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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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IV.3<br />

Bei offenen Wettbewerben sind die nachstehen<strong>de</strong>n<br />

Eignungskriterien nach § 5 Abs. 2 VOF im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

späteren Auftragsverhandlung zu prüfen. Deshalb sind diese<br />

Kriterien hier bereits vollumfänglich zu benennen, da § 11<br />

VOF die strikte Trennung von Eignungs- und<br />

Zuschlagskriterien verlangt und eine Nennung <strong>de</strong>r<br />

Eignungskriterien erst mit <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Verhandlung<br />

nicht zulässt.<br />

Bei nichtoffenen Wettbewerben ist <strong>de</strong>r Teilnehmerkreis nach<br />

<strong>de</strong>n hier anhand ein<strong>de</strong>utiger nichtdiskriminieren<strong>de</strong>r<br />

aufgabenbezogen zu benennen<strong>de</strong>r Kriterien und <strong>de</strong>n<br />

Grundsätzen <strong>de</strong>r Gleichbehandlung und Transparenz vor<br />

Versand <strong>de</strong>r Auslobungsunterlagen auszuwählen. In <strong>de</strong>n<br />

späteren Auftragsverhandlungen ist dann keine<br />

Eignungsprüfung mehr erfor<strong>de</strong>rlich. Deshalb empfiehlt es sich<br />

nicht, „zusätzliche fachliche Anfor<strong>de</strong>rungen“ (nach § 4 Abs. 1<br />

Satz 6 RPW) erst mit <strong>de</strong>n Wettbewerbs-unterlagen zu stellen.<br />

Allgemeine Kriterien:<br />

Objektbezogene*) Berufshaftpflichtversicherung über …<br />

€ für Personenschä<strong>de</strong>n sowie über … € für Sachschä<strong>de</strong>n<br />

bei einem, in einem Mitgliedstaat <strong>de</strong>r EU o<strong>de</strong>r eines<br />

Vertragsstaates <strong>de</strong>s Abkommens über <strong>de</strong>n Europäischen<br />

Wirtschaftsraum<br />

zugelassenen<br />

Versicherungsunternehmens. Die Deckung für das<br />

Objekt muss über die gesamte Vertragslaufzeit<br />

uneingeschränkt erhalten bleiben.<br />

Die gefor<strong>de</strong>rte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung<br />

<strong>de</strong>s Versicherungsunternehmens erfüllt wer<strong>de</strong>n, mit <strong>de</strong>r<br />

dieses <strong>de</strong>n Abschluss <strong>de</strong>r gefor<strong>de</strong>rten<br />

Haftpflichtleistungen und Deckungs-nachweise im<br />

Auftragsfall zusichert.<br />

Bei Versicherungsverträgen mit Pauschal<strong>de</strong>ckungen<br />

(also ohne Unterscheidung nach Sach- und<br />

Personenschä<strong>de</strong>n) ist eine Erklärung <strong>de</strong>s Versicherungsunternehmens<br />

erfor<strong>de</strong>rlich, dass bei<strong>de</strong><br />

Scha<strong>de</strong>nskategorien im Auftragsfall parallel zueinan<strong>de</strong>r<br />

mit <strong>de</strong>n gefor<strong>de</strong>rten Deckungssummen abgesichert sind.<br />

*) „Objektbezogene“ nur, soweit in <strong>de</strong>n Vertragsmustern <strong>de</strong>s<br />

VHF vorgesehen!<br />

Bewerbergemeinschaften haften gesamt-schuldnerisch.<br />

Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem<br />

Teilnahmeantrag eine von allen Mitglie<strong>de</strong>rn<br />

unterzeichnete Erklärung abzugeben, in <strong>de</strong>r alle<br />

Mitglie<strong>de</strong>r aufgeführt sind und <strong>de</strong>r bevollmächtigte<br />

Vertreter aufgezeigt ist, <strong>de</strong>r die Mitglie<strong>de</strong>r gegenüber <strong>de</strong>r<br />

Vergabestelle vertritt.<br />

Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglie<strong>de</strong>r einer<br />

Gemeinschaft sind unzulässig und führen zur<br />

Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerber-<br />

/Arbeitsgemeinschaften im weiteren Verfahren.<br />

Einzutragen ist bei Architekten- und Ingenieurleistungen:<br />

Vertragsgrundlage wer<strong>de</strong>n das Vertragsmuster sowie die<br />

Allgemeinen Vertragbedingungen (AVB) <strong>de</strong>s<br />

Auftraggebers (siehe VI.3). Honorare und Vergütungen<br />

ermitteln sich nach <strong>de</strong>n jeweils gelten<strong>de</strong>n gesetzlichen<br />

Bestimmungen.<br />

Erklärung <strong>de</strong>s Bewerbers über das Nichtvorliegen von<br />

Ausschlussgrün<strong>de</strong>n nach § 11 Abs. 1 Buchst. a – g sowie<br />

Abs. 4 Buchst. a – d VOF.<br />

Ein etwaiges Verlangen, dass diese Erklärung mit einem<br />

Auszug aus <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>szentralregister zu belegen ist,<br />

© VHF Bayern – Stand Oktober 2011 3

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