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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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IV.3<br />

anzukreuzen: Regional- o<strong>de</strong>r Lokalbehör<strong>de</strong>.<br />

I.3) HAUPTTÄTIGKEITEN<br />

Als Haupttätigkeit ist im Hochbau die entspr.<br />

Ressortzuordnung anzukreuzen, im Straßenbau ist<br />

Sonstiges anzukreuzen und „Straßenbau“ einzutragen.<br />

I.4) AUFTRAGSVERGABE IM AUFTRAG ANDERER ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER<br />

Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag<br />

an<strong>de</strong>rer öffentlicher Auftraggeber<br />

Anzukreuzen ist: Nein<br />

ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS/BESCHREIBUNG DES PROJEKTS<br />

II.1) BESCHREIBUNG<br />

II.1.1) Bezeichnung <strong>de</strong>s Wettbewerbs/Projekts<br />

durch <strong>de</strong>n öffentlichen Auftraggeber<br />

Vom Auftraggeber gewählte Bezeichnung, Zweck, Anlass, die<br />

Registriernummer <strong>de</strong>r einschlägigen Berufskammer.<br />

Der Wettbewerb unterliegt <strong>de</strong>n Regeln <strong>de</strong>r RPW.<br />

II.1.2) Kurze Beschreibung<br />

II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche<br />

Aufträge (CPV)<br />

… <strong>de</strong>r Wettbewerbsaufgabe sowie bei interdisziplinären<br />

Wettbewerben <strong>de</strong>r jeweiligen Fachbeiträge. Eine ausführliche<br />

Beschreibung ist sofern aus Platzgrün<strong>de</strong>n erfor<strong>de</strong>rlich,<br />

abrufbar zur Verfügung zu stellen. Neben <strong>de</strong>r<br />

Aufgabenbeschreibung ist darzustellen:<br />

-Die für die Lösung <strong>de</strong>r Aufgabe maßgeblichen Rechtsgrundlagen<br />

und technischen Regelwerke<br />

- Der Umfang und Inhalt <strong>de</strong>r einzureichen<strong>de</strong>n Unterlagen<br />

Die Angaben sind entsprechend einzutragen. Das<br />

Gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge (Common<br />

Procurement Vocabulary – CPV) ist in <strong>de</strong>r Verordnung (EG)<br />

Nr. 213/2008 in <strong>de</strong>r Fassung vom 28.11.2007 eingeführt.<br />

ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE ANGABEN<br />

III.1) KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER TEILNEHMER<br />

Sofern aus Platzgrün<strong>de</strong>n erfor<strong>de</strong>rlich, ist nachstehen<strong>de</strong>s ggfs<br />

in einer abrufbaren Unterlage zur Verfügung zu stellen. Dann<br />

ist hier auf <strong>de</strong>n dortigen Inhalt zu verweisen.<br />

Hier sind je nach Wettbewerbsart die Kriterien für die<br />

fachlichen, persönlichen Zulassungs-voraussetzungen (§ 4<br />

RPW bzw. §§ 4, 5 VOF) zu benennen. Diese sind bei<br />

Bewerber-/Arbeitsgemein-schaften von je<strong>de</strong>m seiner<br />

Mitglie<strong>de</strong>r zu erfüllen, bzw bei interdisziplinären<br />

Wettbewerben von allen Teilnehmern <strong>de</strong>r jeweiligen<br />

Fachrichtungen.<br />

Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten <strong>de</strong>s<br />

Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie die Staaten<br />

<strong>de</strong>r Vertragsparteien <strong>de</strong>s WTO-Übereinkommens über<br />

das öffentliche Beschaffungswesen (GPA).<br />

(Gemäß WTO-Übereinkommen vom 15.06.2004 sind dies<br />

neben <strong>de</strong>n EU-Mitgliedsstaaten: USA, Kanada,<br />

Hongkong/China, Japan, Südkorea, Schweiz)<br />

Es darf nicht auf Teilnehmer eines (o<strong>de</strong>r einem Teil <strong>de</strong>r)<br />

Mitgliedstaates beschränkt wer<strong>de</strong>n, ebenso nicht auf die<br />

Grundlage eines rechtlichen Status <strong>de</strong>r Teilnehmer (also<br />

Beschränkung auf nur natürliche o<strong>de</strong>r nur juristische<br />

Personen, § 4 Abs. 1 VOF).<br />

Achtung:<br />

© VHF Bayern – Stand Oktober 2011 2

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