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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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Auftragsnummer:<br />

VII.114.2<br />

1 Allgemeines<br />

1.1 Geltungsbereich<br />

Die „Technischen Vertragsbedingungen für die Bauüberwachung und Bauoberleitung von<br />

Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen (TVB-Bauüberwachung)“ betreffen<br />

(a) die örtliche Bauüberwachung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen,<br />

(b) die Objektüberwachung von Ingenieurbauwerken gemäß § 49 HOAI,<br />

(c) die Bauoberleitung gemäß § 42 bzw. 46 HOAI, Leistungsphase 8 und<br />

(d) die Objektbetreuung und Dokumentation gemäß § 42 bzw. 46 HOAI, Leistungsphase 9<br />

1.2 Allgemeine Qualitätsansprüche<br />

Die Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung sind nach <strong>de</strong>n im Vertrag beschriebenen<br />

Leistungen, die im Teil 4 „Baudurchführung” <strong>de</strong>s <strong>VHB</strong> Bayern, sowie <strong>de</strong>n einschlägigen vom<br />

Bun<strong>de</strong>sministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung herausgegebenen Regelungen<br />

Rundschreiben u. Ä. durchzuführen.<br />

1.3 DV-Einsatz<br />

Beim Einsatz von DV-Anlagen <strong>de</strong>s Auftragnehmers ist vor Beginn <strong>de</strong>r Auftragsbearbeitung mit <strong>de</strong>m<br />

Auftraggeber abzustimmen, welche Programme Verwendung fin<strong>de</strong>n sollen und ob ein Datentransfer<br />

zur DV-Anlage <strong>de</strong>s Auftraggebers erfolgen soll (z. B. Leistungsverzeichnisse, Rechnungslauf,<br />

Prüfberechnungen, Mengenermittlungen, Kostenfortschreibungen, Dokumentenmanagement).<br />

1.4 Abstimmung mit <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />

Die einzelnen Arbeitsschritte (z. B. Rechnungslauf, Planlauf, Nachtragsbearbeitung, Abruf von<br />

Güteüberwachungen) sind mit <strong>de</strong>m Auftraggeber vor Beginn <strong>de</strong>r jeweiligen Arbeiten abzustimmen.<br />

Der Auftraggeber kann bei dieser Abstimmung festlegen, welche Zwischenergebnisse ihm vorzulegen<br />

sind, bevor er die Zustimmung zu weiteren Arbeitsschritten <strong>de</strong>s Auftragnehmers erteilt.<br />

1.5 Planungsunterlagen<br />

Der Auftraggeber stellt <strong>de</strong>m Auftragnehmer die im Vertrag angegebenen Bau- und sonstigen Verträge<br />

mit ihren Unterlagen sowie die Planfeststellungsbeschlüsse zur Verfügung.<br />

Der Auftragnehmer muss die Aktualität <strong>de</strong>r Unterlagen überprüfen und <strong>de</strong>n Auftraggeber informieren.<br />

2 Bauoberleitung<br />

2.1 Grundlagen <strong>de</strong>r Leistung<br />

Bei <strong>de</strong>r Bauoberleitung sind die Bauherrenfunktionen abzugrenzen.<br />

Die Bauoberleitung nimmt mit <strong>de</strong>n im Vertrag beschriebenen Leistungen Aufgaben <strong>de</strong>s Bauherrn bei<br />

<strong>de</strong>r privatrechtlichen Abwicklung von Verträgen wahr.<br />

Ihr obliegt die Durchsetzung <strong>de</strong>r bauvertraglich vereinbarten Leistungen.<br />

Ergänzungen und Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Bauverträge bleiben Aufgabe <strong>de</strong>s Bauherrn. Diese sind durch die<br />

Bauoberleitung vorzubereiten, herbeizuführen und zu dokumentieren.<br />

2.2 Leistungen <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />

− Beschaffen <strong>de</strong>r Rechtstitel für die zur Bauausführung benötigten Flächen.<br />

− Bereitstellen eines Baustellenbüros einschließlich <strong>de</strong>r Einrichtung, Beleuchtung, Heizung und<br />

Unterhaltung.<br />

VHF Bayern 2008 – Stand Mai 2011 Seite 3 von 6

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