Untitled - Stadt Grünhain-Beierfeld
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2<br />
Nummer 1 – Jahrgang 2007<br />
Mittwoch, 17. Januar 2007<br />
Spiegelwaldbote<br />
Hinweise der Redaktion:<br />
Die Ausgabe Nr. 2, Jahrgang 2007, unseres Amtsblattes<br />
„Der Spiegelwaldbote“ erscheint am<br />
Mittwoch, dem 31. Januar 2007.<br />
Beiträge hierfür sind bis spätestens Freitag, den<br />
19.01.2007, in der jeweiligen Gemeindeverwaltung<br />
abzugeben.<br />
Redaktionsschluss ist der 22.01.2007.<br />
im <strong>Stadt</strong>teil <strong>Beierfeld</strong>:<br />
Frau Hilde Beuthner<br />
Frau Brigitte Fichtner<br />
Herrn Paul Zinner<br />
Frau Wally Oelsner<br />
Herrn Joachim Güttge<br />
Ihre Redaktion „Der Spiegelwaldbote“<br />
am 25. Januar zum 84. Geb.<br />
am 25. Januar zum 82. Geb.<br />
am 26. Januar zum 94. Geb.<br />
am 27. Januar zum 84. Geb.<br />
am 30. Januar zum 82. Geb.<br />
im <strong>Stadt</strong>teil <strong>Grünhain</strong>:<br />
Herrn Horst Rudolph am 17. Januar zum 83. Geb.<br />
Frau Jutta Fischer am 21. Januar zum 86. Geb.<br />
Frau Gertrud Leistner am 22. Januar zum 98. Geb.<br />
Herrn Gotthard König am 28. Januar zum 87. Geb.<br />
Frau<br />
Hildegard Schneider am 30. Januar zum 90. Geb.<br />
Herrn Günther Schubert am 30. Januar zum 81. Geb.<br />
in Bernsbach:<br />
Herrn Horst Poller<br />
Frau Herta Weißflog<br />
Frau Helene Schulz<br />
Herrn Johannes Göthel<br />
am 24. Januar zum 85. Geb.<br />
am 26. Januar zum 87. Geb.<br />
am 26. Januar zum 85. Geb.<br />
am 27. Januar zum 83. Geb.<br />
Das Fest der „Goldenen Hochzeit“ begehen<br />
am 26. Januar 2007<br />
Dietmar und Martina Ullmann aus Bernsbach.<br />
Herzlichen Glückwunsch allen Jubilaren.<br />
Pressemitteilung des Sächsischen<br />
Staatsministeriums für Finanzen<br />
Fahrzeugzulassung erst nach Bezahlung der<br />
Kraftfahrzeugsteuerrückstände<br />
Ab 1. Januar 2007 überprüfen alle sächsischen Kfz-Zulassungsstellen<br />
bei der Bearbeitung von Zulassungsanträgen<br />
automatisch, ob der Antragsteller seine Kraftfahrzeugssteuer<br />
vollständig beglichen hat.<br />
Nur wenn das der Fall ist, wird das Fahrzeug zugelassen.<br />
Um unnötige Wege zu ersparen, empfiehlt das Finanzministerium,<br />
eventuelle Kraftfahrzeugsteuerschulden vor<br />
dem Gang zur Zulassungsbehörde zu begleichen.<br />
Dies kann nur durch Überweisung an das Finanzamt erfolgen,<br />
denn die Zulassungsbehörden nehmen solche Zahlungen<br />
nicht entgegen.<br />
Da die Gutschrift auf dem Konto des Finanzamts regelmäßig<br />
erst nach einigen Tagen erfolgt, kann die Zulassungsbehörde<br />
das Fahrzeug schon dann zulassen, wenn die<br />
Bezahlung der Kraftfahrzeugsteuerrückstände durch Kontoauszug<br />
oder Bareinzahlungsquittung des Kreditinstitutes<br />
nachgewiesen wird.<br />
Ein abgestempelter Überweisungsauftrag reicht als Beleg<br />
jedoch nicht aus.<br />
Sollte ein Dritter wie z. B. der Autohändler, ein Zulassungsdienst<br />
oder der Ehegatte mit der Zulassung beauftragt<br />
sein, so muss dieser eine Vollmacht vorlegen, in der sich<br />
der Halter mit der Bekanntgabe eventuell bestehender<br />
Kraftfahrzeugsteuerrückstände gegenüber dem Dritten<br />
einverstanden erklärt.<br />
Ohne diese Vollmacht kann das Fahrzeug nicht zugelassen<br />
werden. Die Regelung dient dem Schutz der persönlichen<br />
steuerlichen Daten.<br />
Vordrucke für dieses Verfahren liegen in den Finanzämtern<br />
und Zulassungsbehörden aus. Sie sind auch im Internet<br />
neben weiteren Informationen zum Verfahren unter der<br />
Internet-Adresse www.amt24.sachsen.de abrufbar.<br />
Bei der Zulassung eines Fahrzeugs besteht in Sachsen<br />
seit dem 1. Juli 2006 die Pflicht zur Abgabe einer Einzugsermächtigung<br />
für die Kraftfahrzeugsteuer. Die Zulassungsstellen<br />
der Landkreise Chemnitzer Land, Leipziger Land,<br />
Bautzen sowie der Kreisfreien <strong>Stadt</strong> Chemnitz prüfen seitdem<br />
auch, ob Rückstände bei der Kraftfahrzeugsteuer bestehen.<br />
Die Zulassung ist dort neben der verpflichtenden Einzugsermächtigung<br />
zusätzlich bereits von der Begleichung<br />
etwaiger Rückstände abhängig.