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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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IV.1<br />

Auslagenerstattung<br />

Fahrtkosten, Tage- und Übernachtungsgel<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s BRKG bzw. BayRKG<br />

erstattet, für <strong>de</strong>n eigenen PKW die jeweils gelten<strong>de</strong>n steuerlichen km-Pauschsätze. Bei Kosten für ÖPNV,<br />

Bahn, Taxi und Flugzeug ist die Vorsteuer von z. Zt. 15,97 v. H. abzuziehen.<br />

Es empfiehlt sich jedoch, im Regelfall Tagessätze einschließlich <strong>de</strong>r üblichen Nebenkosten zu<br />

vereinbaren.<br />

4.3 Auswahl und Verpflichtung <strong>de</strong>r Vorprüfer und Preisrichter<br />

Die Auswahl <strong>de</strong>r Preisrichter sollte unter Einbeziehung <strong>de</strong>r zuständigen Kammer erfolgen. Sofern<br />

Auslober regelmäßig Wettbewerbe ausrichten, muss <strong>de</strong>r Kreis <strong>de</strong>r Preisrichter laufend variieren. Ein<br />

Preisrichter sollte nur in absoluten Ausnahmefällen zweimal hintereinan<strong>de</strong>r eingesetzt wer<strong>de</strong>n. Dies ist im<br />

Vergabevermerk zu begrün<strong>de</strong>n.<br />

Die ungera<strong>de</strong> Besetzung <strong>de</strong>s Preisgerichts ist so zu gestalten, dass die Mehrheit <strong>de</strong>r Preisrichter dieselbe<br />

o<strong>de</strong>r eine gleichwertige berufliche Qualifikation wie die Teilnehmer aufweist. Von dieser Mehrheit muss<br />

wie<strong>de</strong>rum die Mehrzahl unabhängig vom Auslober sein.<br />

In <strong>de</strong>r Regel sollen alle Preisrichter bei öffentlichen Auslobungen die Qualifikation <strong>de</strong>r Teilnehmer<br />

aufweisen. Alle Preisrichter und Vorprüfer müssen nach § 16 Abs. 4 VOF (rechtlich und wirtschaftlich)<br />

unabhängig von <strong>de</strong>n Teilnehmern sein.<br />

Etwaige Rangfolgen in <strong>de</strong>r Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r Preisrichter müssen vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Bestellung <strong>de</strong>r Preisrichter sollte so rechtzeitig erfolgen, dass das Preisgericht ggfs bei <strong>de</strong>r Abfassung<br />

<strong>de</strong>r Auslobung und bei <strong>de</strong>r Festsetzung <strong>de</strong>r Entscheidungskriterien gehört wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Für die Besetzung <strong>de</strong>s Preisgerichts empfiehlt sich je nach Aufgabe ein Umfang von sieben bis elf<br />

Personen.<br />

Die formale Verpflichtung <strong>de</strong>r Preisrichter muss die einzuhalten<strong>de</strong>n und anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Rechtsnormen<br />

<strong>de</strong>s Wettbewerbsverfahrens enthalten.<br />

4.4 Zusätzliche Formalien bei Nichtoffenem Wettbewerb<br />

Sowohl bei <strong>de</strong>n ausgewählten Bewerbern als auch bei direkt eingela<strong>de</strong>nen und gesetzten Teilnehmern<br />

stellt sich regelmäßig die Frage <strong>de</strong>r Verbindlichkeit einer Erklärung zur Teilnahmebereitschaft. Eine<br />

solchermaßen formlose aber verbindliche Erklärung ist in je<strong>de</strong>m Fall von <strong>de</strong>n Teilnehmern abzuverlangen.<br />

Dies sollte zeitlich so erfolgen, dass noch vor <strong>de</strong>r Bekanntmachung ein Ersatz verpflichtet wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Es ist jedoch zu beachten, dass sich eine Teilnahmeerklärung auf <strong>de</strong>n Zeitpunkt ihrer Erteilung bezieht<br />

und keinen rechtswirksamen Anspruch <strong>de</strong>s Auslobers auf Abgabe einer Arbeit bewirkt. Um <strong>de</strong>m zu<br />

begegnen, kann auch bei Nichtoffenen Wettbewerben eine Schutzgebühr (siehe unten Nr. 4.6) verlangt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Zahl <strong>de</strong>r Teilnehmer muss in je<strong>de</strong>m Fall einen echten Wettbewerb gewährleisten (§ 16 Abs. 3 VOF).<br />

Bei gesetzten Teilnehmern sind dieselben Eignungskriterien maßgebend, die <strong>de</strong>m weiteren Bewerberkreis<br />

vorgegeben ist. Gleichbehandlungsgrundsatz und Diskriminierungsverbot sind streng einzuhalten.<br />

4.5 Bestimmung <strong>de</strong>r Entscheidungskriterien <strong>de</strong>r Preisrichter<br />

Diese Kriterien müssen sowohl in <strong>de</strong>r Bekanntmachung als auch in <strong>de</strong>r Auslobung vollständig benannt<br />

sein. Sie sind damit verbindlich für das gesamte Wettbewerbsverfahren, mit <strong>de</strong>r Rechtsfolge, dass sie im<br />

weiteren Verfahren nicht mehr verän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n dürfen.<br />

4.6 Bekanntmachung/Auslobung im EG-Amtsblatt und <strong>de</strong>r Fachpresse<br />

Die beabsichtigte Durchführung eines Wettbewerbes (Auslobungsverfahren nach § 99 Abs. 5 GWB) ist<br />

mit einer Bekanntmachung/Auslobung nach § 9 Abs. 2 VOF (Standardformular 12<br />

„Wettbewerbsbekanntmachung“) iVm Anlage 1 RPW mitzuteilen.<br />

© VHF Bayern – Stand Juli 2010 Seite 6 von 12

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