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S3-Leitlinie Demenzen (Kurzversion) - AWMF

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12<br />

2. Diagnostik<br />

Abhängigkeitserkrankungen. Insbesondere depressive Symptome sind gezielt zu erfassen, da diese als<br />

Risikofaktoren für die Entwicklung einer Demenz gelten, Begleitsymptome bei beginnender Demenz<br />

sein können, aber möglicherweise auch die Ursache von kognitiven Störungen darstellen. Gleichzeitig<br />

werden mit Hilfe des psychopathologischen Befundes wesentliche psychische und Verhaltenssymptome,<br />

die bei Demenz auftreten und von besonderer Relevanz in der Behandlung von Demenzerkrankten sind,<br />

erfasst.<br />

2.2.3 Kognitiver Kurztest<br />

Demenzerkrankungen sind u.a. durch kognitive Beeinträchtigungen definiert. Die Wahrnehmung kognitiver<br />

Beeinträchtigung durch den Erkrankten und die Angehörigen ist durch vielfältige Faktoren beeinflusst.<br />

In der täglichen Praxis können kognitive Störungen übersehen werden, falls nicht gezielt<br />

nachgefragt wird und keine Angaben von Angehörigen erfolgen. Als Instrumente zur orientierenden<br />

Einschätzung von kognitiven Störungen sind z.B. der Mini-Mental-Status-Test (MMST) 10 , der DemTect<br />

11 und der Test zur Früherkennung von <strong>Demenzen</strong> mit Depressionsabgrenzung (TFDD) zu nennen 12 .<br />

Der Uhrentest kann in Kombination mit den anderen genannten Kurztestverfahren die diagnostische<br />

Aussagekraft erhöhen, ist jedoch als alleiniger kognitiver Test nicht geeignet 13 .<br />

6 Bei jedem Patienten mit Demenz oder Demenzverdacht sollte bereits bei der Erstdiagnose<br />

eine Quantifizierung der kognitiven Leistungseinbuße erfolgen.<br />

Für die ärztliche Praxis sind die einfachen und zeitökonomischen Tests, z.B. MMST,<br />

DemTect, TFDD und Uhrentest, als Testverfahren geeignet, um das Vorhandensein und den<br />

ungefähren Schweregrad einer Demenz zu bestimmen.<br />

Die Sensitivität dieser Verfahren bei leichtgradiger und fraglicher Demenz ist jedoch<br />

begrenzt und sie sind zur Differenzialdiagnostik verschiedener <strong>Demenzen</strong> nicht geeignet.<br />

Empfehlungsgrad B, <strong>Leitlinie</strong>nadaptation NICE-SCIE 2007<br />

2.2.4 Schweregradeinteilung<br />

Eine subjektive Einschätzung der kognitiven Leistung ist ferner allein nicht geeignet, den Schweregrad<br />

der Beeinträchtigung zu quantifizieren. Die quantitative Abschätzung der kognitiven Beeinträchtigung<br />

ist jedoch notwendig für die Festlegung auf einen Demenzschweregrad. Die Schweregradeinschätzung<br />

ist Grundlage einer adäquaten Aufklärung und Betreuung von Erkrankten und Angehörigen sowie zur<br />

Indikationsstellung von Therapien.<br />

Hinsichtlich der Schweregradeinteilung einer Demenz wird im Falle der Alzheimer-Demenz der MMST<br />

im Rahmen von Therapiestudien herangezogen. Angelehnt an das NICE 14 und das IQWiG 15 kann<br />

folgende Einteilung vorgenommen werden, wobei die Grenzen zwischen den einzelnen Stufen weich<br />

sind und im individuellen Fall nur als Orientierungshilfe dienen (s. auch Abschnitt 3).<br />

• MMST 20 bis 26 Punkte: leichte Alzheimer-Erkrankung<br />

• MMST 10 bis 19 Punkte: moderate/mittelschwere Alzheimer-Erkrankung<br />

• MMST weniger als 10 Punkte: schwere Alzheimer-Erkrankung<br />

Die anamnestischen Angaben, die Ergebnisse der körperlichen und psychopathologischen Untersuchung<br />

sowie die Ergebnisse eines geeigneten Kurztests dienen als Grundlage der syndromalen diagnostischen<br />

Zuordnung.<br />

7 Grundlage der Diagnostik ist eine ärztliche Untersuchung unter Einschluss eines<br />

internistischen, neurologischen und psychopathologischen Befundes. Eine Schweregradabschätzung<br />

der kognitiven Leistungsstörung soll mit Hilfe eines geeigneten Kurztests<br />

durchgeführt werden.<br />

Good clinical practice, Expertenkonsens<br />

<strong>S3</strong>-<strong>Leitlinie</strong> "<strong>Demenzen</strong>": <strong>Kurzversion</strong> (November 2009)<br />

Die "<strong>Leitlinie</strong>n" der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften sind systematisch entwickelte<br />

Hilfen für Ärzte zur Entscheidungsfindung in spezifischen Situationen. Sie beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen<br />

Erkenntnissen und in der Praxis bewährten Verfahren und sorgen für mehr Sicherheit in der Medizin, sollten aber auch<br />

ökonomische Aspekte berücksichtigen. Die "<strong>Leitlinie</strong>n" sind für Ärzte rechtlich nicht bindend und haben daher weder<br />

haftungsbegründende noch haftungsbefreiende Wirkung.<br />

Die <strong>AWMF</strong> erfasst und publiziert die <strong>Leitlinie</strong>n der Fachgesellschaften mit größtmöglicher Sorgfalt - dennoch kann die<br />

<strong>AWMF</strong> für die Richtigkeit - insbesondere von Dosierungsangaben - keine Verantwortung übernehmen.

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