S3-Leitlinie Demenzen (Kurzversion) - AWMF
S3-Leitlinie Demenzen (Kurzversion) - AWMF
S3-Leitlinie Demenzen (Kurzversion) - AWMF
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
10<br />
2. Diagnostik<br />
2.1.3 Aufklärung<br />
Die Diagnose einer Demenz zusammen mit der ätiologischen Zuordnung ist eine äußerst schwerwiegende<br />
Information für Erkrankte und Angehörige, die zu großer intraindividueller und zwischenmenschlicher<br />
psychischer Belastung führen kann. Diesem Umstand ist Rechnung zu tragen durch eine<br />
möglichst hohe diagnostische Sicherheit vor der Vermittlung der Diagnose und durch eine Aufklärung<br />
über die Diagnose, die dem Erkrankten, den Angehörigen und dem Umfeld gerecht wird.<br />
Entsprechend der Progredienz der Erkrankung ist auch im weiteren Verlauf der Aufklärungs- und Beratungsprozess<br />
kontinuierlich fortzusetzen und den wechselnden Bedürfnissen der Demenzkranken und<br />
pflegenden Angehörigen anzupassen.<br />
3 Die Patienten und ggf. auch ihre Angehörigen werden über die erhobenen Befunde und ihre<br />
Bedeutung im ärztlichen Gespräch in einem der persönlichen Situation des Erkrankten und<br />
der Angehörigen angemessenen Rahmen aufgeklärt, wobei sich Art und Inhalt der Aufklärung<br />
am individuellen Informationsbedarf und -wunsch sowie am Zustandsbild des<br />
Betroffenen orientieren. Die Aufklärung soll neben der Benennung der Diagnose auch<br />
Informationen zu Therapiemöglichkeiten, Verhaltensweisen im Umgang mit der Erkrankung,<br />
Hilfe- und Unterstützungsangeboten, über die Leistungen der Kranken- und<br />
Pflegeversicherung, Betroffenen- und Angehörigenverbände, z.B. Alzheimer Gesellschaft,<br />
und Prognose enthalten. Dem Informationsbedürfnis der Erkrankten und der Angehörigen<br />
ist umfassend Rechnung zu tragen.<br />
Good clinical practice, Expertenkonsens<br />
2.1.4 Fahrtauglichkeit<br />
Eine spezielle Fragestellung, die häufig im diagnostischen Prozess auftritt, betrifft die Eignung des<br />
Erkrankten, ein Kraftfahrzeug zu führen. Die Problematik der Fahrtauglichkeit sollte, falls möglich, bereits<br />
in der frühen Erkrankungsphase angesprochen werden, um auf einen Verzicht des Fahrens hinzuwirken.<br />
Eine Demenz im frühen Stadium geht allerdings nicht zwingend mit dem Verlust der Fahrtauglichkeit<br />
einher. Es gibt keine definierte Grenze im Bereich der leichten Demenz, bei der die Fahrtauglichkeit<br />
verloren geht. Das Stadium einer mittelschweren oder schweren Demenz ist nicht mehr mit dem Führen<br />
eines Kraftfahrzeuges zu vereinbaren.<br />
Die Symptome, die die Fahrtauglichkeit bei einer Demenz beeinträchtigen, sind neben Orientierungsstörungen<br />
insbesondere eine eingeschränkte Reaktionsfähigkeit und eine verminderte Fähigkeit, komplexe<br />
Situationen schnell zu erfassen. Dazu können Störungen des räumlichen Sehens kommen. Insbesondere<br />
bei der frontotemporalen Demenz können Beeinträchtigungen der Verhaltenskontrolle zu gefährlichen<br />
Situationen im Straßenverkehr führen. Darüber hinaus sind ein höheres Lebensalter und Veränderungen<br />
in der Motorik unabhängige Prädiktoren für Fahrfehler 7 .<br />
Bei der Beurteilung der Fahrtauglichkeit ist eine ausführliche Anamnese des Betroffenen und Fremdanamnese<br />
der Angehörigen notwendig, wobei hier gezielt nach Fahrfehlern, Unsicherheiten im Straßenverkehr<br />
oder Unfällen gefragt werden soll. Zusätzlich können weitergehende Untersuchungen<br />
(neuropsychologische Testung, Fahrsimulator, ggf. Fahrprobe) erfolgen 8 .<br />
Sollte ein Erkrankter bei bestehender Fahruntauglichkeit trotz Aufklärung über die Gefährdung und trotz<br />
Aufforderung nicht zu fahren, weiter als Fahrer am Straßenverkehr teilnehmen, so kann ein Arzt trotz<br />
seiner grundsätzlichen Schweigepflicht aufgrund einer sorgfältigen Güterabwägung berechtigt sein, zum<br />
Schutze der potentiell betroffenen Verkehrsteilnehmer die zuständige Behörde zu benachrichtigen.<br />
Hinweise zur Fahrtauglichkeit sind erhältlich unter:<br />
www.fahrerlaubnisrecht.de/Begutachtungsleitlinien/BGLL%20Inhaltsverzeichnis.htm<br />
<strong>S3</strong>-<strong>Leitlinie</strong> "<strong>Demenzen</strong>": <strong>Kurzversion</strong> (November 2009)<br />
Die "<strong>Leitlinie</strong>n" der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften sind systematisch entwickelte<br />
Hilfen für Ärzte zur Entscheidungsfindung in spezifischen Situationen. Sie beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen<br />
Erkenntnissen und in der Praxis bewährten Verfahren und sorgen für mehr Sicherheit in der Medizin, sollten aber auch<br />
ökonomische Aspekte berücksichtigen. Die "<strong>Leitlinie</strong>n" sind für Ärzte rechtlich nicht bindend und haben daher weder<br />
haftungsbegründende noch haftungsbefreiende Wirkung.<br />
Die <strong>AWMF</strong> erfasst und publiziert die <strong>Leitlinie</strong>n der Fachgesellschaften mit größtmöglicher Sorgfalt - dennoch kann die<br />
<strong>AWMF</strong> für die Richtigkeit - insbesondere von Dosierungsangaben - keine Verantwortung übernehmen.