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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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IV.1<br />

vor einem etwaigen Setzen als feste Teilnehmer. Diese Prüfungsergebnisse sind im Vergabevermerk in<br />

Erfüllung <strong>de</strong>s Transparenzgebotes nachvollziehbar nie<strong>de</strong>rzuschreiben.<br />

Offener Wettbewerb<br />

Im Bereich <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>shochbaus ist <strong>de</strong>m Offenen Wettbewerb <strong>de</strong>r Vorzug zu geben (gemäß Erlass<br />

BMVBW B 23 - B 1046-11/9.2 vom 20.07.2004).<br />

Für alle an<strong>de</strong>ren Bereiche stehen die Wettbewerbsarten zunächst gleichwertig nebeneinan<strong>de</strong>r. Die Auch<br />

bei Lan<strong>de</strong>smaßnahmen sind Offene Wettbewerbe bevorzugt durchzuführen, um möglichst vielen<br />

Teilnehmern <strong>de</strong>n Zugang zu <strong>de</strong>n Wettbewerben zu ermöglichen. Insbeson<strong>de</strong>re kleine Büros und<br />

Berufsanfänger haben hier die beste Möglichkeit einer Beteiligung.<br />

Nichtoffener Wettbewerb<br />

In <strong>de</strong>r Regel wählt man dieses Verfahren nur dann, wenn mit einer angemessen reduzierten<br />

Teilnehmerzahl ein adäquates Verhältnis zwischen Aufwand und Aufgabe herzustellen ist, o<strong>de</strong>r, wenn<br />

ganz beson<strong>de</strong>re spezifische Fachkenntnisse erfor<strong>de</strong>rlich sind. Die Teilnehmerzahl muss grundsätzlich<br />

immer einen echten Wettbewerb zulassen (§ 16 Abs. 3 Satz 2 VOF).<br />

Spezifische Anfor<strong>de</strong>rungen sind in <strong>de</strong>r Regel auch mit einem angemessenen Bearbeitungshonorar<br />

auszugleichen.<br />

Kooperatives Verfahren<br />

Dieses Verfahren kann von öffentlichen Auftraggebern im Anwendungsbereich <strong>de</strong>r VOF aus europarechtlichen<br />

Grün<strong>de</strong>n nicht angewandt wer<strong>de</strong>n.<br />

Unterhalb <strong>de</strong>r Schwelle siehe unten Nr. 5<br />

Wettbewerbe ohne Verhandlungsverfahren<br />

Wettbewerbe (sowohl offen als auch nichtoffen), die im Sinne <strong>de</strong>s § 1 Abs. 2 RPW auf die Lösung<br />

konzeptioneller Aufgaben abzielen, sind Wettbewerbe ohne Realisierungsabsichten. Bei solchen<br />

Wettbewerben müssen die Bewerber in <strong>de</strong>r Bekanntmachung/Auslobung informiert wer<strong>de</strong>n, dass eine<br />

Realisierung <strong>de</strong>s Projekts nicht vorgesehen ist. Das Preisgeld ist in diesem Fall angemessen zu erhöhen<br />

(siehe unten, 4.2).<br />

Phasen<br />

Offene und Nichtoffene Wettbewerbe können nach Maßgabe von § 3 Abs. 3 RPW in zwei Phasen abgewickelt<br />

wer<strong>de</strong>n. D. h. neben <strong>de</strong>n allgemeinen Verfahrensunterschie<strong>de</strong>n bemisst sich die Beschränkung<br />

<strong>de</strong>s Teilnehmerkreises für die zweite Phase am Beurteilungsergebnis <strong>de</strong>s Lösungsansatzes. Bei<br />

nichtoffenen Verfahren be<strong>de</strong>utet dies, dass bei <strong>de</strong>r Bestimmung <strong>de</strong>r Teilnehmerzahl für die erste Phase<br />

nicht zu sehr eingeschränkt wer<strong>de</strong>n darf, um für die zweite noch die Verpflichtung für einen echten<br />

Wettbewerb einhalten zu können.<br />

2. Auftragswert<br />

Bei <strong>de</strong>r Bestimmung <strong>de</strong>s einschlägigen Vergaberechtsweges ist entschei<strong>de</strong>nd, ob <strong>de</strong>r Schwellenwert<br />

nach § 2 Nr. 2 VgV erreicht wird o<strong>de</strong>r nicht. Maßgeben<strong>de</strong> Bezugsgröße hierfür ist bei Wettbewerben <strong>de</strong>r<br />

geschätzte Auftragswert <strong>de</strong>r (Wettbewerbs-)Dienstleistung, die aus <strong>de</strong>m Auslobungsverfahren hervorgeht,<br />

einschließlich <strong>de</strong>r Preisgel<strong>de</strong>r und Zahlungen an Teilnehmer. Dieser Auftragswert entschei<strong>de</strong>t (siehe auch<br />

I.4.D VHF), ob <strong>de</strong>n Vergaben <strong>de</strong>r Anwendungsbereich <strong>de</strong>r VOF, <strong>de</strong>r VOL o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Haushaltsrechtes zu<br />

Grun<strong>de</strong> zu legen ist.<br />

Zur Ermittlung <strong>de</strong>s Auftragswertes nach § 3 VgV siehe I.5 VHF.<br />

3. Wettbewerbe im Anwendungsbereich <strong>de</strong>r VOL<br />

Die ein<strong>de</strong>utig und erschöpfend beschreibbare Lösung einer freiberuflichen Dienstleistung schließt einen<br />

Wettbewerb aus.<br />

Wettbewerbe im Anwendungsbereich <strong>de</strong>r VOL kommen insofern nicht in Frage.<br />

4. Wettbewerbe im Anwendungsbereich <strong>de</strong>r VOF<br />

Wettbewerbe über eine nicht ein<strong>de</strong>utig und erschöpfend beschreibbare Lösung einer freiberuflichen<br />

Dienstleistung ab Erreichen <strong>de</strong>s Schwellenwertes sind auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r VOF auszuloben.<br />

© VHF Bayern – Stand Juli 2010 Seite 4 von 12

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