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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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Auftragsnummer:<br />

VII.114.2<br />

− Baufreigabe <strong>de</strong>r Ausführungsunterlagen.<br />

− Kontrollprüfungen durch die Baustoffprüfstelle <strong>de</strong>s Auftraggebers gemäß Vereinbarung.<br />

− Abschließen<strong>de</strong> Verhandlungen mit <strong>de</strong>m Bauunternehmer und Genehmigung <strong>de</strong>s vom<br />

Auftragnehmer vorbereiteten Entwurfs bei Nachtragsverträgen.<br />

− Zahlungsanordnungen, Zahlungen, Einzugsermächtigungen.<br />

− Förmliche Abnahme gemäß § 12 VOB/B*) (bei Ingenieurbauwerken einschließlich vorausgehen<strong>de</strong>r<br />

Hauptprüfung nach DIN 1076).<br />

− Übergabe <strong>de</strong>r fertigen Leistung an Dritte.<br />

2.3 Personal <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />

Der Auftragnehmer benennt schriftlich einen gegenüber <strong>de</strong>m Auftraggeber Verantwortlichen und<br />

<strong>de</strong>ssen Vertreter.<br />

Benennung und Wechsel <strong>de</strong>s Verantwortlichen <strong>de</strong>s Auftragnehmers bedürfen <strong>de</strong>r schriftlichen<br />

Zustimmung <strong>de</strong>s Auftraggebers.<br />

Der gegenüber <strong>de</strong>m Auftraggeber Verantwortliche und sein Vertreter müssen über eine<br />

abgeschlossene Fachausbildung an einer Technischen Universität o<strong>de</strong>r Fachhochschule und eine<br />

angemessene Baustellenpraxis – in <strong>de</strong>r Regel 3 Jahre – verfügen. Diese benötigen<br />

− praktische Baustellenerfahrung sowie Erfahrungen in Projektmanagement und Koordination,<br />

− bautechnisches Wissen,<br />

− bauvertragliches Wissen,<br />

− Kenntnisse <strong>de</strong>s Naturschutz- und Umweltrechtes,<br />

− Kommunikationsfähigkeit und Verhandlungsgeschick.<br />

3 Örtliche Bauüberwachung<br />

3.1 Grundlagen <strong>de</strong>r Leistung<br />

Grundlage für die Durchführung <strong>de</strong>r örtlichen Bauüberwachung von Ingenieurbauwerken und<br />

Verkehrsanlagen sind die im Vertrag beschriebenen Leistungen, die im Teil 4 „Baudurchführung” <strong>de</strong>s<br />

<strong>VHB</strong> Bayern ergänzend aufgeschlüsselt sind. Die dort gegebenen Anweisungen und Formvorschriften<br />

sind zu beachten.<br />

Hierbei entsprechen:<br />

− „Bauüberwachung” <strong>de</strong>m „Auftragnehmer”,<br />

− „Baudienststelle” o<strong>de</strong>r „Bauamt” <strong>de</strong>m „Auftraggeber” und<br />

− „Auftragnehmer” <strong>de</strong>m „Bauunternehmer”.<br />

in <strong>de</strong>n TVB-Bauüberwachung.<br />

Die wesentlichsten Kontrollen, die bei <strong>de</strong>r Bauüberwachung von Ingenieurbauwerken durchzuführen<br />

sind, sind im M-BÜ-K*) zusammengestellt.<br />

3.2 Dauer <strong>de</strong>r Bauüberwachung<br />

Die Tätigkeit <strong>de</strong>s Auftragnehmers beginnt mit <strong>de</strong>r Beauftragung <strong>de</strong>r Bauausführung. Sie en<strong>de</strong>t mit <strong>de</strong>r<br />

Schlusszahlungsanweisung durch <strong>de</strong>n Auftraggeber.<br />

*) siehe Anhang<br />

VHF Bayern 2008 – Stand Mai 2011 Seite 4 von 6

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