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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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IV.3<br />

wi<strong>de</strong>rspräche § 11 Abs. 2 VOF.<br />

FBT sollten unabhängig sein von ausführen<strong>de</strong>n<br />

Unternehmen, Beteiligten einer Gemeinschaftsmaß-nahme<br />

und sonstigen vom Wettbewerb tangierten Unternehmen. Da<br />

die VOF die Unabhängigkeit nicht zwingend vorschreibt,<br />

muss sich <strong>de</strong>r Auftrageber früh-zeitig entschei<strong>de</strong>n, ob er<br />

konzerngebun<strong>de</strong>ne Bewerber zulassen will.<br />

Einzutragen ist <strong>de</strong>shalb ggfs:<br />

Angabe von rechtlichen und/o<strong>de</strong>r wirtschaftlichen<br />

Verknüpfungen zu an<strong>de</strong>ren Unternehmen.<br />

Ist <strong>de</strong>r inländische Bewerber eine Juristische Person, zu<br />

<strong>de</strong>ren satzungsgemäßem Geschäftszweck die <strong>de</strong>m Projekt<br />

entsprechen<strong>de</strong>n Fach-/Planungsleistungen gehören, ist<br />

dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch<br />

Erklärung <strong>de</strong>s Bewerbers zu III.3.2 nachgewiesen wird,<br />

dass einer <strong>de</strong>r Gesellschafter o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r bevollmächtigte<br />

Vertreter <strong>de</strong>r juristischen Person und <strong>de</strong>r verantwortliche<br />

Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen erfüllt.<br />

Auswärtige Bewerber mit <strong>de</strong>r Staatsangehörigkeit eines<br />

Mitgliedstaates <strong>de</strong>r Europäischen Union o<strong>de</strong>r eines<br />

Vertragsstaates <strong>de</strong>s Abkommens über <strong>de</strong>n Europäischen<br />

Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für<br />

ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung<br />

ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach <strong>de</strong>r<br />

Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von<br />

Berufsqualifikationen gewährleistet ist und im<br />

Auftragsfalle die Vorgaben <strong>de</strong>s Art 2 BauKaG erfüllt sind.<br />

Einzutragen ist bei Planungsleistungen soweit im Einzelfall<br />

zutreffend:<br />

Nachweis <strong>de</strong>r Bauvorlageberechtigung nach Art. 61<br />

BayBO über die berufliche Befähigung <strong>de</strong>s Bewerbers<br />

und/o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Führungskräfte <strong>de</strong>s Unter-nehmens,<br />

insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r für die Dienstleistungsverantwortlichen<br />

Personen durch Nachweis <strong>de</strong>r<br />

Berechtigung zur Führung einer Berufs-bezeichnung<br />

(Architekt, Innenarchitekt, Land-schaftsarchitekt,<br />

beraten<strong>de</strong>r Ingenieur, Stadt-planer) gemäß <strong>de</strong>m<br />

Baukammergesetz (BauKaG) vom 09.Mai 2007<br />

Berechtigung <strong>de</strong>r Erstellung <strong>de</strong>s Stand-sicherheitsnachweises<br />

gemäß Art. 62 Abs. 2 BayBO<br />

Der erfor<strong>de</strong>rlichen Kenntnisse <strong>de</strong>s Brand-schutzes<br />

gemäß Art. 62 Abs. 2 Satz 3 BayBO durch Eintrag in<br />

einer eigenen Liste <strong>de</strong>r Bayer. Architekten- o<strong>de</strong>r<br />

Ingenieuerekammer Bau<br />

Studiennachweise und Bescheinigungen<br />

Erklärung <strong>de</strong>s Bewerbers über die technische Leitung<br />

<strong>de</strong>s Unternehmens<br />

Wirtschaftliche und finanzielle Kriterien:<br />

Erklärung <strong>de</strong>s Bewerbers über <strong>de</strong>n Gesamtumsatz <strong>de</strong>s<br />

Bewerbers und seinen Umsatz für entsprechen<strong>de</strong><br />

Dienstleistungen in <strong>de</strong>n letzten drei Geschäftsjahren.<br />

Falls zutreffend:<br />

Firmensitz <strong>de</strong>s Bewerbers und seiner Nie<strong>de</strong>rlassungen.<br />

Sofern die Ausführung durch eine Nie<strong>de</strong>rlassung<br />

erfolgen soll, sind die vorstehend abgefragten Daten<br />

sowohl für das Gesamt-unternehmen (Hauptsitz), als<br />

auch die fragliche Nie<strong>de</strong>rlassung zu erstellen.<br />

© VHF Bayern – Stand Oktober 2011 4

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