22.11.2013 Aufrufe

S3-Leitlinie Demenzen (Kurzversion) - AWMF

S3-Leitlinie Demenzen (Kurzversion) - AWMF

S3-Leitlinie Demenzen (Kurzversion) - AWMF

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Diagnostische Verfahren 11<br />

2.2 DIAGNOSTISCHE VERFAHREN<br />

Eine Demenz ist ein klinisches Syndrom, welches nach ICD-10 definiert ist und sich aus dem klinisch<br />

beschreibenden Befund ergibt. Die klinische Charakteristik erlaubt Rückschlüsse auf die Ätiologie der<br />

Demenz. Sie alleine ist jedoch nicht ausreichend für die ätiologische Zuordnung.<br />

4 Die Diagnose einer Demenz ist eine Syndromdiagnose und soll auf anerkannten Kriterien<br />

fußen, wie sie z.B. in der ICD-10 niedergelegt sind. Demenz ist zunächst eine klinische,<br />

beschreibende Diagnose; eine prognostische Aussage ist damit nicht impliziert.<br />

Hinter der Syndromdiagnose verbirgt sich eine Fülle von ursächlichen Erkrankungen, die<br />

differenziert werden müssen, da erst die ätiologische Zuordnung eine fundierte Aussage<br />

über den Verlauf und die Behandlung erlaubt.<br />

Eine erste ätiologische Differenzierung kann ebenfalls an klinischen Merkmalen, die z.B. in<br />

der ICD-10 gelistet sind, erfolgen. Die ätiologische Zuordnung anhand dieser klinischen<br />

Merkmale alleine ist aber unzureichend.<br />

Good clinical practice, Expertenkonsens<br />

2.2.1 Anamnese<br />

Aufgrund der kognitiven Beeinträchtigung des Erkrankten ist neben der Eigenanamnese die Fremdanamnese<br />

von zentraler Bedeutung. Die Familien- und Sozialanamnese geben Hinweise auf Risikofaktoren<br />

sowie aktuelle Ressourcen und Problemkonstellationen für die Krankheitsbewältigung.<br />

Die Anamnese sollte folgende Bereiche umfassen:<br />

• Symptomentwicklung in den Bereichen Kognition, Verhalten und Alltagsfunktionen mit<br />

zeitlicher Dynamik<br />

• Vegetative Anamnese<br />

• Vorbestehende somatische und psychische Krankheiten<br />

• Medikamentenanamnese (insbesondere Medikamente mit kognitiv beeinträchtigenden<br />

Nebenwirkungen 9 )<br />

• Familienanamnese<br />

• Sozialanamnese<br />

5 Eine genaue Eigen-, Fremd-, Familien- und Sozialanamnese unter Einschluss der vegetativen<br />

und Medikamentenanamnese soll erhoben werden. Aus ihr sollen besondere Problembereiche,<br />

Alltagsbewältigung und bisheriger Verlauf abschätzbar sein.<br />

Good clinical practice, Expertenkonsens<br />

2.2.2 Körperliche und psychopathologische Untersuchung<br />

Eine Vielzahl an Erkrankungen kann zu dem klinischen Syndrom einer Demenz führen. Daher sind eine<br />

körperliche internistische und neurologische Untersuchung unabdingbar. Besonderes Augenmerk sollte<br />

auf kardiovaskuläre, metabolische und endokrinologische Erkrankungen gelegt werden.<br />

Die neurologische Untersuchung ist notwendig zur Feststellung von Symptomen, die auf Krankheiten<br />

hinweisen, die als primäre Ursache der Demenz gelten (z.B. Parkinson-Symptomatik bei M. Parkinson<br />

und Lewy-Körperchen-Demenz; Hinweise für zerebrale Ischämien bei vaskulärer Demenz). Darüber<br />

hinaus ist die neurologische Untersuchung erforderlich, um Demenzursachen zu erkennen, die nicht<br />

primär neurodegenerativ oder vaskulär bedingt sind (z.B. Normaldruckhydrozephalus).<br />

Der psychopathologische Befund liefert Hinweise zu wesentlichen Differenzialdiagnosen zur Demenz,<br />

insbesondere Depression, Delir, Negativsymptomatik bei Schizophrenie, schizophrenes Residuum und<br />

<strong>S3</strong>-<strong>Leitlinie</strong> "<strong>Demenzen</strong>": <strong>Kurzversion</strong> (November 2009)<br />

Die "<strong>Leitlinie</strong>n" der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften sind systematisch entwickelte<br />

Hilfen für Ärzte zur Entscheidungsfindung in spezifischen Situationen. Sie beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen<br />

Erkenntnissen und in der Praxis bewährten Verfahren und sorgen für mehr Sicherheit in der Medizin, sollten aber auch<br />

ökonomische Aspekte berücksichtigen. Die "<strong>Leitlinie</strong>n" sind für Ärzte rechtlich nicht bindend und haben daher weder<br />

haftungsbegründende noch haftungsbefreiende Wirkung.<br />

Die <strong>AWMF</strong> erfasst und publiziert die <strong>Leitlinie</strong>n der Fachgesellschaften mit größtmöglicher Sorgfalt - dennoch kann die<br />

<strong>AWMF</strong> für die Richtigkeit - insbesondere von Dosierungsangaben - keine Verantwortung übernehmen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!