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(I-3-5) Schwimmdocks - GL Group

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I - Teil 3<br />

<strong>GL</strong> 1993<br />

Abschnitt 6 B Prüfvorschriften Kapitel 5<br />

Seite 6–1<br />

Abschnitt 6<br />

Prüfvorschriften<br />

A. Prüfung der Tanks<br />

1. Alle Tanks für Frisch- und Trinkwasser, für<br />

Brennstoffe und Schmieröl sowie für Altöl müssen mit<br />

einer Wassersäule von 2,5 m über Oberkante Tankdeck<br />

abgedrückt werden.<br />

2. Die Dichtigkeit aller Ballastzellen in Ponton<br />

und Seitenkästen ist durch Abspritzen mit einem kräftigen<br />

Wasserstrahl zu prüfen, oder es ist eine Prüfung<br />

mittels Luftdruck, bei der alle für die Wasserdichtigkeit<br />

wichtigen Schweißnähte mit Seifenwasser oder<br />

dergleichen benetzt werden, vorzunehmen.<br />

B. Prüfung des Docks<br />

Nach Fertigstellung ist der Absenkfreibord, das Dockeigengewicht<br />

und die Tragfähigkeit des Docks zu<br />

ermitteln.

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