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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VII.115.2<br />

2.2.8 Der Prüfingenieur ist verpflichtet, <strong>de</strong>n Auftraggeber darauf hinzuweisen, wenn Bauprodukte und<br />

Bauverfahren, die noch nicht allgemein gebräuchlich und bewährt sind, verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n<br />

sollen. Auch wenn <strong>de</strong>ren Nachweis durch eine allgemeine bauaufsichtlichte Zulassung o<strong>de</strong>r ein<br />

Prüfzeichen geführt ist, bedarf die Verwendung <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministeriums für<br />

Verkehr, Bau und Stadtentwicklung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r dafür bestimmten Stelle.<br />

2.3 Prüfvermerk<br />

2.3.1 Je<strong>de</strong> geprüfte Berechnung und Zeichnung ist nach Abschluss <strong>de</strong>r Prüfung mit einem<br />

Prüfvermerk zu versehen. Fehler sind zu kennzeichnen.<br />

2.3.2 Prüfbemerkungen in <strong>de</strong>n geprüften Unterlagen sind mit grüner, dokumentenechter Farbe<br />

einzutragen und im Prüfbericht kurz zusammen zu fassen. Sie sind auf das notwendige Maß zu<br />

beschränken und dürfen nur auf die bautechnische Prüfung bezogene Hinweise enthalten. Wird<br />

die Richtigkeit <strong>de</strong>r Ergebnisse <strong>de</strong>r Berechnungen durch Vergleichsrechnungen geprüft, ist dies<br />

ausdrücklich zu vermerken. Die Annahmen und die Ergebnisse <strong>de</strong>r Vergleichsrechnungen sind<br />

aktenkundig zu machen.<br />

2.3.3 Je<strong>de</strong>r Teil <strong>de</strong>r Berechnung und je<strong>de</strong> Zeichnung ist mit einem Prüfstempel zu versehen und vom<br />

Prüfingenieur zu unterschreiben. Mit <strong>de</strong>r Unterschrift übernimmt <strong>de</strong>r Prüfingenieur die<br />

Verantwortung dafür, dass<br />

− er die Prüfung gemäß 2.2 durchgeführt hat;<br />

− die Berechnung und die Ausführungspläne <strong>de</strong>m Stand <strong>de</strong>r Technik, <strong>de</strong>m Grundsatz <strong>de</strong>r<br />

Wirtschaftlichkeit und <strong>de</strong>n öffentlich-rechtlichen Bestimmungen entsprechen;<br />

− die Angaben über die zu verwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Baustoffe richtig sind.<br />

2.4 Prüfbericht<br />

2.4.1 Im Prüfbericht bescheinigt <strong>de</strong>r Prüfingenieur die Vollständigkeit <strong>de</strong>r bautechnischen Prüfung<br />

und die Richtigkeit <strong>de</strong>r Annahmen und Ergebnisse. Der Prüfbericht muss ein<strong>de</strong>utig und klar<br />

gefasst sein.<br />

2.4.2 Im Prüfbericht sind die geprüften Unterlagen aufzuführen und ist festzuhalten, welche<br />

Annahmen <strong>de</strong>r Berechnung zugrun<strong>de</strong> liegen, zum Beispiel über <strong>de</strong>n Baugrund, die<br />

Verkehrslasten, die Güte <strong>de</strong>r Baustoffe. Auf diejenigen Annahmen, die an Ort und Stelle<br />

nachzuprüfen sind, ist geson<strong>de</strong>rt hinzuweisen. Sofern die Ausführung beson<strong>de</strong>re Sachkun<strong>de</strong><br />

und Erfahrung verlangt, ist darauf hinzuweisen, welche Nachweise vorzulegen sind (zum<br />

Beispiel Eignungsnachweise zum Schweißen).<br />

2.4.3 Bei Abweichungen von <strong>de</strong>m Stand <strong>de</strong>r Technik, sowie bei nicht allgemein üblichen Baustoffen<br />

o<strong>de</strong>r Bauverfahren, ist im Prüfbericht auf <strong>de</strong>n jeweiligen Sachverhalt hinzuweisen und dieser zu<br />

erläutern.<br />

2.4.4 Wird die Prüfung abschnittsweise durchgeführt, ist in Teilprüfungen anzugeben, welche Bauteile<br />

zur Ausführung freigegeben wer<strong>de</strong>n können. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Prüfung noch<br />

nicht abgeschlossen ist.<br />

Anhang : Zusammenstellung <strong>de</strong>r aufgeführten Regelwerke<br />

ZTV-ING<br />

Zusätzliche Technische Vertragbedingungen und Richtlinien für<br />

Ingenieurbauten Bezugsquelle : VkBl-Verlag<br />

Verzeichnis <strong>de</strong>r Bezugsquellen<br />

VkBl-Verlag:<br />

Verkehrsblatt-Verlag<br />

Hohe Straße 39, 44139 Dortmund<br />

Telefon 0180/53 40 140; Telefax 0180 /53 40 120<br />

© VHF Bayern 2008<br />

Seite 4 von 4

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