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S3-Leitlinie Demenzen (Kurzversion) - AWMF

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2. Diagnostik<br />

2.1.3 Aufklärung<br />

Die Diagnose einer Demenz zusammen mit der ätiologischen Zuordnung ist eine äußerst schwerwiegende<br />

Information für Erkrankte und Angehörige, die zu großer intraindividueller und zwischenmenschlicher<br />

psychischer Belastung führen kann. Diesem Umstand ist Rechnung zu tragen durch eine<br />

möglichst hohe diagnostische Sicherheit vor der Vermittlung der Diagnose und durch eine Aufklärung<br />

über die Diagnose, die dem Erkrankten, den Angehörigen und dem Umfeld gerecht wird.<br />

Entsprechend der Progredienz der Erkrankung ist auch im weiteren Verlauf der Aufklärungs- und Beratungsprozess<br />

kontinuierlich fortzusetzen und den wechselnden Bedürfnissen der Demenzkranken und<br />

pflegenden Angehörigen anzupassen.<br />

3 Die Patienten und ggf. auch ihre Angehörigen werden über die erhobenen Befunde und ihre<br />

Bedeutung im ärztlichen Gespräch in einem der persönlichen Situation des Erkrankten und<br />

der Angehörigen angemessenen Rahmen aufgeklärt, wobei sich Art und Inhalt der Aufklärung<br />

am individuellen Informationsbedarf und -wunsch sowie am Zustandsbild des<br />

Betroffenen orientieren. Die Aufklärung soll neben der Benennung der Diagnose auch<br />

Informationen zu Therapiemöglichkeiten, Verhaltensweisen im Umgang mit der Erkrankung,<br />

Hilfe- und Unterstützungsangeboten, über die Leistungen der Kranken- und<br />

Pflegeversicherung, Betroffenen- und Angehörigenverbände, z.B. Alzheimer Gesellschaft,<br />

und Prognose enthalten. Dem Informationsbedürfnis der Erkrankten und der Angehörigen<br />

ist umfassend Rechnung zu tragen.<br />

Good clinical practice, Expertenkonsens<br />

2.1.4 Fahrtauglichkeit<br />

Eine spezielle Fragestellung, die häufig im diagnostischen Prozess auftritt, betrifft die Eignung des<br />

Erkrankten, ein Kraftfahrzeug zu führen. Die Problematik der Fahrtauglichkeit sollte, falls möglich, bereits<br />

in der frühen Erkrankungsphase angesprochen werden, um auf einen Verzicht des Fahrens hinzuwirken.<br />

Eine Demenz im frühen Stadium geht allerdings nicht zwingend mit dem Verlust der Fahrtauglichkeit<br />

einher. Es gibt keine definierte Grenze im Bereich der leichten Demenz, bei der die Fahrtauglichkeit<br />

verloren geht. Das Stadium einer mittelschweren oder schweren Demenz ist nicht mehr mit dem Führen<br />

eines Kraftfahrzeuges zu vereinbaren.<br />

Die Symptome, die die Fahrtauglichkeit bei einer Demenz beeinträchtigen, sind neben Orientierungsstörungen<br />

insbesondere eine eingeschränkte Reaktionsfähigkeit und eine verminderte Fähigkeit, komplexe<br />

Situationen schnell zu erfassen. Dazu können Störungen des räumlichen Sehens kommen. Insbesondere<br />

bei der frontotemporalen Demenz können Beeinträchtigungen der Verhaltenskontrolle zu gefährlichen<br />

Situationen im Straßenverkehr führen. Darüber hinaus sind ein höheres Lebensalter und Veränderungen<br />

in der Motorik unabhängige Prädiktoren für Fahrfehler 7 .<br />

Bei der Beurteilung der Fahrtauglichkeit ist eine ausführliche Anamnese des Betroffenen und Fremdanamnese<br />

der Angehörigen notwendig, wobei hier gezielt nach Fahrfehlern, Unsicherheiten im Straßenverkehr<br />

oder Unfällen gefragt werden soll. Zusätzlich können weitergehende Untersuchungen<br />

(neuropsychologische Testung, Fahrsimulator, ggf. Fahrprobe) erfolgen 8 .<br />

Sollte ein Erkrankter bei bestehender Fahruntauglichkeit trotz Aufklärung über die Gefährdung und trotz<br />

Aufforderung nicht zu fahren, weiter als Fahrer am Straßenverkehr teilnehmen, so kann ein Arzt trotz<br />

seiner grundsätzlichen Schweigepflicht aufgrund einer sorgfältigen Güterabwägung berechtigt sein, zum<br />

Schutze der potentiell betroffenen Verkehrsteilnehmer die zuständige Behörde zu benachrichtigen.<br />

Hinweise zur Fahrtauglichkeit sind erhältlich unter:<br />

www.fahrerlaubnisrecht.de/Begutachtungsleitlinien/BGLL%20Inhaltsverzeichnis.htm<br />

<strong>S3</strong>-<strong>Leitlinie</strong> "<strong>Demenzen</strong>": <strong>Kurzversion</strong> (November 2009)<br />

Die "<strong>Leitlinie</strong>n" der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften sind systematisch entwickelte<br />

Hilfen für Ärzte zur Entscheidungsfindung in spezifischen Situationen. Sie beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen<br />

Erkenntnissen und in der Praxis bewährten Verfahren und sorgen für mehr Sicherheit in der Medizin, sollten aber auch<br />

ökonomische Aspekte berücksichtigen. Die "<strong>Leitlinie</strong>n" sind für Ärzte rechtlich nicht bindend und haben daher weder<br />

haftungsbegründende noch haftungsbefreiende Wirkung.<br />

Die <strong>AWMF</strong> erfasst und publiziert die <strong>Leitlinie</strong>n der Fachgesellschaften mit größtmöglicher Sorgfalt - dennoch kann die<br />

<strong>AWMF</strong> für die Richtigkeit - insbesondere von Dosierungsangaben - keine Verantwortung übernehmen.

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