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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VII.112<br />

5 Leistungsphase 5: Vorläufige Fassung <strong>de</strong>r FFH-Ausnahmeprüfung<br />

5.1 Erarbeiten <strong>de</strong>s Entwurfes <strong>de</strong>r FFH-Ausnahmeprüfung in Text und Karten<br />

5.2 Abstimmen <strong>de</strong>r vorläufigen Fassung <strong>de</strong>r FFH-Ausnahmeprüfung mit <strong>de</strong>m Auftraggeber und <strong>de</strong>r für die<br />

NATURA-2000-Gebiete zuständigen Behör<strong>de</strong><br />

6 Leistungsphase 6: Endgültige Fassung <strong>de</strong>r FFH-Ausnahmeprüfung<br />

6.1 Erstellen <strong>de</strong>r endgültigen Fassung <strong>de</strong>r FFH-Ausnahmeprüfung in Text und Karten<br />

6.2 Abschlussbesprechung und Übergabe <strong>de</strong>r endgültigen Fassung <strong>de</strong>r FFH- Ausnahmeprüfung in <strong>de</strong>r<br />

vereinbarten Form<br />

Bei erheblicher Betroffenheit von prioritären Lebensräumen <strong>de</strong>s Anhangs I <strong>de</strong>r FFH- Richtlinie bzw.<br />

prioritären Arten <strong>de</strong>s Anhangs II <strong>de</strong>r FFH- Richtlinie:<br />

6.3 Zusammenstellen <strong>de</strong>r Unterlagen für die Übermittlung von Informationen an die Europäische<br />

Kommission gemäß § 34 Abs. 4 BNatSchG (Stellungnahme <strong>de</strong>r Kommission zum Projekt)<br />

(6) Beson<strong>de</strong>re Leistungen.<br />

Folgen<strong>de</strong> Beson<strong>de</strong>ren Leistungen wer<strong>de</strong>n beauftragt<br />

[Nachstehen<strong>de</strong> nicht abschließen<strong>de</strong> Auflistung muss projektbezogen angepasst wer<strong>de</strong>n!]<br />

− Erheben einzelner Lebensräume bzw. Pflanzen- und Tierarten,<br />

− Klären <strong>de</strong>r Verfügbarkeit geeigneter Flächen für die vorgesehenen Kohärenzsicherungsmaßnahmen<br />

mit <strong>de</strong>n maßgeblich Betroffenen (Grun<strong>de</strong>igentümer/Pächter),<br />

− Detailausarbeitungen in beson<strong>de</strong>ren Maßstäben,<br />

− Erstellen von Druckvorlagen,<br />

− Vorstellen <strong>de</strong>r FFH-Ausnahmeprüfung vor Dritten, Teilnahme an Sitzungen von politischen Gremien<br />

und Sitzungen im Rahmen <strong>de</strong>r Bürgerbeteiligungen,<br />

− Erhebungen zu abiotischen Faktoren, z. B. zur Hydrogeologie,<br />

− Lärmberechnung ggf. mit Gelän<strong>de</strong>mo<strong>de</strong>ll, Immissionsberechnungen.<br />

(7) Zeichnungen, Beschreibungen und Berechnungen sind <strong>de</strong>m Auftraggeber in einer Ausfertigung<br />

in analoger Form<br />

kopier-/pausfähig (einfach)<br />

schwarz/weiß<br />

farbig<br />

in digitaler Form<br />

zu übergeben.<br />

(8) Ferner sind <strong>de</strong>m Auftraggeber Mehrfertigungen <strong>de</strong>r Zeichnungen, Beschreibungen und Berechnungen gegen<br />

geson<strong>de</strong>rte Vergütung zu übergeben. Art und Anzahl ergeben sich aus § 7 Abs. 2.<br />

(9) Der Auftragnehmer hat die von ihm zu übergeben<strong>de</strong>n Unterlagen im nötigen Umfang zu bearbeiten, u.a.<br />

normengerecht farbig und mit Planzeichen und Legen<strong>de</strong> anzulegen sowie DIN-gerecht zu falten. Alle Pläne<br />

müssen – ungeachtet einer farbigen Darstellung – schwarz/weiß lesbar sein. Das Schriftfeld <strong>de</strong>s Auftraggebers ist<br />

zu übernehmen.<br />

(10) Der Auftragnehmer hat die von ihm angefertigten Unterlagen als "Verfasser" zu unterzeichnen.<br />

(11) Die Leistungen umfassen die erfor<strong>de</strong>rlichen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche.<br />

© VHF Bayern - Stand Juni 2010 Seite 7

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