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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VII.112.1<br />

Hinweise zur Erstellung <strong>de</strong>r Vertragsmuster für FFH-Vorprüfungen,<br />

FFH-Verträglichkeitsprüfungen und FFH-Ausnahmeprüfungen<br />

im Straßen- und Brückenbau (HOAI Teil VI)<br />

Beschreibung <strong>de</strong>r Leistung<br />

(1) Allgemeines<br />

Sofern FFH-Vorprüfungen, FFH-Verträglichkeitsprüfungen und FFH-Ausnahmeprüfungen zeitgleich<br />

mit einer UVS bzw. einem LBP erbracht wer<strong>de</strong>n sollen, ist es in <strong>de</strong>r Regel sinnvoll, diese Leistungen<br />

an <strong>de</strong>n selben Auftragnehmer zu vergeben, <strong>de</strong>r die UVS bzw. <strong>de</strong>n LBP erarbeitet.<br />

Die erfor<strong>de</strong>rlichen Angaben zur FFH–Vorprüfung sind ausschließlich auf <strong>de</strong>r Grundlage vorhan<strong>de</strong>ner<br />

Unterlagen und Daten zum Vorkommen von Arten und Lebensräumen sowie akzeptierter<br />

Erfahrungswerte zur Reichweite und Intensität von Beeinträchtigungen zu erarbeiten. Ist im Rahmen<br />

einer FFH- Vorprüfung nur mit erheblichem zusätzlichem Aufwand ein<strong>de</strong>utig feststellbar, ob ein Natura<br />

2000–Gebiet beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n könnte, sollte vereinfachend von einer nicht auszuschließen<strong>de</strong>n<br />

Beeinträchtigung und damit von <strong>de</strong>r Notwendigkeit einer FFH-Verträglichkeitsprüfung ausgegangen<br />

wer<strong>de</strong>n. In diesem Sinne stellt die Erarbeitung <strong>de</strong>r Angaben zur FFH– Vorprüfung daher i.d.R. keine<br />

eigenständige landschaftsplanerische Leistung dar und erfolgt im Rahmen <strong>de</strong>r Grundleistungen von<br />

REA, UVS o<strong>de</strong>r LBP. Verursacht die Erstellung <strong>de</strong>r Angaben zur FFH– Vorprüfung in beson<strong>de</strong>rs<br />

gelagerten Fällen einen im Verhältnis zu <strong>de</strong>n Grundleistungen wesentlichen zusätzlichen Arbeits– und<br />

Zeitaufwand, so sind die Regelungen zu <strong>de</strong>m hier gegenständlichen Vertragsmuster einschlägig.<br />

Bei <strong>de</strong>r Vergabe ist zu beachten, dass es sich bei <strong>de</strong>n Unterlagen zur FFH-Vor- und FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfung ausschließlich, bei <strong>de</strong>n Unterlagen zur FFH–Ausnahmeprüfung nur teilweise<br />

(u.a. Kohärenzausgleich, Bewertung <strong>de</strong>r Alternativen aus Sicht <strong>de</strong>r Belange von Natura 2000) um<br />

landschaftsplanerische Leistungen han<strong>de</strong>lt.<br />

(2) Anwendung <strong>de</strong>r Mustertexte<br />

Als Bestandteil <strong>de</strong>s Vertrages sind für die Beschreibung <strong>de</strong>r Leistung die in § 3 <strong>de</strong>s Vertragsmusters<br />

(VII.112) aufgeführten Mustertextes zu verwen<strong>de</strong>n sowie die technischen Vertragsbedingungen<br />

(VII.112.2) zu vereinbaren.<br />

(3) Prüfungsgegenstand<br />

Gemäß <strong>de</strong>m „Leitfa<strong>de</strong>n zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bun<strong>de</strong>sfernstraßenbau (Leitfa<strong>de</strong>n FFH-<br />

VP) – <strong>Ausgabe</strong> 2004“ ist das jeweilige NATURA-2000-Gebiet Prüfungsgegenstand.<br />

Der <strong>de</strong>tailliert zu untersuchen<strong>de</strong> Bereich ist entsprechend <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s Leitfa<strong>de</strong>ns FFH-VP<br />

abzugrenzen. Anhaltspunkte hierfür sind z.B. Störung ökologischer Funktionen, Trenneffekte, Lärmund<br />

Schadstoffausbreitung. Die räumliche Abgrenzung ist abhängig vom Relief, von <strong>de</strong>r<br />

Empfindlichkeit <strong>de</strong>s Schutzgebiets sowie von <strong>de</strong>r Nutzungsstruktur. Vorgaben für diese Abgrenzung<br />

können ggf. einer Umweltverträglichkeitsstudie entnommen wer<strong>de</strong>n.<br />

(4) Darstellungsmaßstab<br />

Der Darstellungsmaßstab ist entsprechend <strong>de</strong>n „Musterkarten zur einheitlichen Darstellung von FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfungen im Bun<strong>de</strong>sfernstraßenbau (Musterkarten FFH-VP) – <strong>Ausgabe</strong> 2004“ im<br />

Einzelfall festzulegen.<br />

(5) Standarddatenbogen als Unterlage <strong>de</strong>s AG<br />

Der Auftraggeber stellt <strong>de</strong>n Standarddatenbogen für das jeweilige NATURA-2000-Gebiet zur<br />

Verfügung. Die Bereitstellung weiterer Daten durch <strong>de</strong>n Auftraggeber bleibt hiervon unberührt.<br />

(6) Beson<strong>de</strong>re Leistungen<br />

Sofern planungsrelevante Grundlagendaten (z. B. Standarddatenbögen, Grunddaten) unvollständig<br />

bzw. für eine ausreichen<strong>de</strong> Beurteilung nicht geeignet sind, sind Ergänzungen erfor<strong>de</strong>rlich, die dann<br />

als Beson<strong>de</strong>re Leistungen zu erbringen und geson<strong>de</strong>rt zu vergüten sind.<br />

Leistungen, wie Erhebungen einzelner Lebensräume bzw. einzelner Pflanzen- und Tierarten,<br />

Detailausarbeitung in beson<strong>de</strong>ren Maßstäben, Vorstellung <strong>de</strong>r Planung vor Dritten usw. sind als<br />

Beson<strong>de</strong>re Leistungen zu vereinbaren (vgl. VII.100.3 (7) VHF).<br />

Ist zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Vergabe die Notwendigkeit von unmittelbar im Zusammenhang mit <strong>de</strong>n zu<br />

beauftragen<strong>de</strong>n Leistungen stehen<strong>de</strong>n Beson<strong>de</strong>ren Leistungen (z. B. faunistische Untersuchungen<br />

entsprechend VII.113 VHF) absehbar, dann sollen diese in die Leistungs-/Honoraranfrage und die<br />

© VHF Bayern - Stand Juni 2010 1 von 2

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