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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VII.112.2<br />

9 Quellenangaben<br />

Alle für die Planung ausgewerteten und zitierten Ausarbeitungen, Informationen usw. sind als Quelle<br />

anzugeben.<br />

10 Beson<strong>de</strong>re Qualitätsansprüche<br />

Die FFH-Vorprüfung, FFH-Verträglichkeitsprüfung und FFH-Ausnahmeprüfung sind zusätzlich zu <strong>de</strong>n<br />

unter 1.2 genannten Vorschriften nach <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s „Leitfa<strong>de</strong>n zur FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfung im Bun<strong>de</strong>sfernstraßenbau (Leitfa<strong>de</strong>n FFH-VP) – <strong>Ausgabe</strong> 2004“ * ) und <strong>de</strong>r<br />

„Musterkarten zur einheitlichen Darstellung von FFH-Verträglichkeitsprüfungen im Bun<strong>de</strong>sfernstraßenbau<br />

(Musterkarten FFH-VP) – <strong>Ausgabe</strong> 2004“*) zu bearbeiten.<br />

Für je<strong>de</strong>s FFH- o<strong>de</strong>r Vogelschutzgebiet ist im Regelfall eine eigenständige Unterlage zu erstellen.<br />

11 Maßstab<br />

Die FFH-Vorprüfung ist im Regelfall im Maßstab 1 : 25.000, die FFH-Verträglichkeitsprüfung und die<br />

FFH-Ausnahmeprüfung sind im Regelfall im Maßstab 1 : 5.000 abzufassen.<br />

12 Untersuchungsgegenstand<br />

Untersuchungsgegenstand ist das jeweilige NATURA-2000-Gebiet (FFH-Gebiet, Vogelschutzgebiet).<br />

Dies gilt auch bei Überlagerungen von FFH- und Vogelschutzgebieten.<br />

13 Übernahme von Daten<br />

Sofern vorhan<strong>de</strong>n und geeignet, sind die Datengrundlagen aus <strong>de</strong>r UVS bzw. <strong>de</strong>m LBP zum<br />

Schutzgut Tiere und Pflanzen sowie die schutzgutspezifischen Projektwirkungen zu übernehmen.<br />

14 Alternativenprüfung<br />

Je<strong>de</strong> Alternative bedingt eine eigenständige FFH-Vorprüfung ggf. eine FFH-Verträglichkeitsprüfung.<br />

15 Verzögerungen<br />

Wird <strong>de</strong>r Auftrag aus Grün<strong>de</strong>n unterbrochen, die <strong>de</strong>r Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, und dauert<br />

die Unterbrechung mehr als zwei Jahre, so ist zwischen <strong>de</strong>m Auftraggeber und <strong>de</strong>m Auftragnehmer<br />

zu vereinbaren, inwieweit die Vorleistungen gegen geson<strong>de</strong>rte Vergütung zu aktualisieren sind.<br />

16 Anregungen und Hinweise Dritter<br />

Der Auftragnehmer erfasst und bewertet die Anregungen Dritter und unterrichtet <strong>de</strong>n Auftraggeber.<br />

Der Auftraggeber entschei<strong>de</strong>t dann im Rahmen <strong>de</strong>r Abstimmung, welche Anregungen, Hinweise,<br />

Vorschläge, For<strong>de</strong>rungen usw. Dritter in die Entwurfsplanung einzuarbeiten sind, und legt diese<br />

Entscheidung offen.<br />

17 Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Bearbeitungsumfangs<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r Beson<strong>de</strong>rheiten <strong>de</strong>r FFH-Vorprüfung, FFH-Verträglichkeitsprüfung und <strong>de</strong>r FFH-<br />

Ausnahmeprüfung können die Leistungen jeweils nach Abschluss bestimmter Leistungsphasen<br />

been<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

* ) Siehe Anhang<br />

© VHF Bayern - Stand Juni 2010 3 von 5

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