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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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IV.1<br />

Spezialisierung und die Höhe <strong>de</strong>r Auftragswerte <strong>de</strong>r Baumaßnahmen, für die Referenzen vorzulegen<br />

sind, ist ausschließlich in <strong>de</strong>m für das Projekt gerechtfertigten Umfang festzulegen (§ 5 Abs. 1 VOF).<br />

Ein zu hoch angelegtes Kriterienniveau wür<strong>de</strong> zu einer Diskriminierung führen, es ist also ein strenger<br />

Maßstab bei <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>r Kriterien anzuwen<strong>de</strong>n.<br />

0.3 Beteiligungen <strong>de</strong>r Architekten- und Ingenieurekammern<br />

Die Rolle <strong>de</strong>r Architekten- und Ingenieurekammern als Berater im Wettbewerb ist in § 2 Abs. 4 RPW<br />

festgelegt. Sie wirken vor, während und nach <strong>de</strong>m Wettbewerb mit. Sie registrieren <strong>de</strong>n Wettbewerb.<br />

Die RPW enthalten keine <strong>de</strong>taillierten Regelungen zur Beteiligung <strong>de</strong>r Berufskammern. An bewährten<br />

Formen <strong>de</strong>r Zusammenarbeit soll festgehalten wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Beteiligung bis zur Registrierung nach § 2 Abs. 4, 3. Unterabsatz RPW iVm § 15 Abs. 2 VOF wird<br />

<strong>de</strong>shalb im Einzelnen wie folgt festgelegt:<br />

1. informativ:<br />

bei <strong>de</strong>r Preiseinteilung, <strong>de</strong>m Auslobungstext, <strong>de</strong>n Ergebnisprotokollen<br />

2. aktiv:<br />

bei <strong>de</strong>r Bestimmung <strong>de</strong>r Preisrichter, ggfs <strong>de</strong>m Auslobungstext, <strong>de</strong>r Registrierung und <strong>de</strong>r<br />

Veröffentlichung in <strong>de</strong>n jeweiligen Medien <strong>de</strong>r Kammern<br />

Befasste Mitarbeiter <strong>de</strong>r Kammern sind dabei zur Vertraulichkeit über alle Vorgänge im Zusammenhang<br />

mit <strong>de</strong>r Vorbereitung und Durchführung <strong>de</strong>s Wettbewerbes zu verpflichten sowie dazu, die Unterrichtung<br />

<strong>de</strong>r Öffentlichkeit <strong>de</strong>m Auslober zu überlassen.<br />

0.4 Dokumentation<br />

Über <strong>de</strong>n gesamten Verfahrensverlauf ist beginnend mit <strong>de</strong>r Entscheidung einen Wettbewerb<br />

durchzuführen, ein Vermerk (Muster IV.3 VHF) zu erstellen.<br />

Die Auftraggeber sind zwingend verpflichtet, je<strong>de</strong>rzeit einen nachvollziehbaren Überblick über <strong>de</strong>n<br />

aktuellen Stand <strong>de</strong>s Verfahrens zu dokumentieren. Der Vermerk muss <strong>de</strong>shalb laufend nach je<strong>de</strong>r<br />

Zwischenentscheidung einschließlich aller notwendiger Begründungen und Belege fortgeschrieben<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Damit ist gewährleistet, dass <strong>de</strong>r jeweilige Verfahrensstand bei etwaigen Nachprüfungsverfahren ohne<br />

Zeitverlust bei <strong>de</strong>r Nachprüfungsstelle vorgelegt wer<strong>de</strong>n kann sowie erfor<strong>de</strong>rlichenfalls bei<br />

Rechnungsprüfungsbehör<strong>de</strong>n, Zuwendungsgebern o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r EG-Kommission.<br />

Gleichzeitig ermöglicht dies die laufen<strong>de</strong> Eigenkontrolle <strong>de</strong>s ordnungsgemäßen Vergabeverfahrens.<br />

Der Vermerk dokumentiert die Einhaltung <strong>de</strong>r allgemeinen Grundsätze <strong>de</strong>r Transparenz, <strong>de</strong>s<br />

Wettbewerbes und <strong>de</strong>r Gleichbehandlung nach § 97 GWB. Aus ihm soll nicht nur hervorgehen, weshalb<br />

ein bestimmter Wettbewerbsteilnehmer <strong>de</strong>n Auftrag erhält, son<strong>de</strong>rn es muss auch nachvollziehbar<br />

dargestellt sein, weshalb die an<strong>de</strong>ren im Vergleich zum erfolgreichen Teilnehmer bei <strong>de</strong>r Bewertung ein<br />

schlechteres Ergebnis erzielten.<br />

1. Wettbewerbsarten/ - verfahren<br />

Nach <strong>de</strong>r Entscheidung (siehe I.2.C VHF) einen Wettbewerb für eine Planungsaufgabe durchzuführen, ist<br />

als erstes die Wettbewerbsart zu klären und zwar sowohl unterhalb als auch ab Erreichen <strong>de</strong>s<br />

Schwellenwertes:<br />

Zu beachten ist, dass es im Gegensatz zur bisherigen Regelung keine Wettbewerbsstufen mehr gibt. Ein<br />

Wettbewerb kann jedoch in zwei Phasen abgewickelt wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Wettbewerbsarten „Offen“ und „Nichtoffen“ unterschei<strong>de</strong>n sich im Wesentlichen durch:<br />

Die Eignung <strong>de</strong>r Bewerber/Teilnehmer ist beim Offenen Wettbewerb im Rahmen <strong>de</strong>s Verhandlungsverfahrens<br />

vertieft zu prüfen, im Nichtoffenen Wettbewerb vor Versand <strong>de</strong>r Auslobungsunterlagen bzw.<br />

© VHF Bayern – Stand Juli 2010 Seite 3 von 12

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