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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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IV.3<br />

Ausfüllhilfe „Auftragsbekanntmachung“ (Standardformular 2)<br />

Immer zu beachten<strong>de</strong> Vorbemerkungen:<br />

1. Grundsatz: Neben <strong>de</strong>n Eigenerklärungen nach § 5 Abs. 2 VOF sind weitere Erklärungen und Nachweise<br />

nur in <strong>de</strong>m Umfang zu for<strong>de</strong>rn, als dies durch <strong>de</strong>n potentiellen Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist; diese<br />

weiteren Erklärungen sind in <strong>de</strong>r Dokumentation zu begrün<strong>de</strong>n.<br />

2. Die Bekanntmachung muss alle notwendigen Angaben zur Auslobung gemäß Anlage I RPW umfassen,<br />

VORGABEN IM „TEILNAHMEANTRAG“ MÜSSEN IDENTISCH SEIN MIT DEN VORGABEN IN DIESER<br />

„BEKANNTMACHUNG“!<br />

3. Grundsatz: Bei <strong>de</strong>n Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen ist nach § 2 Abs. 4 VOF die angemessenen Beteiligung<br />

kleinerer Büros und von Berufsanfängern zu beachten. Die Möglichkeit einer solchen Beteiligung ergibt sich<br />

ausnahmslos aus <strong>de</strong>n gefor<strong>de</strong>rten Eignungskriterien.<br />

Für die Verfahren zur Vergabe von freiberuflichen Dienstleistungsaufträgen im Bereich <strong>de</strong>r Verteidigung<br />

und Sicherheit sind mit Durchführungsverordnung (EU) 842/2011 eigene Standardformulare eingeführt<br />

wor<strong>de</strong>n. Für die Bekanntmachung solcher Verfahren ist ergänzend zu dieser Ausfüllhilfe bis zum<br />

Inkrafttreten <strong>de</strong>r VSVgV <strong>de</strong>r Erlass <strong>de</strong>s BMWT vom 26.07.2011 Az IB6-260004 maßgebend.<br />

4. Erläuterung zur Ausfüllhilfe:<br />

Linke Spalte:<br />

Original-Formulartext<br />

rechte Spalte:<br />

fett (normal):<br />

fett (Kursiv):<br />

Normalschrift:<br />

Pflichttexte (siehe Leitfa<strong>de</strong>n<br />

III.2, 1.1, Nr.1 VHF)<br />

Bedarfstext (einzelfallbezogen,<br />

falls zutreffend)<br />

erläutern<strong>de</strong> Hinweise<br />

WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG<br />

Richtlinie 2004/18/EG<br />

ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER<br />

I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLEN<br />

Offizielle Bezeichnung<br />

Postanschrift<br />

Kontaktstelle(n)<br />

Internet-Adresse(n)<br />

Weitere Auskünfte erteilen:<br />

Weitere Unterlagen verschicken<br />

Pprojekte/Teilnahmeanträge sind zu richten an:<br />

Zwingend sind die Angaben zu offizieller Bezeichnung,<br />

Postanschrift, Telefon- und Faxnummer sowie Email-Adresse.<br />

Die Angabe <strong>de</strong>r Internet-Adresse (URL) ist freiwillig.<br />

Land: Deutschland<br />

Anzukreuzen ist: die oben genannten Kontaktstellen<br />

Anzukreuzen ist: die oben genannten Kontaktstellen.<br />

Anzukreuzen ist: die oben genannten Kontaktstellen<br />

I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS<br />

Bei Baumaßnahmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s ist anzukreuzen:<br />

Ministerium o<strong>de</strong>r sonstige zentral- o<strong>de</strong>r bun<strong>de</strong>sstaatliche<br />

Behör<strong>de</strong> einschließlich regionaler o<strong>de</strong>r lokaler<br />

Unterabteilungen sowie die Haupttätigkeit <strong>de</strong>s jeweiligen<br />

Ressorts.<br />

Bei Baumaßnahmen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s (einschl.<br />

Bun<strong>de</strong>sfernstraßen im Rahmen <strong>de</strong>r Auftragsverwaltung) ist<br />

© VHF Bayern – Stand Oktober 2011 1

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