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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VII.115.1<br />

Hinweise zur Erstellung <strong>de</strong>r Vertragsmuster - Prüfung von Ingenieurbauwerken für<br />

Verkehrsanlagen<br />

Allgemeines<br />

(1) Bei Verträgen mit Prüfingenieuren sind die allgemeinen Richtlinien für die Vergabe dieses<br />

Handbuches und die Hinweise für das Aufstellen <strong>de</strong>s Vertrages VII.100.1 sinngemäß anzuwen<strong>de</strong>n.<br />

(2) Die statische und konstruktive Prüfung von Ingenieurbauwerken für Verkehrsanlagen ist im<br />

Regelfall einem zugelassenen Prüfingenieur zu übertragen.<br />

(3) Prüfingenieure erhalten für ihre Leistungen im Bereich <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sfernstraßen, <strong>de</strong>r Staatsstraßen<br />

und Kreisstraßen in staatlicher Verwaltung eine Vergütung nach <strong>de</strong>r „Richtlinie <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>sministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zur Ermittlung <strong>de</strong>r Vergütung für die<br />

statische und konstruktive Prüfung von Ingenieurbauwerken für Verkehrsanlagen (RVP)“ in <strong>de</strong>r jeweils<br />

gültigen Fassung.<br />

Beschreibung <strong>de</strong>r Leistung<br />

(4) Für die Beschreibung <strong>de</strong>r Leistung soll das Vertragsmuster VII.115 verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Als<br />

Bestandteil <strong>de</strong>s Vertrages sind die TVB-Prüf zu vereinbaren.<br />

Ermittlung <strong>de</strong>r Vergütung<br />

(5) Allgemeine Hinweise<br />

Die Vergütung ist nach <strong>de</strong>r RVP zu ermitteln. Sie besteht aus Honoraren und Auslagen.<br />

Das Honorar ist in § 7 <strong>de</strong>s Vertrages (Vordruck VII.115) i. V. m. Vordruck VII.115.3 (Honorarermittlung<br />

für Prüfingenieure) festzulegen.<br />

Die Ermittlung <strong>de</strong>s Honorars erfolgt<br />

− als Berechnungshonorar aus Anteilen <strong>de</strong>s<br />

Grundhonorars (Ziff. 4.1 und / o<strong>de</strong>r 4.3 <strong>de</strong>r RVP),<br />

wobei das Grundhonorar ermittelt wird aus<br />

<strong>de</strong>n anrechenbaren Kosten (Ziff. 2.1 <strong>de</strong>r RVP),<br />

<strong>de</strong>r Bauwerksklasse (Ziff. 2.3 <strong>de</strong>r RVP)<br />

o<strong>de</strong>r<br />

− als Zeithonorar nach Zeitaufwand (Ziff. 4.2 <strong>de</strong>r RVP)<br />

(6) Anrechenbare Kosten<br />

Als Hilfe für die Ermittlung <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten steht <strong>de</strong>r Vordruck VII.115.4 mit <strong>de</strong>n<br />

erfor<strong>de</strong>rlichen Hinweisen zur Verfügung.<br />

(7) Bauwerksklasse<br />

Die Zuordnung <strong>de</strong>s Ingenieurbauwerkes in eine entsprechen<strong>de</strong> Bauwerksklasse erfolgt nach Anlage 2<br />

<strong>de</strong>r RVP. Es ist Ziff. 3.3 <strong>de</strong>r RVP zu beachten.<br />

(8) Grundhonorar<br />

Das Grundhonorar ergibt sich rechnerisch aus <strong>de</strong>n anrechenbaren Kosten entsprechend <strong>de</strong>r<br />

Bauwerksklasse nach <strong>de</strong>r Formel gem. Ziff. 3.1 o<strong>de</strong>r nach Anlage 3 <strong>de</strong>r RVP.<br />

(9) Anteile <strong>de</strong>s Grundhonorars<br />

Die Ermittlung <strong>de</strong>r Anteile erfolgt nach Ziff. 4.1 <strong>de</strong>r RVP und gegebenenfalls nach <strong>de</strong>n Regelungen<br />

gem. Abs. (13).<br />

(10) Auftrag für mehrere Ingenieurbauwerke<br />

© VHF Bayern 2008<br />

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