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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VIII.C.1<br />

OBERSTE BAUBEHÖRDE IM BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUM DES<br />

INNERN<br />

Gz.:IIB1-4094-033/97 München 25.07.2006<br />

1. An die<br />

Autobahndirektionen<br />

Lan<strong>de</strong>sbaudirektion an <strong>de</strong>r Autobahndirektion Nordbayern<br />

Bayer. Verwaltung <strong>de</strong>r Staatl. Schlösser,<br />

Gärten und Seen<br />

Staatliche Bauämter<br />

Staatliche Hochbauämter<br />

Straßenbauämter<br />

Universitätsbauamt Würzburg<br />

Baudienststelle Grafenwöhr<br />

Nachrichtlich:<br />

Regierungen<br />

Vertragsangelegenheiten<br />

Zahlungseinstellung, Insolvenzverfahren bei Baumaßnahmen<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

für <strong>de</strong>n Fall <strong>de</strong>r Zahlungseinstellung bzw. <strong>de</strong>r Eröffnung <strong>de</strong>s Insolvenzverfahrens von Unternehmen,<br />

die im Bereich <strong>de</strong>r Staatsbauverwaltung und <strong>de</strong>r Bayer. Verwaltung <strong>de</strong>r Staatl. Schlösser, Gärten und<br />

Seen Verträge (einschließlich <strong>de</strong>r Gewährleistungspflichten) gegenüber <strong>de</strong>m Freistaat Bayern o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>m Bund zu erfüllen haben, wird im Einvernehmen mit <strong>de</strong>m Bayer. Staatsministerium <strong>de</strong>r Finanzen<br />

Folgen<strong>de</strong>s bestimmt:<br />

1. Zuständigkeiten<br />

1.1 Die Abwicklung <strong>de</strong>r einzelnen Verträge und Baumaßnahmen bei Zahlungseinstellung eines<br />

Auftragnehmers sowie bei Eröffnung <strong>de</strong>s Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines<br />

Auftragnehmers verbleibt grundsätzlich bei <strong>de</strong>r Vergabestelle.<br />

1.2 Die Zuständigkeit <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes für Finanzen (LfF) bzw. seiner Dienstellen bestimmt sich<br />

nach <strong>de</strong>r Vertretungsverordnung bzw. <strong>de</strong>r vertraglichen Gerichtsstandvereinbarung (Bund).<br />

1.3 Die Koordination <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Maßnahmen für die Vergabestellen im Bereich <strong>de</strong>r<br />

Staatsbauverwaltung und <strong>de</strong>r Verwaltung <strong>de</strong>r staatlichen Schlösser, Gärten und Seen in <strong>de</strong>n<br />

o.g. Fällen wird durch die Lan<strong>de</strong>sbaudirektion an <strong>de</strong>r Autobahndirektion Nordbayern<br />

durchgeführt.<br />

1.4 Regelungen im Vergabehandbuch Bayern über die Zustimmung einer vorgesetzten Dienststelle<br />

zur Kündigung eines Vertrages bleiben unberührt.<br />

2. Unterrichtung <strong>de</strong>r beteiligten Behör<strong>de</strong>n<br />

2.1 Die Vergabestelle unterrichtet unverzüglich die Lan<strong>de</strong>sbaudirektion an <strong>de</strong>r Autobahndirektion<br />

Nordbayern wenn ihr bekannt wird, dass ein Auftragnehmer seine Zahlungen eingestellt hat, die<br />

Eröffnung <strong>de</strong>s Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt o<strong>de</strong>r das Verfahren eröffnet<br />

wor<strong>de</strong>n ist. Die Vergabestelle hat dabei auch mitzuteilen, ob bereits das Lan<strong>de</strong>samt für<br />

Finanzen – z.B. auf Grund von Mahnverfahren o<strong>de</strong>r auf Grund von sonstigen<br />

Rechtsstreitigkeiten – mit <strong>de</strong>n Aufträgen <strong>de</strong>s betroffenen Auftragsnehmers befasst ist.<br />

© VHF Bayern – Stand August 2009 1

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