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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VII.113.2<br />

9 Quellenangaben<br />

Alle für die Planung ausgewerteten und zitierten Ausarbeitungen, Informationen usw. sind als Quelle<br />

anzugeben.<br />

10 Untersuchungsumfang<br />

Die nachfolgend beschriebenen Leistungen unterglie<strong>de</strong>rn sich in:<br />

Standarduntersuchung<br />

Sie ist für die jeweils zu untersuchen<strong>de</strong> Artengruppe immer durchzuführen.<br />

Spezialuntersuchung<br />

Sofern die Standarduntersuchungen keine ausreichen<strong>de</strong>n Erkenntnisse zur Problemlösung ergeben,<br />

sind weiterführen<strong>de</strong> Spezialuntersuchungen erfor<strong>de</strong>rlich, die vom Auftraggeber geson<strong>de</strong>rt beauftragt<br />

wer<strong>de</strong>n müssen. Spezialuntersuchungen können auch ohne vorausgehen<strong>de</strong> Standarduntersuchung<br />

vergeben wer<strong>de</strong>n, wenn bereits vorliegen<strong>de</strong> Kenntnisse dies zwingend erfor<strong>de</strong>rlich machen.<br />

11 Maßstab<br />

Der Darstellungsmaßstab richtet sich nach <strong>de</strong>n jeweiligen Ansprüchen <strong>de</strong>r zu untersuchen<strong>de</strong>n<br />

Artengruppen. Es wird <strong>de</strong>r Maßstab 1 : 5.000 zugrun<strong>de</strong> gelegt, sofern in <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung<br />

nichts an<strong>de</strong>res festgelegt ist.<br />

12 Untersuchungsgebiet<br />

Das Untersuchungsgebiet und die Probeflächen/Gewässerabschnitte wer<strong>de</strong>n in einer Karte<br />

dargestellt. Diese wird Vertragsbestandteil.<br />

13 Untersuchungszeitraum<br />

Der Untersuchungszeitraum für die Durchführung <strong>de</strong>r Bestandsaufnahme ist vom Auftraggeber in<br />

Abstimmung mit <strong>de</strong>m Auftragnehmer so festzulegen, dass Qualitäts- und Aussagekraftverluste sowie<br />

Erhebungs<strong>de</strong>fizite bei <strong>de</strong>r Bestandsaufnahme und Fehleinschätzungen bei <strong>de</strong>r Bestandsbewertung<br />

weitestgehend ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n (siehe Nr. 6).<br />

14 Artenschutzrechtliche Genehmigung<br />

Die erfor<strong>de</strong>rlichen artenschutzrechtlichen Genehmigungen nach <strong>de</strong>m BNatSchG und <strong>de</strong>r BartSchVO<br />

(einschl. lan<strong>de</strong>srechtlicher Bestimmungen) wer<strong>de</strong>n vom Auftraggeber auf Antrag <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />

eingeholt.<br />

15 Dokumentation<br />

Die Dokumentation erfolgt in Karte, Liste und Text.<br />

Der Text enthält die<br />

Beschreibung <strong>de</strong>r Vorgehensweise,<br />

Beurteilung <strong>de</strong>r faunistischen Ergebnisse in Hinblick auf<br />

die Be<strong>de</strong>utung (Schutzwürdigkeit auf überregionaler, regionaler lokaler Ebene),<br />

die Empfindlichkeit gegenüber projektbedingten Wirkungen,<br />

die Möglichkeit zur Vermeidung und Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n Beeinträchtigung <strong>de</strong>r<br />

Tierart bzw. Artengruppe.<br />

© VHF Bayern - Stand Juni 2010 3 von 10

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