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S3-Leitlinie Demenzen (Kurzversion) - AWMF

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9<br />

2 DIAGNOSTIK<br />

Das folgende Kapitel über die Diagnostik von Demenzerkrankungen umfasst einen allgemeinen Teil<br />

zum diagnostischen Prozess sowie Empfehlungen zum Einsatz einzelner diagnostischer Verfahren (s.<br />

Abbildung 1, S. 21).<br />

2.1 ALLGEMEINE EMPFEHLUNGEN ZUM DIAGNOSTISCHEN PROZESS<br />

2.1.1 Diagnosestellung<br />

Die Diagnostik von Demenzerkrankungen dient dazu, die syndromale und ätiologische Zuordnung der<br />

Demenz zu erreichen. Sie ist Grundlage der Therapie und Betreuung. Sie dient dazu, Erkrankte und<br />

deren Angehörige über die Ätiologie, die Symptomatik, die Prognose, die Therapie und über präventive<br />

Maßnahmen aufzuklären. Da es sich bei der Symptomatik von Demenzerkrankungen um einen<br />

dynamischen und progredienten Prozess handelt, und viele therapeutische und präventive Ansätze gerade<br />

im Frühstadium der Erkrankung Belastung und Pflegebedürftigkeit verzögern können, ist eine<br />

frühzeitige Diagnostik von Demenzerkrankungen zu fordern.<br />

Gleichzeitig erfordert die Frühdiagnostik besondere Sorgfalt, um die Möglichkeit der Stellung einer<br />

falsch-positiven Diagnose, die insbesondere früh im Krankheitsverlauf besteht, zu minimieren.<br />

Vor dem Hintergrund unterschiedlicher Symptomatik, Prognose und therapeutischen Optionen ist eine<br />

ätiologische Differenzialdiagnostik zu fordern. Sie soll die Identifikation von nichtdegenerativen bzw.<br />

nichtvaskulären Ursachen eines Demenzsyndroms ermöglichen, um hier ggf. spezielle Therapien einzuleiten.<br />

Sie soll ferner innerhalb der Demenzerkrankungen eine Spezifizierung nach ICD-10 erlauben.<br />

Die Syndromdiagnose und die ätiologische Zuordnung werden unter Würdigung aller Informationen, die<br />

im Einzelfall zur Verfügung stehen, vorgenommen.<br />

1 Eine frühzeitige syndromale und ätiologische Diagnostik ist Grundlage der Behandlung und<br />

Versorgung von Patienten mit Demenzerkrankungen und deshalb allen Betroffenen zu ermöglichen.<br />

Good clinical practice, Expertenkonsens<br />

2.1.2 Einwilligungsfähigkeit<br />

Ein besonderes Kennzeichen von Demenzerkrankungen ist die Abnahme der kognitiven Leistungsfähigkeit<br />

und der Fähigkeit zu selbstständiger Lebensführung des Betroffenen. Dies ist ab einem bestimmten<br />

Krankheitsstadium mit dem Verlust der Einwilligungsfähigkeit für medizinische Maßnahmen<br />

assoziiert. Der Einsatz von diagnostischen Verfahren setzt aber die Einwilligungsfähigkeit des<br />

Betroffenen voraus. Es ist daher im Einzelfall zu prüfen, ob die Einwilligungsfähigkeit für die jeweilige<br />

diagnostische Maßnahme vorliegt. Liegt keine Einwilligungsfähigkeit vor, muss die gesetzliche<br />

Vertretungssituation geprüft werden (Vorliegen einer Vorsorgevollmacht oder Generalvollmacht, erstellt<br />

"in gesunden Tagen" oder einer gesetzlichen Betreuung für Gesundheitsfürsorge), ggf. müssen<br />

Maßnahmen ergriffen werden, um eine gesetzliche Vertretungssituation für Fragen der Gesundheitsfürsorge<br />

zu schaffen.<br />

2 Bei der Durchführung diagnostischer Maßnahmen ist die Einwilligungsfähigkeit des Patienten<br />

zu prüfen und zu berücksichtigen. Es sind ggf. Maßnahmen zu ergreifen, um eine gesetzliche<br />

Vertretung des Betroffenen für Fragen der Gesundheitsfürsorge zu schaffen.<br />

Good clinical practice, Expertenkonsens<br />

<strong>S3</strong>-<strong>Leitlinie</strong> "<strong>Demenzen</strong>": <strong>Kurzversion</strong> (November 2009)<br />

Die "<strong>Leitlinie</strong>n" der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften sind systematisch entwickelte<br />

Hilfen für Ärzte zur Entscheidungsfindung in spezifischen Situationen. Sie beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen<br />

Erkenntnissen und in der Praxis bewährten Verfahren und sorgen für mehr Sicherheit in der Medizin, sollten aber auch<br />

ökonomische Aspekte berücksichtigen. Die "<strong>Leitlinie</strong>n" sind für Ärzte rechtlich nicht bindend und haben daher weder<br />

haftungsbegründende noch haftungsbefreiende Wirkung.<br />

Die <strong>AWMF</strong> erfasst und publiziert die <strong>Leitlinie</strong>n der Fachgesellschaften mit größtmöglicher Sorgfalt - dennoch kann die<br />

<strong>AWMF</strong> für die Richtigkeit - insbesondere von Dosierungsangaben - keine Verantwortung übernehmen.

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