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(I-3-5) Schwimmdocks - GL Group

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I - Teil 3<br />

<strong>GL</strong> 1993<br />

Abschnitt 2 B Festigkeit Kapitel 5<br />

Seite 2–1<br />

Abschnitt 2<br />

Festigkeit<br />

A. Querfestigkeit<br />

Tabelle 2.1<br />

1. Die Festigkeit der Querverbände des Dockes<br />

ist für drei Lastfälle zu untersuchen.<br />

1.1 Lastfall 1<br />

Dock ist auf Pontonfreibord aufgetaucht und dabei<br />

belastet durch ein Schiff von Nennhebefähigkeit. Zu<br />

untersuchen sind die Querverbände unter der Belastung<br />

von Wasserdruck und Kielpallenlast.<br />

1.2 Lastfall 2<br />

Dock wie unter 1.1 belastet, an den Enden ist jedoch<br />

keine Kielpallenlast vorhanden. Zu untersuchen sind<br />

die nur durch Auftrieb (bei gleichmäßig verteiltem<br />

freien Ballastwasser) belasteten Querverbände.<br />

1.3 Lastfall 3<br />

Dock mit Schiff so weit aufgetaucht, dass die größte<br />

Druckdifferenz zwischen Innen- und Außenwasser<br />

auftritt. Zu untersuchen sind die Querverbände unter<br />

der Belastung von Wasserdruck und Kielpallenlast.<br />

2. Als Kielpallenlast ist in diesen Berechnungen<br />

die in den Bau- bzw. Betriebsvorschriften angegebene<br />

maximal zulässige Belastung je laufender Meter Dock<br />

anzusetzen, die aus den Angaben über das kürzeste zu<br />

dockende Schiff bei Ausnutzung der Nennhebefähigkeit<br />

bestimmt wird.<br />

3. Der für die Kielpallenlast einzusetzende Wert<br />

darf jedoch folgenden Wert nicht unterschreiten:<br />

NH ⋅ 9,81<br />

q = 1,5 kN/m<br />

Docklänge<br />

[ ]<br />

NH = Nennhebefähigkeit in [t].<br />

4. Als Belastung für die Kimmpallen ist mindestens<br />

eine Kraft anzusetzen, die bei einer Neigung<br />

des Schiffes von 3° auftritt; d. h. die Gesamtbelastung<br />

der Kimmpallen beträgt je Seite ca. 5 % der Nennhebefähigkeit.<br />

5. Die errechneten Spannungen in den Querträgern,<br />

in der Beplattung und in den Spanten dürfen<br />

folgende Werte nicht überschreiten:<br />

Belastungsart<br />

Druck, Zug,<br />

Biegung<br />

bei Verwendung von<br />

normalfestem<br />

Schiffbaustahl<br />

St 37–2<br />

σ zul = 160 N/mm 2 σ zul = 140 N/mm 2<br />

Schub τ zul = 100 N/mm 2 τ zul = 95 N/mm 2<br />

Vergleichsspannung<br />

σ v = 200 N/mm 2 σ v = 180 N/mm 2<br />

Die Vergleichsspannung ist nach der Formel<br />

2 2 2<br />

σ v = σ + 3τ<br />

⎡N/mm<br />

⎤<br />

⎣ ⎦<br />

zu ermitteln.<br />

6. Beulsicherheit aller Bauteile ist nachzuweisen.<br />

Dieser Nachweis kann auf der Basis der entsprechenden<br />

Vorschriften für den Schiffskörper erfolgen. Siehe<br />

hierzu Teil 1, Kapitel 1, Abschnitt 3, F.<br />

B. Längsfestigkeit<br />

1. Die Längsfestigkeit des Docks muss für den<br />

Fall der Dockung des kürzesten Schiffes, dessen Gewicht<br />

gleich der Nennhebefähigkeit des Docks ist,<br />

untersucht werden. Die Eigensteifigkeit des gedockten<br />

Schiffes bleibt für diese Untersuchung unberücksichtigt.<br />

2. Die größte Spannung aus der Längsbeanspruchung<br />

darf bei dem mit dem Pumpsystem des Docks<br />

erreichbaren kleinsten Biegemoment an keiner Stelle<br />

des Docks folgende Werte überschreiten:<br />

.1 bei Verwendung von normalfestem Schiffbaustahl:<br />

σ = 120 [N/mm 2 ]<br />

.2 bei Verwendung von St 37–2:<br />

σ = 110 [N/mm 2 ].

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