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S3-Leitlinie Demenzen (Kurzversion) - AWMF

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2. Diagnostik<br />

24 Ein EEG ist bei bestimmten Verdachtsdiagnosen indiziert (Anfallsleiden, Delir, Creutzfeldt-<br />

Jakob-Erkrankung). Das EEG kann zur Abgrenzung von neurodegenerativen und nichtneurodegenerativen<br />

Erkrankungen beitragen, ist jedoch zur Differenzialdiagnose von<br />

neurodegenerativen Demenzerkrankungen von geringem Wert. Ein regelhafter Einsatz in<br />

der ätiologischen Zuordnung von Demenzerkrankungen wird nicht empfohlen.<br />

Empfehlungsgrad B, <strong>Leitlinie</strong>nadaptation NICE-SCIE 2007<br />

2.9 SONOGRAPHIE DER GEHIRNVERSORGENDEN GEFÄßE<br />

Bei vaskulärer Demenz oder bei gemischt vaskulär-degenerativen Demenzformen kann die Beurteilung<br />

von Stenosen hirnversorgender Gefäße relevant sein. Zum Einsatz der Doppler- und Duplexsonographie<br />

wird auf die <strong>Leitlinie</strong> der Deutschen Gesellschaft für Neurologie "Diagnostik zerebrovaskulärerer<br />

Erkrankungen" (www.dgn.org/leitlinien-der-dgn-2008-89.html) verwiesen 72 .<br />

2.10 GENETISCHE DIAGNOSTIK BEI FAMILIÄREN DEMENZERKRANKUNGEN<br />

Der Gesamtanteil der familiären Alzheimer-Krankheit (FAD) an allen Demenzkranken mit Alzheimer-Demenz<br />

liegt bei < 5% 52 .<br />

5-10% der an frontotemporaler Demenz Erkrankten haben eine positive Familienanamnese, die die<br />

Bedingungen für einen autosomal-dominanten Erbgang erfüllt.<br />

Bei Verdacht auf eine autosomal dominante Erkrankung sollen eine genetische Beratung und gegebenenfalls<br />

eine genetische Testung durchgeführt werden. Dies sollte durch eine humangenetische Beratungsstelle<br />

unter Einhaltung entsprechender Vorgaben erfolgen. Im Rahmen der Patientenaufklärung ist<br />

der Wunsch des Betroffenen bezüglich des möglichen Wissens um das Tragen eines Krankheitsgens zu<br />

ermitteln, da dies neben einer diagnostischen Zuordnung der Erkrankung auch Implikationen für die<br />

Verwandten des Betroffenen hat. Die Möglichkeit einer psychosozialen Beratung vor und nach der Ergebnismitteilung<br />

soll gegeben sein. Die Bestimmungen des Gendiagnostikgesetzes sind zu beachten.<br />

25 Bei Verdacht auf eine monogen vererbte Demenzerkrankung (z.B. bei frühbeginnender Demenz<br />

in Verbindung mit einer richtungsweisenden Familienanamnese) soll eine genetische<br />

Beratung angeboten werden. Im Rahmen der Beratung muss darauf hingewiesen werden,<br />

dass sich aus der molekulargenetischen Diagnostik keine kausale Therapie oder Prävention<br />

der klinischen Manifestation ergibt, und das Wissen um eine genetisch determinierte<br />

Demenz Konsequenzen für die Angehörigen bedeuten kann. Nach erfolgter Beratung kann<br />

eine molekulargenetische Diagnostik angeboten werden.<br />

Empfehlungsgrad C, <strong>Leitlinie</strong>nadaptation NICE-SCIE 2007<br />

Bei Verdacht auf oder dem gesicherten Vorliegen einer autosomal dominant vererbten Demenzerkrankung<br />

wird häufig von Angehörigen die Frage nach einer prädiktiven genetischen Diagnostik gestellt.<br />

Diese kann nur erfolgen, wenn beim Erkrankten eine krankheitsverursachende Mutation identifiziert<br />

wurde. Hier sind besondere juristische und ethische Rahmenbedingungen zur prädiktiven Diagnostik von<br />

genetischen Erkrankungen zu beachten (s. auch <strong>Leitlinie</strong> der Deutschen Gesellschaft für Humangenetik<br />

und des Berufsverbands Medizinische Genetik e.V. "Genetische Beratung": http://leitlinien.net/, sowie<br />

die Bestimmungen des Gendiagnostikgesetzes). Dies gilt insbesondere, da bei gesunden Mutationsträgern<br />

kausale Therapien zur Prävention oder Strategien zur Verzögerung des klinischen Auftretens einer<br />

Demenz nicht bekannt sind.<br />

26 Vor einer prädiktiven genetischen Diagnostik bei gesunden Angehörigen von Patienten mit<br />

monogen vererbter Demenzerkrankung, die von den Angehörigen gewünscht wird, sind die<br />

Vorgaben der humangenetischen prädiktiven Diagnostik einzuhalten.<br />

Good clinical practice, Expertenkonsens<br />

<strong>S3</strong>-<strong>Leitlinie</strong> "<strong>Demenzen</strong>": <strong>Kurzversion</strong> (November 2009)<br />

Die "<strong>Leitlinie</strong>n" der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften sind systematisch entwickelte<br />

Hilfen für Ärzte zur Entscheidungsfindung in spezifischen Situationen. Sie beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen<br />

Erkenntnissen und in der Praxis bewährten Verfahren und sorgen für mehr Sicherheit in der Medizin, sollten aber auch<br />

ökonomische Aspekte berücksichtigen. Die "<strong>Leitlinie</strong>n" sind für Ärzte rechtlich nicht bindend und haben daher weder<br />

haftungsbegründende noch haftungsbefreiende Wirkung.<br />

Die <strong>AWMF</strong> erfasst und publiziert die <strong>Leitlinie</strong>n der Fachgesellschaften mit größtmöglicher Sorgfalt - dennoch kann die<br />

<strong>AWMF</strong> für die Richtigkeit - insbesondere von Dosierungsangaben - keine Verantwortung übernehmen.

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