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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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IV.1<br />

4.16 Auftragserteilung<br />

Der Auftrag darf erst nach Ablauf <strong>de</strong>r Frist von 15 Kalen<strong>de</strong>rtagen (10 Kalen<strong>de</strong>rtage, wenn die Information<br />

per Fax/Email versandt wur<strong>de</strong>) erteilt wer<strong>de</strong>n und sofern von <strong>de</strong>r Vergabekammer kein Antrag auf<br />

Nachprüfung zugestellt wur<strong>de</strong>. Ein Vertrag, <strong>de</strong>r vor Fristablauf o<strong>de</strong>r ohne die Information nach § 101a<br />

GWB geschlossen wird, ist unwirksam nach § 101b GWB wenn ein solcher Verstoß in einem<br />

Nachprüfungsverfahren festgestellt wur<strong>de</strong>.<br />

4.17 Information nach § 14 Abs. 2 VOF<br />

Der Auftrag ist spätestens 48 Tage nach seiner Erteilung im EG-Amtsblatt mit <strong>de</strong>m Standardformular 13<br />

zu veröffentlichen.<br />

5. Wettbewerbe im Anwendungsbereich <strong>de</strong>s Haushaltsrechts<br />

Für diese Wettbewerbe gilt im übertragenen Sinne das oben in Nr. 4 festgelegte Verfahren.<br />

Anstelle <strong>de</strong>r Bekanntmachung im EG-Amtsblatt erfolgt eine Auslobung (mit Muster IV.5 VHF) mit<br />

Veröffentlichung in <strong>de</strong>n einschlägigen nationalen Medien (Staatsanzeiger, Kammermedien). Bei <strong>de</strong>r<br />

Abfassung <strong>de</strong>r Auslobung sind die Vorgaben in <strong>de</strong>n Hinweisen (IV.5.1 VHF) zu befolgen.<br />

Eine Zulassungsbeschränkung <strong>de</strong>r Teilnehmer auf regionale o<strong>de</strong>r lokale Bereiche ist unzulässig.<br />

Wettbewerbe außerhalb <strong>de</strong>s Anwendungsbereiches <strong>de</strong>r VOF unterliegen nicht <strong>de</strong>m Nachprüfungsverfahren<br />

nach GWB. Rechtsschutz unterhalb <strong>de</strong>s Schwellenwertes besteht nur auf zivilrechtlicher<br />

Ebene.<br />

Im Bereich <strong>de</strong>s Haushaltsrechts ist we<strong>de</strong>r VOL noch VOF Grundlage für die Vergabe im Anschluss an<br />

einen Wettbewerb. Vom Gesetzgeber ist hier zu<strong>de</strong>m kein formelles Verfahren für die Auftragsanbahnung<br />

im Anschluss an <strong>de</strong>n Wettbewerb vorgeschrieben.<br />

Im Anwendungsbereich <strong>de</strong>s VHF sind jedoch auch für Vergaben im Haushaltsrecht<br />

§ 2 VOF Grundsätze<br />

§ 4 VOF Teilnehmer am Vergabeverfahren<br />

§ 5 VOF Nachweis <strong>de</strong>r Eignung<br />

grundsätzlich sinngemäß anzuwen<strong>de</strong>n.<br />

Die Aufträge für freiberufliche Leistungen im Haushaltsrecht wer<strong>de</strong>n im Wege einer Freihändigen Vergabe<br />

erteilt. Auch bei Vergaben nach Wettbewerben sind die Auftragsverhandlungen mit <strong>de</strong>m o<strong>de</strong>r einem <strong>de</strong>r<br />

Gewinner nach II.1 und analog III.2 Nr. 4.3 und 4.4 VHF durchzuführen und zu dokumentieren.<br />

Kooperatives Verfahren<br />

Diese Wettbewerbsform ist im Rahmen <strong>de</strong>r Entscheidung nach I.2.C VHF festzulegen.<br />

Für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>r Staatlichen Bauverwaltung ist diese Wettbewerbsart nur für Maßnahmen unterhalb<br />

<strong>de</strong>s Schwellenwertes zulässig.<br />

Sie besteht aus zwei Abschnitten. Die zunächst „schrittweise Annäherung“ ist eine Folge von Kolloquien,<br />

in <strong>de</strong>nen ein Meinungsaustausch zwischen <strong>de</strong>n Beteiligten (Auslober, Preisrichtern, ggfs.<br />

Sachverständigen, Vorprüfern und <strong>de</strong>n Wettbewerbsteilnehmern) über die Aufgabenstellung und<br />

mögliche Lösungen stattfin<strong>de</strong>t. Zwischen <strong>de</strong>n Kolloquien fin<strong>de</strong>t kein Meinungsaustausch statt. Das<br />

Verfahren dient dazu, die Wettbewerbsaufgabe weiterzuentwickeln. Das be<strong>de</strong>utet, dass auch das<br />

Wettbewerbsprogramm in <strong>de</strong>n Kolloquien weiterentwickelt wer<strong>de</strong>n kann. Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r<br />

Wettbewerbsaufgabe sind also bis zur letzten Kollquiumsnie<strong>de</strong>rschrift dieses Abschnitts möglich.<br />

Ausnahmen zur Wahrung <strong>de</strong>r Anonymität nach § 1 Abs. 4 RPW können in diesem Abschnitt nach § 3<br />

Abs. 4 RPW getroffen wer<strong>de</strong>n. Dies ist bereits in <strong>de</strong>r Auslobung klar festzulegen.<br />

© VHF Bayern – Stand Juli 2010 Seite 11 von 12

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