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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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Auftragsnummer:<br />

VII.114.2<br />

3.3 Personal <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />

Die vom Auftragnehmer für die Durchführung <strong>de</strong>r Leistungen vorgesehenen Beschäftigten sind gemäß<br />

Personaleinsatzplan einzusetzen. Diese benötigen:<br />

− praktische Baustellenerfahrung sowie Erfahrungen in Projektmanagement und Koordination<br />

− bautechnisches Grundwissen<br />

− bauvertragliches Grundwissen<br />

− Kenntnisse <strong>de</strong>s Naturschutz- und Umweltrechtes<br />

− Kommunikationsfähigkeit und Verhandlungsgeschick<br />

Der Auftragnehmer benennt schriftlich einen gegenüber <strong>de</strong>m Auftraggeber Verantwortlichen und<br />

<strong>de</strong>ssen Vertreter.<br />

Benennung und Wechsel <strong>de</strong>s Verantwortlichen <strong>de</strong>s Auftragnehmers bedürfen <strong>de</strong>r schriftlichen<br />

Zustimmung <strong>de</strong>s Auftraggebers.<br />

Alle Leistungen sind von qualifizierten Fachkräften zu erbringen.<br />

Der gegenüber <strong>de</strong>m Auftraggeber Verantwortliche und sein Vertreter müssen über eine<br />

abgeschlossene Fachausbildung an einer Technischen Universität o<strong>de</strong>r Fachhochschule und eine<br />

angemessene Baustellenpraxis - in <strong>de</strong>r Regel 3 Jahre - verfügen.<br />

Nur sie sind berechtigt, die nach Teil 4 „Baudurchführung” <strong>de</strong>s <strong>VHB</strong> Bayern auszustellen<strong>de</strong>n<br />

Bescheinigungen für <strong>de</strong>n Auftraggeber zu vollziehen.<br />

3.4 Baustellenbüro<br />

Das Baustellenbüro einschließlich <strong>de</strong>r Einrichtung, Beleuchtung, Fernmel<strong>de</strong>anschluss, Heizung und<br />

Unterhaltung wer<strong>de</strong>n vom Auftraggeber bereitgestellt.<br />

Bürogeräte und Material sind vom Auftragnehmer zu stellen. Das Baubüro wird vom Auftraggeber<br />

nicht versichert. Es ist Sache <strong>de</strong>s Auftragnehmers, die Geschäftsunterlagen vor Untergang, Diebstahl<br />

und Schädigung zu schützen.<br />

4 Objektüberwachung von Ingenieurbauwerken nach § 49 HOAI<br />

4.1 Grundlagen <strong>de</strong>r Leistung<br />

Bei <strong>de</strong>r Objektüberwachung von Ingenieurbauwerken sind ingenieurtechnische Kontrollen (gem.<br />

Anlage 2, Nr. 2.10.7 HOAI) erfor<strong>de</strong>rlich, die als beson<strong>de</strong>re Leistungen im Vertrag zu vereinbaren sind.<br />

Bei <strong>de</strong>r Objektüberwachung von Ingenieurbauwerken sind die M-BÜ-K*) zu berücksichtigen.<br />

4.2 Dauer <strong>de</strong>r Objektüberwachung<br />

Die Tätigkeit <strong>de</strong>s Auftragnehmers beginnt mit <strong>de</strong>r Erstellung <strong>de</strong>s Tragwerkes. Er hat selbständig nach<br />

<strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen <strong>de</strong>s Baufortschrittes die ingenieurtechnischen Kontrollen sicherzustellen und zu<br />

dokumentieren.<br />

Sie en<strong>de</strong>t mit <strong>de</strong>r VOB-Abnahme <strong>de</strong>s Bauwerkes durch <strong>de</strong>n Auftraggeber.<br />

4.3 Personal <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />

Der Auftragnehmer benennt schriftlich einen gegenüber <strong>de</strong>m Auftraggeber Verantwortlichen und<br />

<strong>de</strong>ssen Vertreter.<br />

Benennung und Wechsel <strong>de</strong>s Verantwortlichen <strong>de</strong>s Auftragnehmers bedürfen <strong>de</strong>r schriftlichen<br />

Zustimmung <strong>de</strong>s Auftraggebers.<br />

Alle Leistungen sind von Ingenieuren zu erbringen, die über Berufserfahrungen in <strong>de</strong>r<br />

Tragwerksplanung verfügen.<br />

*) siehe Anhang<br />

VHF Bayern 2008 – Stand Mai 2011 Seite 5 von 6

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