) - AWMF

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28<br />

3. Therapie<br />

Für Antidementiva (Donepezil, Galantamin, Rivastigmin und Memantin) zeigte sich ein signifikanter<br />

Effekt aller Substanzen auf die kognitive Leistungsfähigkeit bei der vaskulären Demenz. Die Effekte<br />

waren insgesamt geringer als die Effekte der Acetlycholinesterase-Hemmer bei der Alzheimer-Demenz<br />

104 .<br />

Ein RCT zeigte Wirksamkeit von Donepezil auf Exekutiv- und Geschwindigkeitsfunktionen im Rahmen<br />

der subkortikalen vaskulären Demenz bei CADASIL-Erkrankten 105 .<br />

45 Es existiert keine zugelassene oder durch ausreichende Evidenz belegte medikamentöse<br />

symptomatische Therapie für vaskuläre Demenzformen, die einen regelhaften Einsatz rechtfertigen.<br />

Es gibt Hinweise für eine Wirksamkeit von Acetylcholinesterase-Hemmern und<br />

Memantin, insbesondere auf exekutive Funktionen bei Patienten mit subkortikaler vaskulärer<br />

Demenz. Im Einzelfall kann eine Therapie erwogen werden.<br />

Empfehlungsgrad C, Evidenzebene Ib, <strong>Leitlinie</strong>nadaptation SIGN 2006<br />

Die Behandlung der vaskulären Demenz mit einem Acetylcholinesterase-Hemmer oder Memantin<br />

ist eine Off-label-Behandlung und die Schwierigkeit des Off-label-Gebrauchs ist adäquat zu berücksichtigen.<br />

Es liegt keine ausreichende Evidenz für eine Wirksamkeit von ASS bei vaskulärer Demenz vor 106 .<br />

Bezüglich der Indikation von ASS zur Prävention einer zerebralen Ischämie wird auf die Schlaganfall-<br />

<strong>Leitlinie</strong> der Deutschen Gesellschaft für Neurologie verwiesen 107 (http://www.dgn.org/images/<br />

stories/dgn/leitlinien/LL2008/ll08kap_024.pdf).<br />

46 Thrombozytenfunktionshemmer sind bei vaskulärer Demenz nicht zur primären Demenzbehandlung<br />

indiziert. Bezüglich der Indikationsstellung zum Einsatz von Thrombozytenfunktionshemmern<br />

zur Prävention einer zerebralen Ischämie wird auf die Schlaganfall-<strong>Leitlinie</strong><br />

der Deutschen Gesellschaft für Neurologie verwiesen.<br />

Empfehlungsgrad C, Evidenzebene IV, <strong>Leitlinie</strong>nadaptation SIGN 2006<br />

3.1.3 Gemischte Demenz<br />

In der ICD-10 wird die gemischte Demenz unter F00.2 kodiert, wobei detaillierte Kriterien fehlen. Im<br />

klinischen Kontext besteht der Verdacht auf eine gemischte Demenz bei einem Krankheitsverlauf, der<br />

mit einer Alzheimer-Demenz vereinbar ist, und zusätzlichen vaskulären Ereignissen, die den Verlauf<br />

klinisch modifizieren, bzw. deutliche Hinweise auf vaskuläre Schädigungen in der zerebralen Bildgebung<br />

nachweisbar sind.<br />

Bei geringer Evidenz für die Wirksamkeit von Antidementiva aufgrund fehlender RCTs, die speziell<br />

diese Patientengruppe untersuchten, setzt die Indikationsstellung zur Therapie eine sorgfältige Nutzenund<br />

Risikoabwägung voraus.<br />

47 Es gibt gute Gründe, eine gemischte Demenz als das gleichzeitige Vorliegen einer Alzheimer-<br />

Demenz und einer vaskulären Demenz zu betrachten. Folglich ist es gerechtfertigt, Patienten<br />

mit einer gemischten Demenz entsprechend der Alzheimer-Demenz zu behandeln.<br />

Empfehlungsgrad C, Evidenzebene IV, <strong>Leitlinie</strong>nadaptation NICE-SCIE 2007<br />

3.1.4 Frontotemporale Demenz<br />

Die vorhandenen RCTs zu Galantamin, Trazodon und Paroxetin 108-110 zur frontotemporalen Demenz<br />

verfügen über eine zu geringe Fallzahl, um Aussagen zur Wirksamkeit von Therapieansätzen machen zu<br />

können.<br />

<strong>S3</strong>-<strong>Leitlinie</strong> "<strong>Demenzen</strong>": <strong>Kurzversion</strong> (November 2009)<br />

Die "<strong>Leitlinie</strong>n" der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften sind systematisch entwickelte<br />

Hilfen für Ärzte zur Entscheidungsfindung in spezifischen Situationen. Sie beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen<br />

Erkenntnissen und in der Praxis bewährten Verfahren und sorgen für mehr Sicherheit in der Medizin, sollten aber auch<br />

ökonomische Aspekte berücksichtigen. Die "<strong>Leitlinie</strong>n" sind für Ärzte rechtlich nicht bindend und haben daher weder<br />

haftungsbegründende noch haftungsbefreiende Wirkung.<br />

Die <strong>AWMF</strong> erfasst und publiziert die <strong>Leitlinie</strong>n der Fachgesellschaften mit größtmöglicher Sorgfalt - dennoch kann die<br />

<strong>AWMF</strong> für die Richtigkeit - insbesondere von Dosierungsangaben - keine Verantwortung übernehmen.

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