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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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IV.1<br />

Ein VOF-Verfahren (siehe III.2 VHF) glie<strong>de</strong>rt sich in Auswahl- und Verhandlungsverfahren. Der<br />

Wettbewerb nach § 15 VOF ersetzt dabei im übertragen<strong>de</strong>n Sinne das Auswahlverfahren. Nach § 3 Abs.<br />

4 lit. b VOF ist dann vor <strong>de</strong>m abschließen<strong>de</strong>n Verhandlungsverfahren keine Vergabebekanntmachung mit<br />

Standardformular 2 erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

Eine Auftragserteilung erfolgt auch nach Wettbewerben immer im Verhandlungsverfahren nach § 11 iVm<br />

§ 3 Abs. 1 VOF.<br />

Achtung: Wettbewerbe unterliegen <strong>de</strong>r vergaberechtlichen Nachprüfung!<br />

4.1 Vorbereitung und allgemeine wettbewerbsorganisatorische Randbedingungen<br />

Zu erarbeiten und festzulegen sind in <strong>de</strong>r Regel zunächst die Terminplanung über das gesamte<br />

Verfahren, Umfang und Herstellung <strong>de</strong>r Teilnehmerunterlagen, Angebotseinholung Mo<strong>de</strong>llbau für ein<br />

Umgebungs- und Einsatzmo<strong>de</strong>ll, die Festlegung einer Schutzgebühr, die erfor<strong>de</strong>rlichen Räumlichkeiten<br />

für Vorprüfung und Preisgericht, <strong>de</strong>r Unterlagentransport und Versand. Des Weiteren ist <strong>de</strong>r<br />

Beteiligungsumfang <strong>de</strong>r Berufskammer festzulegen und entsprechend Kontakt aufzunehmen.<br />

4.2 Festlegung <strong>de</strong>r Wettbewerbssumme, <strong>de</strong>r Preisstaffelung sowie <strong>de</strong>r Honorare <strong>de</strong>r Vorprüfer<br />

und Preisrichter<br />

Wettbewerbssumme<br />

Für die Berechnung <strong>de</strong>r Wettbewerbssumme wird als Untergrenze das Einfache <strong>de</strong>s Honorars nach <strong>de</strong>r<br />

gelten<strong>de</strong>n Honorarordnung als Min<strong>de</strong>stsatz festgelegt. Je nach Bearbeitungsgrad und Umfang <strong>de</strong>r<br />

gefor<strong>de</strong>rten Leistungen, insbeson<strong>de</strong>re auch bei mehreren Bearbeitungsphasen, ist das Basishonorar<br />

jedoch angemessen zu erhöhen. Das Basishonorar richtet sich nach <strong>de</strong>r gefor<strong>de</strong>rten Wettbewerbsleistung.<br />

So kann beispielsweise bei Architektenleistungen im Einzelfall ein Leistungsbild erfor<strong>de</strong>rlich wer<strong>de</strong>n, das<br />

weitergehen<strong>de</strong> Teilleistungen enthält, als die <strong>de</strong>r Vorplanung nach <strong>de</strong>r HOAI.<br />

Wird von Wettbewerbsteilnehmern eine große Bearbeitungstiefe, beson<strong>de</strong>rs bei fachübergreifen<strong>de</strong>n<br />

Wettbewerben und/o<strong>de</strong>r in mehreren Bearbeitungsphasen (§ 3 Abs. 3 RPW) verlangt, können für <strong>de</strong>n<br />

Mehraufwand neben <strong>de</strong>n Preisen Aufwandsentschädigungen ausgeschüttet wer<strong>de</strong>n.<br />

In begrün<strong>de</strong>ten Fällen kann die Höhe <strong>de</strong>r Aufwandsentschädigungen die Höhe <strong>de</strong>r Summe für Preise und<br />

Anerkennungen übersteigen.<br />

Bei Wettbewerben ohne Realisierungsabsicht ist zu beachten, dass die Wettbewerbssumme<br />

entsprechend anzupassen ist.<br />

Preisstaffelung<br />

Es sind Preise auszuloben, Anerkennungen können vorbehalten o<strong>de</strong>r direkt ausgelobt wer<strong>de</strong>n. Die<br />

Auslobung bzw Zuerkennung von Ankäufen ist nicht statthaft.<br />

Aufwandsentschädigung <strong>de</strong>r Vorprüfer/Preisrichter:<br />

Preisrichter erhalten für ihre Tätigkeit bei <strong>de</strong>r Preisrichtervorbesprechung, beim Kolloquium und im<br />

Preisgericht eine nach ganzen und/o<strong>de</strong>r halben Tagessätzen bemessene Aufwandsentschädigung.<br />

Die Ermittlung <strong>de</strong>r Tagessätze kann sich an <strong>de</strong>n Empfehlungen <strong>de</strong>r Kammern (ersatzweise am aktuellen<br />

Stun<strong>de</strong>nsatz nach PrüfVBau) orientieren. Die Tagessätze sind zu pauschalieren.<br />

Bei <strong>de</strong>r Berechnung <strong>de</strong>r Tagessätze sind auch die Aufwendungen für die persönliche Vorbereitung,<br />

Reisezeiten und Stellungnahmen zum Wettbewerbsprogramm und zu Teilnehmer-Rückfragen zu<br />

berücksichtigen.<br />

Inwieweit Personen eine Vergütung erhalten, die zum Auslober in einem Dienst- o<strong>de</strong>r Arbeitsverhältnis<br />

stehen und ihre Preisrichterfunktion auf Veranlassung ihrer Behör<strong>de</strong> ausüben sowie gleichermaßen<br />

Mandatsträger aller Ebenen, ist im Einzelfall unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r gelten<strong>de</strong>n Vorschriften und<br />

Anstellungsverträge zu regeln.<br />

Stellvertreten<strong>de</strong> Preisrichter und Vorprüfer erhalten für eine vom Auslober veranlasste Tätigkeit und/o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>m Einsatz als Preisrichter eine Aufwandsentschädigung nach einem Tagessatz im vorstehen<strong>de</strong>n Sinne.<br />

© VHF Bayern – Stand Juli 2010 Seite 5 von 12

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