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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VII.113<br />

die Empfindlichkeit gegenüber projektbedingten Wirkungen,<br />

die Möglichkeit zur Vermeidung und Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n Beeinträchtigung <strong>de</strong>r<br />

Tierart bzw. Artengruppe.<br />

Die Beurteilung ist so aufzubereiten, dass<br />

die Wirkungsprognose <strong>de</strong>s Vorhabens auf die Fauna gemäß UVPG,<br />

die Einschätzung <strong>de</strong>r Beeinträchtigung <strong>de</strong>s Naturhaushaltes im Sinne <strong>de</strong>r<br />

naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />

die Möglichkeit zur Ausgleichbarkeit im Sinne <strong>de</strong>r naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />

die Ausgestaltung <strong>de</strong>r Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Hinblick auf die Zielsetzung,<br />

Ausführung und Effizienzkontrolle (gilt nur für LBP)<br />

durch <strong>de</strong>n Bearbeiter <strong>de</strong>r UVS bzw. <strong>de</strong>s LBP möglich wird.<br />

2.2 □ Spezialuntersuchung <strong>de</strong>r Ziffer 1.4<br />

(Amphibienfangzaun- und Amphibienfangkreuzkartierung)<br />

2.2.1 Karte:<br />

Darstellung <strong>de</strong>r Biotoptypenflächen im Umfang <strong>de</strong>s Fangzaunes bzw. <strong>de</strong>r Fangkreuze. Falls<br />

keine Biotoptypenkartierung vorliegt (z.B. bei <strong>de</strong>r Planung von Amphibienschutzmaßnahmen an<br />

vorhan<strong>de</strong>nen Straßen), reicht eine vereinfachte Strukturtypenflächendarstellung aus.<br />

Eintragung <strong>de</strong>r Standorte von Fangzäunen bzw. Fangkreuzen und Fanggefäßen mit Ifd.<br />

Kennnummer, Standorte <strong>de</strong>r Freilassung <strong>de</strong>r Tiere (nur wenn aus zwingen<strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong>n<br />

Freilassung nicht auf <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Fanggefäß unmittelbar gegenüberliegen<strong>de</strong>n Zaun- bzw.<br />

Straßenseite möglich ist).<br />

2.2.2 Liste:<br />

Fanggefäße nach Ifd. Kennnummer mit <strong>de</strong>n jeweils in <strong>de</strong>n fünf "repräsentativen" Nächten<br />

beobachteten Arten und <strong>de</strong>ren Individuenzahlen und Geschlechtern. Die Angaben erfolgen<br />

getrennt nach Beobachtungstagen und Fangzäunen/Fangkreuzen.<br />

Fanggefäße nach Ifd. Kennnummer mit <strong>de</strong>n Zahlen <strong>de</strong>r jeweils gefangenen Individuen, nach<br />

Beobachtungstagen. Hervorheben<strong>de</strong> Kennzeichnung <strong>de</strong>r 5 Tage, an <strong>de</strong>nen gleichzeitig<br />

qualitativ und quantitativ kartiert wur<strong>de</strong>.<br />

2.2.3 Grafik:<br />

Histogramm (Säulendiagramm): Individuenzahl pro Fanggefäß auf maßstabsgetreuer Achse <strong>de</strong>r<br />

seitlichen Abstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Fanggefäße, nach Beobachtungstagen für die fünf "repräsentativen"<br />

Nächte. Geson<strong>de</strong>rte Darstellung in getrennten Histogrammen für je<strong>de</strong> beobachtete Art.<br />

Histogramm (Säulendiagramm): Individuenzahlen pro Fanggefäß, im gesamten Arbeitszeitraum<br />

(Summen <strong>de</strong>r Beobachtungstage pro Eimer).<br />

2.2.4 Text:<br />

2.2.4.1 Beschreibung <strong>de</strong>r Vorgehensweise.<br />

2.2.4.2 Beurteilung <strong>de</strong>r faunistischen Ergebnisse in Hinblick auf<br />

die Be<strong>de</strong>utung (Schutzwürdigkeit auf überregionaler, regionaler, lokaler Ebene),<br />

die Empfindlichkeit gegenüber projektbedingten Wirkungen,<br />

die Möglichkeit zur Vermeidung und Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n Beeinträchtigung <strong>de</strong>r<br />

Tierart bzw. Artengruppe.<br />

Die Beurteilung ist so aufzubereiten, dass<br />

die Wirkungsprognose <strong>de</strong>s Vorhabens auf die Fauna gemäß UVPG,<br />

die Einschätzung <strong>de</strong>r Beeinträchtigung <strong>de</strong>s Naturhaushaltes im Sinne <strong>de</strong>r<br />

naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />

die Möglichkeit zur Ausgleichbarkeit im Sinne <strong>de</strong>r naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />

die Ausgestaltung <strong>de</strong>r Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Hinblick auf die Zielsetzung,<br />

Ausführung und Effizienzkontrolle (gilt nur für LBP)<br />

durch <strong>de</strong>n Bearbeiter <strong>de</strong>r UVS bzw. <strong>de</strong>s LBP möglich wird.<br />

(2.3) REPTILIEN<br />

1. Gelän<strong>de</strong>arbeiten für die Bestandserhebung<br />

1.1 □ Standarduntersuchung für UVS und LBP<br />

© VHF Bayern - Stand Juni 2010 Seite 6

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