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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VII.115<br />

§ 1<br />

Gegenstand <strong>de</strong>s Vertrages<br />

(1) Bezeichnung <strong>de</strong>r Leistung:<br />

Statische und konstruktive Prüfung von Ingenieurbauwerken entsprechend § 2 Abs. 1 und § 13 <strong>de</strong>r Verordnung<br />

über die Prüfingenieure, Prüfämter und Prüfsachverständigen im Bauwesen (PrüfVBau).<br />

(2) Die Baumaßnahme unterliegt<br />

<strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sfernstraßengesetzes.<br />

<strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sstraßengesetzes (Art. 10 Abs. 2 und 3 BayStrWG, Art 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1<br />

BayBO).<br />

Bestandteile <strong>de</strong>s Vertrages sind:<br />

§ 2<br />

Bestandteile <strong>de</strong>s Vertrages<br />

Allgemeine Vertragsbedingungen für Leistungen <strong>de</strong>r Ingenieure und Landschaftsarchitekten im Straßen- und<br />

Brückenbau, AVB<br />

Technische Vertragsbedingungen für Planungs- und Entwurfsleistungen im Brücken- und Ingenieurbau<br />

Technische Vertragsbedingungen für die statische und konstruktive Prüfung von Ingenieurbauwerken für<br />

Verkehrsanlagen<br />

© VHF Bayern 2008 Seite 2 von 7

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