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(I-3-5) Schwimmdocks - GL Group

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Kapitel 5<br />

Seite 1–2<br />

Abschnitt 1 E Allgemeines I - Teil 3<br />

<strong>GL</strong> 1993<br />

2.2 Die "Lichte Breite" ist die freie innere Breite<br />

zwischen den Dockbänken der Seitenkästen.<br />

3. Seitenhöhe<br />

Die Seitenhöhe wird gemessen als senkrechter Abstand<br />

zwischen Basis und Oberkante Oberdeckbalken.<br />

4. Absenktiefe<br />

Der Abstand zwischen Schwimmlinie bei abgesenktem<br />

Dock und Oberkante Kielpallen wird als "Absenktiefe<br />

über Kielpallen" bezeichnet.<br />

5. Pontonboden<br />

Der Boden des Kastendocks bzw. der einzelnen Pontons<br />

beim Pontondock wird als "Pontonboden" bezeichnet.<br />

6. Pontondeck<br />

Das Deck des Bodenkastens bzw. der einzelnen Pontons<br />

wird als Pontondeck bezeichnet. Auf dem Pontondeck<br />

befinden sich die Kielpallen und Kimmpallen.<br />

7. Pontonhöhe<br />

Die Pontonhöhe ist der Abstand zwischen Pontonboden<br />

und Pontondeck.<br />

8. Oberdeck<br />

Das Oberdeck ist das oberste über den gesamten Seitenkasten<br />

durchlaufende wasserdichte Deck.<br />

9. Sicherheitsdeck<br />

Das Sicherheitsdeck läuft über die gesamte Seitenkastenlänge<br />

durch. Es schließt die über ihm liegenden<br />

Räume wasser- und luftdicht gegen die Ballasträume<br />

ab. Es ist in einem solchen Abstand zum Oberdeck<br />

angeordnet, daß das unbelastete Schwimmdock nach<br />

Fluten aller Zellen durch den Auftrieb des oberhalb<br />

des Sicherheitsdecks befindlichen Raumes sowie den<br />

Auftrieb der Luftpolster noch schwimmfähig ist und<br />

einen ausreichenden Freibord vom Oberdeck hat,<br />

siehe hierzu auch Abschnitt 3, B.1.<br />

10. Restwasser, freies Ballastwasser<br />

10.1 Das in den Zellen verbleibende nicht lenzbare<br />

Ballastwasser wird als "Restwasser" bezeichnet.<br />

10.2 Das darüber hinaus bei Ausnutzung der<br />

Nennhebefähigkeit noch vorhandene Ballastwasser<br />

wird als "freies Ballastwasser" bezeichnet, siehe hierzu<br />

auch Abschnitt 2, B.3.

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