22.11.2013 Aufrufe

VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

VII.111.3<br />

Hinweise zu VII.111.3 VHF<br />

zu Zeile 1.1<br />

Hierzu zählt <strong>de</strong>r Erdbau, <strong>de</strong>r zusätzlich zum technischen Regelentwurf als Maßnahme <strong>de</strong>s Naturschutzes<br />

und <strong>de</strong>r Landschaftspflege planfestgestellt wur<strong>de</strong>:<br />

im Bereich <strong>de</strong>s Straßenkörpers und <strong>de</strong>r Nebenanlagen, z. B. Oberbo<strong>de</strong>ndisposition, Böschungsgestaltung,<br />

Entwässerungseinrichtungen, Lärmschutzwälle, Bo<strong>de</strong>n- und Substrataufbau<br />

bei Grünbrücken,<br />

außerhalb <strong>de</strong>s Straßenkörpers, z. B. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.<br />

Hierzu zählen nicht die Kosten für <strong>de</strong>n Erdbau <strong>de</strong>s Straßenkörpers (Regelprofil).<br />

zu Zeile 1.2 Hierzu zählen z. B. Einfriedungen, Schutzmaßnahmen, Verpflanzungen, Sichern von zu erhalten<strong>de</strong>m<br />

Bewuchs.<br />

zu Zeile 1.3 Hierzu zählen z. B. Abräumen von Einfriedungen, Hin<strong>de</strong>rnissen und von Bewuchs, Abbrechen<br />

von Bauwerken o<strong>de</strong>r -teilen, Beseitigen von Verkehrsanlagen.<br />

zu Zeile 1.4 Hierzu zählen z. B. Bo<strong>de</strong>nbearbeitung, Pflanz- und Rasenarbeiten sowie Sicherungsarbeiten<br />

mit leben<strong>de</strong>n und toten Baustoffen und -teilen. Nicht zu <strong>de</strong>n anrechenbaren Kosten gehören die<br />

Kosten für Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen, die sich aus Planungen nach § 27 HOAI ergeben.<br />

zu Zeile 1.5 Hierzu zählen Wege ohne Eignung für <strong>de</strong>n regelmäßigen Fahrverkehr mit einfachen Entwässerungsverhältnissen<br />

sowie an<strong>de</strong>re Wege und befestigte Flächen, die als Gestaltungselement <strong>de</strong>r<br />

Freianlage geplant wer<strong>de</strong>n und für die Leistungen nach Teil 3, Abschnitt 4 HOAI nicht erfor<strong>de</strong>rlich<br />

sind.<br />

Anrechenbare Kosten für Verkehrsanlagen sind geson<strong>de</strong>rt über VII.104 VHF zu ermitteln.<br />

zu Zeile 1.6 Hierzu zählen z. B. befahrbare Plätze, Höfe, Stellplätze, Beleuchtung, soweit sie als Gestaltungselement<br />

<strong>de</strong>r Freianlage geplant wer<strong>de</strong>n.<br />

zu Zeile 1.7 Hierzu zählen z. B. Trockenmauern, Steinhaufen, Reisig- und Stubbenhaufen, Amphibienleiteinrichtungen<br />

sowie Tierdurchlässe, sofern hierfür keine Leistungen nach HOAI erfor<strong>de</strong>rlich wer<strong>de</strong>n.<br />

zu Zeile 1.8 Hierzu zählen<br />

- Einzelgewässer mit überwiegend ökologischen und landschaftsgestalterischen Elementen,<br />

- Teiche ohne Dämme,<br />

- einfache Durchlässe und Uferbefestigungen als Mittel zur Gelän<strong>de</strong>gestaltung, soweit keine<br />

Leistungen nach Teil 3, Abschnitt 3 HOAI erfor<strong>de</strong>rlich sind,<br />

- Stützbauwerke und Gelän<strong>de</strong>abstützungen ohne Verkehrsbelastung als Mittel zur Gelän<strong>de</strong>gestaltung,<br />

soweit keine Leistungen nach HOAI erfor<strong>de</strong>rlich sind,<br />

- Stege und Brücken, soweit keine Leistungen nach Teil 4, Abschnitt 1 HOAI erfor<strong>de</strong>rlich<br />

sind.<br />

zu Zeile 1.9 Hierzu zählen z. B. vegetationstechnische Bo<strong>de</strong>nverbesserungen, Bo<strong>de</strong>naushub für Stützmauern<br />

und Fundamente, freistehen<strong>de</strong> Mauern, Bachregulierung, Wasserbecken.<br />

zu Zeile 1.10 Hierzu zählen z. B. Oberflächenbe- und -entwässerung, Bauwerksbe- und -entwässerung, Dränung,<br />

Pumpen, Leitungen.<br />

zu Zeile 1.11 Hierzu zählen z. B: Rankgerüste, Setzstangen, Brut- und Nistkästen, Schutzgitter, Pflanzbehälter<br />

und -kübel, Bänke, Tische, Abfallbehälter; u.a. aber auch Gelän<strong>de</strong>r (siehe DIN 276, KG 5.6)<br />

o<strong>de</strong>r Regenschutzhütten.<br />

zu Zeile 3.1 Nicht anrechenbare Kosten für Gebäu<strong>de</strong> (DIN 276, KG 3)<br />

zu Zeile 3.2 Nicht anrechenbar sind Kosten für Unter- und Oberbau von Fußgängerbereichen (Teil 3, Abschnitt<br />

2 HOAI), ausgenommen die Kosten für die Oberflächenbefestigung.<br />

zu Zeile 5 Die anrechenbaren Kosten können auch aufgrund von Erfahrungswerten (z. B. Fläche x Einheitspreis)<br />

ermittelt wer<strong>de</strong>n.<br />

© VHF Bayern - Stand Juni 2010 VII.111.3 – Seite 2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!