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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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IV.1<br />

0. Allgemeines<br />

Dieser Leitfa<strong>de</strong>n ist ablauforientiert gefasst.<br />

0.1 Warum Wettbewerb?<br />

Ein Wettbewerb optimiert <strong>de</strong>n Prozess über das “Wie“ bei <strong>de</strong>r Suche nach <strong>de</strong>r gestalterisch, energetisch,<br />

funktionell, wirtschaftlich, künstlerisch … besten Lösung und schafft dabei bereits ein positives Bild und<br />

breite Akzeptanz für das Projekt in <strong>de</strong>r Öffentlichkeit. Das Preisgericht fin<strong>de</strong>t diese besten Lösungen<br />

heraus, <strong>de</strong>r Auslober entschei<strong>de</strong>t, welche <strong>de</strong>r Lösungen er verwirklichen will.<br />

§ 1 RPW <strong>de</strong>finiert <strong>de</strong>n Wettbewerb als „Auslobungsverfahren, die … <strong>de</strong>m Auftraggeber einen Plan o<strong>de</strong>r<br />

eine Planung verschaffen, <strong>de</strong>ren Auswahl durch ein Preisgericht … erfolgt“ und <strong>de</strong>r darauf abzielt,<br />

„alternative I<strong>de</strong>en und optimierte Konzepte für die Lösung von Planungsaufgaben und <strong>de</strong>n geeigneten<br />

Auftragnehmer … zu fin<strong>de</strong>n.“<br />

Gegenstand von Wettbewerben für Neuplanungen wie auch für Planungen am Bestand können also sein:<br />

Gebäu<strong>de</strong>, Städtebauliche Planungen<br />

Grunddaten <strong>de</strong>r Stadtplanung und Stadtentwicklung,<br />

Eckdaten für Flächennutzungs- und Bebauungsplanung,<br />

Freianlagen- und Landschaftsplanung,<br />

Innenraumplanung- und Ausstattung,<br />

Ingenieurbauwerke,<br />

Verkehrsanlagen,<br />

technische Fachplanungen,<br />

Kunst und Design<br />

Wettbewerbe können auch fachübergreifen<strong>de</strong> (interdisziplinäre) Aufgabenstellungen umfassen.<br />

Um insbeson<strong>de</strong>re energieeffizientes und nachhaltiges Bauen auch interdisziplinär zu betonen, sollen wo<br />

immer möglich, fachübergreifen<strong>de</strong> Wettbewerbe ausgelobt wer<strong>de</strong>n, um <strong>de</strong>r zunehmend stärker ins<br />

Gewicht fallen<strong>de</strong>n Be<strong>de</strong>utungen <strong>de</strong>s Zusammenspiels von Architektur, Städtebau, Brückenbau,<br />

Tragwerksplanung, technischer Gebäu<strong>de</strong>ausrüstung und Bauphysik zukunftweisend Rechnung zu tragen.<br />

0.2 Anwendung <strong>de</strong>r RPW und allgemeine Verfahrensvoraussetzungen<br />

Die verpflichten<strong>de</strong> Anwendung <strong>de</strong>r RPW für Maßnahmen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s ist mit<br />

entsprechen<strong>de</strong>n Modifikationen in <strong>de</strong>r Bekanntmachung <strong>de</strong>r OBB vom 01.04.2009 IIZ5-4634-001/09<br />

geregelt.<br />

Bei <strong>de</strong>n RPW han<strong>de</strong>lt es sich um im Sinne <strong>de</strong>s § 15 Abs. 2 VOF veröffentlichte, einheitliche Richtlinien im<br />

verwaltungsinternen Geltungsbereich, stehen also in <strong>de</strong>r Normenhierarchie nachrangig zum GWB, zur<br />

VgV und zur VOF. Bestimmungen <strong>de</strong>r RPW erhalten zwischen <strong>de</strong>n Beteiligten nur dann <strong>de</strong>n Charakter<br />

einer Rechtsnorm, wenn auf sie in <strong>de</strong>r Auslobung ausdrücklich Bezug genommen wird.<br />

Vorrangiger Grundsatz aller Wettbewerbsverfahren ist die Gleichbehandlung <strong>de</strong>r Bewerber nach § 1<br />

Abs.3 RPW sowohl beim Zugang zum Wettbewerb als auch im Verfahren (gleiche Bedingungen, Fristen<br />

und Informationen) und die Wahrung <strong>de</strong>r Anonymität bis zur Entscheidung <strong>de</strong>s Preisgerichts, bei<br />

mehrphasigen Wettbewerben bis zum Abschluss <strong>de</strong>s gesamten Verfahrens.<br />

Die Grundsätze <strong>de</strong>s EU-Rechts für Wettbewerbe (verankert in Art. 72 (Auswahl <strong>de</strong>r Teilnehmer), Art. 73<br />

(Zusammensetzung Preisgericht) und Art. 74 (Entscheidung Preisgericht) <strong>de</strong>r RL 2004/18/EG) fin<strong>de</strong>n<br />

sich in <strong>de</strong>n RPW wie<strong>de</strong>r und gelten für alle Wettbewerbsverfahren.<br />

Die angemessene Beteiligung von kleineren Büroorganisationen und Berufsanfängern (§ 1 Abs. 5 RPW /<br />

§ 2 VOF) ist nur über die Definition <strong>de</strong>r Eignungskriterien möglich. Nicht angemessene Anfor<strong>de</strong>rungen an<br />

die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Umsätze, personelle o<strong>de</strong>r sachliche Büroausstattung) sind daher zu<br />

vermei<strong>de</strong>n. Dagegen ist stärkeres Gewicht auf die qualitativen Kriterien zu legen. Der Grad <strong>de</strong>r<br />

© VHF Bayern – Stand Juli 2010 Seite 2 von 12

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