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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VII.115.2<br />

1 Allgemeines<br />

1.1 Geltungsbereich<br />

Die „Technischen Vertragsbedingungen für die statische und konstruktive Prüfung von<br />

Ingenieurbauwerken für Verkehrsanlagen“ (TVB-Prüf) gelten für Ingenieurbauwerke als Bestandteile<br />

von öffentlichen Straßen (bauliche Anlagen), soweit diese eines Standsicherheitsnachweises bedürfen<br />

und gegebenenfalls Bauhilfskonstruktionen. Die Überwachung und Prüfung bestehen<strong>de</strong>r baulicher<br />

Anlagen nach DIN 1076 mit Ausnahme von Tragfähigkeitsberechnungen solcher Anlagen ist nicht<br />

Gegenstand <strong>de</strong>r TVB-Prüf.<br />

2 Technische Bedingungen<br />

2.1 Prüf- und Ausführungsunterlagen<br />

2.1.1 Der Prüfingenieur erhält vom Auftraggeber ein Ausschreibungsblankett und sonstige für die<br />

Prüfung notwendige Unterlagen, wie Baugrundgutachten, Angaben zu Nebenangeboten u.s.w.<br />

Sind für die statische und konstruktive Prüfung noch weitere Informationen o<strong>de</strong>r Unterlagen<br />

erfor<strong>de</strong>rlich, so hat <strong>de</strong>r Prüfingenieur diese anzufor<strong>de</strong>rn.<br />

2.1.2 Die Standsicherheitsnachweise und die Ausführungspläne erhält <strong>de</strong>r Prüfingenieur vom<br />

Bauauftragnehmer. Alle Unterlagen müssen gemäß ZTV-ING*) aufgestellt und unterschrieben<br />

sein.<br />

2.1.3 Fehlen<strong>de</strong> bautechnische Nachweise und Unterschriften hat <strong>de</strong>r Prüfingenieur nachzufor<strong>de</strong>rn.<br />

2.2 Durchführung <strong>de</strong>r Prüfung<br />

2.2.1 Die Prüfung <strong>de</strong>r statischen Berechnung muss sich auf alle tragen<strong>de</strong>n Teile <strong>de</strong>s Bauwerks<br />

erstrecken. Es muss überprüft wer<strong>de</strong>n, ob die Voraussetzungen und Annahmen <strong>de</strong>r statischen<br />

Berechnung zutreffen, ob alle Lasten und Kräfte vollständig erfasst sind und ihre Fortleitung bis<br />

in <strong>de</strong>n Baugrund verfolgt wird.<br />

2.2.2 Es ist zu prüfen, ob die Stand- bzw. Lagesicherheit aller Bauteile und <strong>de</strong>s Gesamtbauwerks<br />

gewährleistet ist. Dies gilt auch für alle maßgeben<strong>de</strong>n Bau- und eventuell zu berücksichtigen<strong>de</strong><br />

Abbruchzustän<strong>de</strong>. Lan<strong>de</strong>sspezifische Regelungen sind zu beachten.<br />

2.2.3 Die Nachweise zur Tragfähigkeit und Standsicherheit <strong>de</strong>r Gründung sind zu überprüfen. Hierbei<br />

ist darauf zu achten, dass die Angaben und Empfehlungen <strong>de</strong>s Baugrundgutachters bei <strong>de</strong>n<br />

zugrun<strong>de</strong> gelegten bo<strong>de</strong>nmechanischen Kenngrößen und <strong>de</strong>r gewählten Gründungsart<br />

ausreichend berücksichtigt wur<strong>de</strong>n. Liegt kein Baugrundgutachten vor, so muss <strong>de</strong>r<br />

Prüfingenieur entschei<strong>de</strong>n, ob er mit <strong>de</strong>n vorliegen<strong>de</strong>n Angaben <strong>de</strong>n Baugrund ausreichend<br />

beurteilen kann o<strong>de</strong>r ob ein geeigneter Sachverständiger für Geotechnik hinzugezogen wer<strong>de</strong>n<br />

soll. Die Beauftragung eines Sachverständigen für Geotechnik erfolgt ausschließlich über <strong>de</strong>n<br />

Auftraggeber.<br />

2.2.4 Bei <strong>de</strong>r Prüfung ist darauf zu achten, dass Überdimensionierungen vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n und die<br />

Bemessung <strong>de</strong>r Bauteile nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten erfolgt. Hierbei dürfen jedoch<br />

nicht die Belange <strong>de</strong>r Gebrauchstauglichkeit und <strong>de</strong>r Dauerhaftigkeit vernachlässigt wer<strong>de</strong>n.<br />

2.2.5 Bei <strong>de</strong>r Prüfung von Ausführungszeichnungen ist darauf zu achten, dass diese mit <strong>de</strong>n<br />

statischen Berechnungen übereinstimmen und die Bauteile konstruktiv richtig ausgebil<strong>de</strong>t sind.<br />

2.2.6 Die Prüfung <strong>de</strong>r Konstruktionszeichnungen umfasst auch die Werkstattzeichnungen <strong>de</strong>s Stahlund<br />

<strong>de</strong>s Ingenieurholzbaus. Liegen die zur Klarstellung <strong>de</strong>s Kräfteflusses bei Anschlüssen,<br />

Verbindungen und Knotenpunkte erfor<strong>de</strong>rlichen Berechnungen und Detailzeichnungen nicht<br />

vor, so sind diese anzufor<strong>de</strong>rn.<br />

2.2.7 Wer<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Prüfung erhebliche Mängel festgestellt, so hat <strong>de</strong>r Prüfingenieur <strong>de</strong>n<br />

Auftraggeber zu informieren.<br />

*) siehe Anhang<br />

© VHF Bayern 2008<br />

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