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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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Auftragsnummer:<br />

VII.114<br />

§ 8<br />

Ergänzen<strong>de</strong> Vereinbarungen<br />

Rechnungen, die zur Wahrung von Fristen stets mit <strong>de</strong>m Eingangsvermerk versehen sein müssen, sind unter<br />

Beifügen <strong>de</strong>r sie im Einzelnen belegen<strong>de</strong>n Unterlagen unverzüglich <strong>de</strong>m Auftraggeber auszuhändigen.<br />

Der die Feststellungsbescheinigung vollziehen<strong>de</strong> Beauftragte <strong>de</strong>s Ingenieurbüros muss grundsätzlich über eine<br />

abgeschlossene Fachausbildung (Dipl.-Ing. (Univ.), Dipl.-Ing. (FH), Ing. (grad.)) und über eine angemessene<br />

Baustellenpraxis – in <strong>de</strong>r Regel von min<strong>de</strong>stens drei Jahren – verfügen.<br />

Eingehen<strong>de</strong> Rechnungen sind sofort nach Zugang auf ihre Prüffähigkeit zu kontrollieren und unverzüglich<br />

fachtechnisch und rechnerisch zu prüfen und festzustellen. Die festgestellten Rechnungen sind <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />

so rechtzeitig vorzulegen, dass er die Auszahlung innerhalb <strong>de</strong>r vertraglichen Zahlungsfrist bewirken kann.<br />

Fristen zur Rechnungsvorlage beim Auftraggeber:<br />

Abschlagszahlungen:<br />

Teil-/Schlusszahlungen:<br />

Unterschriften<br />

AUFTRAGNEHMER<br />

AUFTRAGGEBER<br />

[Ort, Datum, Stempel]<br />

[Ort, Datum, Stempel]<br />

VHF Bayern – Stand Mai 2011 Seite 8 von 8

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